Oberstes US-Gericht legitimiert Computerpannen der Polizei

Versehentliche Durchsuchung, Anklage und Verurteilung sind legal

In den USA dürfen von der Polizei illegal gesammelte Beweise nicht vor Gericht verwendet werden. Davor schützt die Verfassung. Werden die Beweise aber wegen einer Computerpanne irrtümlich illegal gewonnen, dürfen sie verwendet werden. Das hat der Supreme Court mit 5:4 Richterstimmen entschieden.

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Bennie Dean Herring hat einfach Pech gehabt. Irgendjemand hatte vergessen, einen längst aufgehobenen Haftbefehl gegen Herring aus der polizeilichen Datenbank zu löschen. Als eine Polizeistreife Herring in seinem Auto stoppte und den Wagen wegen des Haftbefehls durchsuchte, fand sie neben Drogen auch eine Waffe. Herring wurde vor einem Bundesgericht wegen illegalen Drogen- und Waffenbesitzes angeklagt und verurteilt. Der U.S. Supreme Court, das oberste Gericht der USA, segnete die Verurteilung am Mittwoch ab.

Herrings Anwalt hatte vor Gericht eine Verletzung der durch die Verfassung geschützten Rechte seines Mandanten geltend gemacht. Die im Prozess gegen Herring benutzten Beweise seien illegal erhoben worden, da der Haftbefehl, auf dessen Grundlage die Durchsuchung des Autos erfolgte, nicht mehr gültig war. Ohne gültigen Haftbefehl hätten die gesammelten Beweise aber nicht vor Gericht gegen Herring verwendet werden dürfen. Das besagt die sogenannte "Ausschlussregel" (englisch "exclusionary rule") des vierten Verfassungszusatzes. Dieser schützt die Bürger "vor ungerechtfertigter Durchsuchung und Verhaftung".

Alle Berufungsinstanzen und nun schließlich auch der Supreme Court lehnten eine Aufhebung von Herrings Verurteilung trotzdem ab. Die Polizisten, so die Richter, hätten Herring ja nicht absichtlich illegal durchsucht. Der Fehler wurde durch den Computer verursacht, deshalb könne man den Beamten kein Fehlverhalten vorwerfen und die exclusionary rule greife nicht. Das gelte jedenfalls, wenn solche Computerfehler nicht systematisch, sondern nur gelegentlich aus Nachlässigkeit vorkommen.

Die Entscheidung des Supreme Court fiel mit 5:4 Stimmen knapp aus. Die konservative Mehrheit der Richter setzte sich gegen die liberale Minderheit durch. Das Urteil formulierte der vom scheidenden US-Präsidenten berufene oberste Richter John Roberts. Für die Minderheit formulierte die von Präsident Clinton berufene Ruth Bader Ginsburg eine abweichende Meinung.

Ginsburg warnt nachdrücklich davor, den nachlässigen Umgang mit Computerdaten derart zu legitimieren: "[Zu] den 'schwerwiegendsten Folgen' des Urteils wird die 'fälschliche Verhaftung unschuldiger Personen auf der Basis fehlerhafter Informationen in einer [sorglos gepflegten] Computerdatenbank gehören'." Die Strafverfolgungsbehörden hätten in den vergangenen Jahren den Einsatz von elektronischen Datenbanken massiv ausgebaut. Die Risiken, die durch veraltete Datenbestände entstünden, seien "keineswegs gering" einzuschätzen. so Ginsburg. Ginsburg weiter: "Fehler in teuren, vernetzten elektronischen Informationssammlungen wecken schwere Bedenken hinsichtlich der Freiheit des Einzelnen." [von Robert A. Gehring]


jeffeff 20. Jan 2009

Nur das bei uns sowieso alles als Beweis gegen einen gilt, egal wieso die Polizei das...

ichbinsmalwieder 19. Jan 2009

Nun, wenn man so argumentiert, gibt es überhaupt keine Fehler, denn alles basiert auf...

fangorn 19. Jan 2009

Sinnfreie "Übersetzung": Weder verwenden wir einen Punkt als Dezimaltrennzeichen, noch...

hal 9000 19. Jan 2009

Der Pentium-Bug wurde doch auch von Menschen entwickelt. So gesehen ist auch jeder...

Bughunter 19. Jan 2009

Es gibt Ausnahmen, wie z.B. der Bug in der Fließpunktarithmetik bei den ersten Pentiums...

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Puhs Blog / 18. Jan 2009

Puh am Sonntag: fünfte Ausgabe

Compyblog / 16. Jan 2009

versehentlich illegal? Passt schon!



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