Patentesammler VistaPrint verliert in Deutschland

Mangelnde Erfindungshöhe und Technizität

Das Unternehmen Unitedprint hat sich vor dem Bundespatentgericht gegen VistaPrint durchgesetzt. VistaPrint hat ein europäisches Patent für ein Verfahren der Druckvorstufe inne. In Deutschland ist dieses Patent nach dem Urteil des Gerichts nun nichtig.

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Der Web-to-Print-Dienstleister Unitedprint hat sich vor dem Bundespatentgericht gegen das Unternehmen VistaPrint mit einer Nichtigkeitsklage durchgesetzt. VistaPrint hat seinen Sitz auf den Bermudas. Das umstrittene Patent trägt die Nummer 0852359 und betrifft ein "Verfahren und Vorrichtung zur Erstellung einer Druckvorlage". Das Bundespatentgericht erklärte es für nichtig.

VistaPrint ist bekannt für seine Patentanmeldungen auf Verfahren wie "automatisierte Bildbearbeitung", "automatisierte Rahmung von Bildern", "System und Methode zur Farbgestaltung nach Kundenwünschen" oder auch die "Verwaltung für Design und Layout von elektronischen Dokumenten". Anschließend klagte das Unternehmen gegen Wettbewerber wegen Patentverletzung.

Diese Firmenstrategie charakterisierte Firmenchef Robert Keane einst so: "VistaPrint wird sein hart verdientes geistiges Eigentum strategisch verteidigen. Wir haben nicht die Absicht, unsere patentierte Technologie an Wettbewerber zu lizenzieren; wir werden vor Gericht gehen und die Patentverletzungen stoppen lassen. Zu diesem Zweck planen wir eine breit angelegte, weltweite Serie von Verletzungsprozessen weltweit."

Durch die Entscheidung des Patentgerichts ist VistaPrint in Deutschland in seinem Klagedrang nun erstmal gestoppt worden. Im Juli 2007 hatte sich VistaPrint vor dem Düsseldorfer Landgericht gegen die Print24 GmbH und die UnitedPrint AG noch durchsetzen können. Die Freude über diesen Sieg dauerte jedoch nicht lange.

Das Bundespatentgericht erklärte jetzt das VistaPrint-Patent EP0852359 nach deutschem Recht für nichtig. Das Patent weise nicht die notwendige Erfindungshöhe auf und auch der technische Charakter sei zweifelhaft, befand das Gericht. In den Unteransprüchen der Patentanmeldung konnten die Richter "gar keine patentfähigen Merkmale" entdecken, heißt es in einer Pressemitteilung des Fördervereins für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) Deutschland.

Georg Jakob vom FFII kommentierte die Entscheidung des Bundespatentgerichts so: "Wie schon die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts im Amazon-Verfahren, bewegt sich auch das Bundespatentgericht in die richtige Richtung. [...] Der bittere Beigeschmack ist hier, dass dieses Patent 12 Jahre lang Schutz gewährte und vom Inhaber benutzt wurde, den Wettbewerb zu behindern und das Marktumfeld zu verunsichern. Die Nichtigkeit gilt vorerst nur für Deutschland, das Patent wurde für sieben Länder beantragt und ist in vieren davon noch gültig."

Anfang April 2008 hatte das Europäische Patentamt bereits das Patent EP1040428 über eine "computerisierte Druckvorstufe" nach einem Einspruch der Firmen Socoto, TechConsult und Peter Schmidt Group widerrufen. Mit der aktuellen Aufhebung des VistaPrint-Patents EP0852359 und der Beseitigung der dadurch verursachten Verunsicherung kann der reguläre Wettbewerb in der Web-to-Print-Branche nun wieder fortgesetzt werden. [von Robert A. Gehring]


Patentanwalt II 21. Dez 2008

"Software-Patente" gibt es auch nicht und gab es nie. Wir bewegen uns mit der gesamten...

Moses 17. Nov 2008

außnahmen bestätigen die regel... richtig?

Wolfgang Barth 15. Nov 2008

Eben. Deshalb sollte man Softwarepatente komplett abschaffen. Dann braucht man nichts...

ihr_habt_es_euc... 15. Nov 2008

Ich hatte beinahe auch welche da bestellt demnächst. Jetzt, wo ich ihre...

joke! 15. Nov 2008

Na klar.. E=M*C*C so nen Quatsch dass nix schneller sein kann als Licht, im Fernsehen...

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