Schaar formuliert Grundsätze für Informationsgesellschaft

Bundesdatenschützer will Charta für Datenschutz und Informationsfreiheit

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar will Datenschutz und Informationsfreiheit in einer Charta festschreiben. Schaar hat einen Katalog mit zehn Grundsätzen erstellt. Damit will er eine Debatte anregen, an der sich alle Bürger beteiligen können.

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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar will eine Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit erstellen. Angesichts der immer stärker werdenden Erhebung und Verknüpfung von Daten gewinne beides immer größere Bedeutung. "Da in unserer durch Interaktivität geprägten Welt jeder Einzelne nicht mehr bloß Nutzer, sondern ein Netzbürger mit unveräußerlichen Rechten ist, ist es für mich besonders wichtig, auf die Verantwortlichkeit aller Beteiligten, also sowohl staatlicher Stellen und Unternehmen, aber auch jedes Einzelnen für die Inhalte hinzuweisen, die er über sich und insbesondere andere veröffentlicht", schreibt Schaar in einer Mitteilung.

Einen ersten Entwurf für eine solche Charta hat Schaar bereits erstellt. In zehn Grundsätzen beschreibt er, wie er sich Datenschutz und Informationsfreiheit im Zukunft vorstellt. Seine erste Forderung ist, dass jeder das Recht haben solle, "sich unbeobachtet und frei von Überwachung im Internet zu bewegen. Dienste müssen nach Möglichkeit auch anonym oder unter Pseudonym in Anspruch genommen werden können."

Unternehmen und staatliche Stellen ruft der Bundesdatenschutzbeauftragte auf, die Privatsphäre auch in der digitalen Welt zu wahren und empfiehlt deshalb Datensparsamkeit und -vermeidung. Werden doch Daten erhoben, dürfe das nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Nutzer geschehen. Ein erteilte Einwilligung dürfe aber nicht für immer gelten, sondern müsse "jederzeit - auch elektronisch - widerrufen werden können.

Von den Behörden verlangt Schaar mehr Offenheit. Das betrifft zum einen den Umgang mit persönlichen Daten der Bürger. In diesem Zusammenhang sei Transparenz "eine Bringschuld aller verantwortlichen Stellen". Daneben sollen die Behörde transparenter werden. Die Bürger hätten "ein Recht zu erfahren, wie Entscheidungen zustande kommen und wie Steuergelder ausgegeben werden." Anweisungen oder Dienstvorschriften sollten deshalb im Internet veröffentlicht werden.

Die Nutzer ruft Schaar zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der Technik auf. Wer Informationen im Internet preisgebe, solle das nicht leichtfertig tun, "denn im Netz gibt es kein Vergessen." Schließlich gesteht Schaar jedem auch die Abstinenz von Internet und digitaler Technik zu. Die Entscheidung, sich der "zunehmend von Technik geprägten Welt" zu entziehen, müsse respektiert werden und dürfe "nicht zu Benachteiligungen führen".

Die von ihm formulierten Vorschläge, betont Schaar, seien nur ein Entwurf, mit dem er eine öffentliche Diskussion anregen wolle. Wer sich daran beteiligen möchte, kann seine Beiträge an die extra eingerichtete E-Mail-Adresse charta@bfdi.bund.de einsenden.


kawazu 21. Nov 2008

Bei den Lobbyisten hast Du leider Recht, ansonsten: Ich glaube nicht, daß die Politiker...

kawazu 21. Nov 2008

Bei Thunderbird stelle ich mir diese Frage in der Tat, bei Outlook & Co. wundert es mich...

kawazu 21. Nov 2008

Ja. Weil ich den ehrenamtlichen Wahlhelfer kontrollieren kann, wenn ich das will. Beim...

wand 21. Nov 2008

Schaar ist Datenschutzbeauftragter, keine Behörde. Und unsere Bundesregierung hat dafür...

wand 21. Nov 2008

Eieieieiei: "Ich bin kein Experte, aber sollten wir nicht erstmal darüber nachdenken, ob...

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DOBSZAY's Ansichten und Einsichten / 20. Nov 2008

Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit



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