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Deutschland im internationalen Verbund für InternetsperrungFamilienministerin: "Von dieser Bahn bringt mich auch keiner mehr ab"
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) treibt den Beitritt Deutschlands zu einem internationalen Verbund zur Sperrung kinderpornografischer Internetseiten voran. "Ich bin fest entschlossen und von dieser Bahn bringt mich auch keiner mehr ab", sagte von der Leyen der Leipziger Volkszeitung .
Sie hatte bereits am 20. November 2008 angekündigt, deutsche Internetzugangsanbieter gesetzlich zu verpflichten, Websites mit kinderpornografischen Inhalten per Access Blocking zu sperren. Entsprechende Listen werde das Bundeskriminalamt erstellen. Entsprechende Gesetzesänderungen seien "bereits in der Abstimmung mit dem Innen-, Justiz- und dem Wirtschaftsministerium", sagte die Ministerin. "Sechs europäische Länder, Schweden, Dänemark, Finnland, Norwegen, die Niederlande und Italien, haben bereits die Zugänge zu Websites mit sexuellem Missbrauch von Kindern gesperrt. Diese Länder tauschen Listen und Adressen aus, die von der Polizei erstellt werden." Dies erfolge nach einheitlicher Technik. "Da will und wird Deutschland mitmachen. Mich freut, dass wir am Wochenende bei der Weltkonferenz in Rio auch noch mehr Länder überzeugen konnten, sich anzuschließen", so die Christdemokratin. Der Providerverband Eco hält dagegen, dass es nach Meinung aller technischen Experten nicht machbar sei, den Zugang zu bestimmten Websites unmöglich zu machen. Über Proxy-Server und gesicherte Verbindungen ins Ausland sei Access Blocking auszuhebeln, wenden Experten ein. Dem sei nur mit absurden Maßnahmen wie einem generellen Verbot verschlüsselter Verbindungen und zu Proxys im Ausland beizukommen. Befürworter wenden ein, dass so zumindest der technische Aufwand für die Verbreitung von Kinderpornografie erschwert werde. Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) hat den Leyen-Vorstoß dagegen begrüßt und betont, dass Sperrungen von Inhalten auf Access-Ebene eines rechtsstaatlichen Verfahrens bedürfen. In diesem müsse geklärt werden, welche staatliche Institution durch welche Verfahrensabläufe die zu sperrende Liste mit Inhalten erstellt, verwaltet und pflegt. Nur hierdurch könne die Verhältnismäßigkeit von Sperrungen sichergestellt werden. "Eine solche, rechtsstaatlich erstellte Liste, besteht bisher nicht", hieß es weiter. Der Vorstoß des Bundesfamilienministeriums, hier aktiv zu werden, wurde deshalb von der FSM ausdrücklich begrüßt. (asa)
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