Was tun gegen die Vorratsdatenspeicherung?

Golem.de gibt Tipps zur Abmilderung der staatlich angeordneten Überwachung

Seit Beginn des Jahres 2009 ist die nächste Stufe der Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Auch Internetprovider, Anbieter von VoIP-Telefonie und E-Mail-Diensten müssen nun protokollieren, wer mit wem gesprochen oder gemailt hat. Doch es gibt Möglichkeiten, die Vorratsdatenspeicherung zu umgehen.

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Seit 2008 müssen die Telekommunikationsdienstleister ein halbes Jahr lang sämtliche Verkehrsdaten elektronischer Kommunikation speichern. Das umfasst zunächst die Beteiligten an der Kommunikation und den Zeitpunkt: Wer schreibt wem wann eine SMS, wer ruft wen zu welcher Zeit an? Wird die Kommunikation vom Mobiltelefon geführt, wird noch die Funkzelle erfasst, von der aus das Gespräch geführt wurde sowie die Kennung der SIM-Karte und des Telefons (IMEI-Nummer).

Seit 1. Januar 2009 müssen auch die Anbieter von Internetdiensten Verbindungsdaten speichern. Dazu gehört, zu welcher Zeit ein Nutzer wie lange und unter welcher IP-Adresse das Internet genutzt hat. Bei einer E-Mail werden die Adressen von Absender und Empfänger gespeichert, ihre IP-Adressen sowie die Zeitpunkte, wann die Mail versandt und wann sie vom Server abgerufen wird.

Ausgenommen von der Speicherung sind die Inhalte von Gesprächen und E-Mails oder welche Websites angesurft werden. Wie die Abhöraffäre bei der Deutschen Telekom zeigt, sind jedoch auch Verbindungsdaten aufschlussreich. Oft genug ist es für Verfolger sogar interessanter, zu erfahren, wer mit wem kommuniziert hat, als den Inhalt eines Gesprächs zu kennen.

Deshalb ist es wichtig, seine Kommunikation zu schützen. Das ist allerdings nicht so einfach. Das Perfide an der Vorratsdatenspeicherung ist, dass die Dienstleister, mit denen man zwingend zusammenarbeiten muss, wenn man kommunizieren will, diese Daten erheben müssen. Das bedeutet, dass es praktisch nicht möglich ist, der Speicherung zu entkommen. Damit haben die staatlichen Stellen die Kosten für die Einrichtung der Abhörinfrastruktur auf die Unternehmen abgewälzt, die diese letztlich an ihre Kunden weitergeben werden.

Die Telekommunikationsanbieter haben allerdings dagegen geklagt und vor dem Berliner Landgericht Recht bekommen. Anfang Dezember 2008 sprach der Rechtsausschuss des Bundestags den Telekommunikationsunternehmen Entschädigungen für den Betrieb der Abhöreinrichtungen zu. Im Jahr 2009 will der Bundestag über eine Erstattung der Investitionen für die Abhörinfrastruktur entscheiden.

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:-) 07. Jan 2009

Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich (1) Mit dieser Richtlinie sollen die...

Speicherwicht 07. Jan 2009

DE + Logs! Ich weis nicht wie es die Briten machen. Aber vielleicht sehen die es nicht...

paranoia 2.0 06. Jan 2009

Hör endlich auch diesen SCHWACHSINN zu verbreiten. LIES DIR DOCH EINFACH EIN EINZIGES...

:-) 06. Jan 2009

Die europäische Vorlage schreibt die Speicherung von Verbindungsdaten vor. Das bezieht...

reihenschluss 06. Jan 2009

Ironisch, aber supergut, Genauso sieht's leider aus. Nee, das Problem ist vielmehr, dass...

Kommentieren


bartos.de / 05. Jan 2009

Vorratsdatenspeicherung

darktiger.org / 03. Jan 2009

Wie umgeht man die Vorrtsdatenspeicherung?

Bennis Welt / 03. Jan 2009

Was tun gegen die Vorratsspeicherung

Oliver Hallmann / 03. Jan 2009

Willkommen bei der Vorratsdatenspeicherung

Was hilft gegen... ? / 03. Jan 2009

Was hilft gegen Vorratsdatenspeicherung?

* homonauten * / 03. Jan 2009

Zweiter Teil der Vorratsdatenspeicherung



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