25C3: Die Festplatte als Schlüssel zur Persönlichkeit

Wie das Grundrecht auf digitale Intimsphäre abseits der Onlinedurchsuchung wirkt

Das neue Grundrecht auf digitale Intimsphäre muss auch Konsequenzen für die Beschlagnahmung von Festplatten haben, fordern Constanze Kurz und Ulf Buermeyer auf dem 25C3. Festplatten würden viel zu häufig beschlagnahmt und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dabei verletzt.

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Constanze Kurz, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Arbeitsgruppe Informatik in Bildung und Gesellschaft an der Humboldt Universität, und Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin, haben sich Gedanken darüber gemacht, was das vom Bundesverfassungsgericht neu eingeführte Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität von Informationssystemen für die tausendfach im Jahr erfolgende Beschlagnahmung von Festplatten bedeutet. Die beiden kommen zu der Forderung, künftig von der standardmäßigen Beschlagnahmung von Festplatten bei Durchsuchung abzusehen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stärker in den Fokus zu rücken. Dabei geht es nicht nur um Festplatten, denn auch Handys und Smartphones enthalten heute umfangreiche Daten, die die Intimsphäre des Nutzers betreffen.

Kurz und Buermeyer führen aus, dass nach ihrer Ansicht der "absolut geschützte Kernbereich der privaten Lebensgestaltung" auch im Hinblick auf die Beschlagnahmung von Festplatten beachtet werden muss, denn die darauf gespeicherten Daten sind oft ausreichend, um sich ein umfassendes Bild der Persönlichkeit zu machen. Doch genau dagegen richtet sich das Urteil des Bundesverfassungegrichts im Streit um die Onlinedurchsuchung.

So sei es nicht verhältnismäßig, eine Festplatte wegen ein paar illegal heruntergeladener Programme für je knapp 40 Euro zu beschlagnahmen, machen die beiden CCC-Mitglieder an einem Beispiel fest. Sie weisen auch darauf hin, dass der oft angeführte Richtervorbehalt, wie er für die Onlinedurchsuchung festgelegt ist, überschätzt wird, denn den Richtern bleibt oft wenig Zeit und am längsten dauert die Bearbeitung, wenn der Antrag der Staatsanwaltschaft abgelehnt wird.

Problematisch sei darüber hinaus die Auswertung der beschlagnahmten Festplatten, denn diese erfolge zunehmend durch Dienstleister, für deren Arbeit es keine einheitlichen Standards gibt. Ausgewertet werden die gespeicherten E-Mails in der Regel anhand einer Stichwortliste, die so lange gekürzt werde, bis das Ergebnis überschaubar genug sei, um ausgedruckt zu werden. Buermeyer merkt allerdings an, dass es durchaus schon vorgekommen sei, dass ganze Festplatten ausgedruckt und dann auf 700 Aktenordner verteilt worden seien.


tanquart 04. Jan 2009

das is aber nich das teuerste spielzeug womit die da rummachen, keine angst:D

spanther 03. Jan 2009

So langsam glaube auch ich dass hier nichts mehr zu retten ist... Unsere Regierung kommt...

aaaaaaaaa 03. Jan 2009

*bisschen grap* Beugehaft gibts natürlich, aber soweit ich weiß, (hoffe ich doch jetzt o...

qp 02. Jan 2009

Die können wirklich nicht mehr ganz helle sein. Wer kommt bitte auf die Idee eine...

SledgeHammer 31. Dez 2008

Verstoß gegen das Grundgesetz hier auf "Unversehrtheit"? Woher nimmst Du deine fundierte...

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