Deutsche Buchhändler gegen Google Books

Keine Einigung mit US-Konzern in Deutschland in Sicht

Deutsche Verleger und Buchhändler wollen keine Einigung mit dem US-Internetkonzern Google nach US-Vorbild. Dort darf Google gegen Zahlung von 125 Millionen US-Dollar mehrere Millionen urheberrechtlich geschützte Bücher online verfügbar machen.

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Die Vereinbarung Googles mit der US-Autorenvereinigung Authors Guild und der Association of American Publishers (AAP) zu urheberrechtlich geschützten Titeln im Google Buchsuche-Programm hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels als "Schritt in die falsche Richtung" bezeichnet. "Die Vereinbarung gleicht einem Trojanischen Pferd, mit dem Google antritt, die weltweite Wissens- und Kulturverwaltung zu übernehmen", kritisiert Alexander Skipis, Chef des Börsenvereins.

Google könne ohne Zustimmung der betroffenen Autoren und anderer Rechteinhaber in Bibliotheken gescannte Werke im Internet öffentlich zugänglich machen. Dabei könne ein Rechteinhaber diese nur schützen, wenn die Werke in ein Buchrechte-Register eingetragen werden. Dieses Verfahren stünde im Gegensatz zu sämtlichen Normen des europäischen Urheberrechts. Es bedeute eine "Enteignung der Urheber auf kaltem Weg", so Skipis. Es könne nicht darum gehen, mit einem "goldenen Handschlag" den Autoren ihre unveräußerlichen Rechte abzukaufen.

Die Vereinbarung in den USA ziehe die Monopolisierung des Wissens- und Informationshandels nach sich. Die Gefahr bestünde, dass Google künftig die Einkaufswahl der Verbraucher lenken und Einfluss auf die Vertriebshoheit der Verlage nehmen werde. In Deutschland und Europa lägen bereits rechtliche Regelungen und unabhängige Modelle vor, um einen Zugang zu Inhalten in digitaler Form zu gewährleisten, weshalb der US-Kontrakt keinen Vorbildcharakter haben könne.

Google hatte sich nach zweijährigen Verhandlungen mit den US-Verbänden geeinigt und kann nun den Onlinezugang zu urheberrechtlich geschützten Büchern und Texten aus den Sammlungen bedeutender US-Bibliotheken, die Partner der Googles Buchsuche sind, freigeben. Das Abkommen ist die Reaktion auf eine Sammelklage der Authors Guild sowie einer Klage der US-Verlage McGraw-Hill Companies, Pearson Education, Penguin Group, John Wiley & Sons und Simon & Schuster, die stellvertretend für die AAP vor Gericht gezogen waren. Die erzielte Einigung steht aktuell noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bezirksgerichts des Southern District of New York. Die Einnahmen aus dem Onlineangebot der Google Buchsuche werden mit Hilfe eines Registers verteilt, das Rechteinhaber identifizieren soll, so Google. Rechteinhaber können entscheiden, ob sie in dieses Register aufgenommen werden wollen oder nicht.

Der Onlinezugang zu geschützten Werken, die nicht mehr gedruckt werden, erfolgt gegen Bezahlung und wird in Bibliotheken kostenlos sein. Titel, die weiterhin aufgelegt werden, kommen nur bei Zustimmung der Verleger und Autoren in das Angebot der Google Buchsuche. Die Preise legen die Verleger oder ein Google-Algorithmus fest, Rechteinhaber erhalten 63 Prozent, Google streicht 37 Prozent des Umsatzes ein.

Dieses neue Angebot im Rahmen des Projekts steht zunächst ausschließlich US-Nutzern der Google Buchsuche zur Verfügung. Für Nutzer außerhalb der Vereinigten Staaten ändert sich bei Googles Buchsuche zunächst nichts, es sei denn, Rechteinhaber genehmigen ausdrücklich die Erweiterung des Angebots auf andere Länder.


derBuchhändler 03. Nov 2008

Hallo Slow, wie bereits an anderer Stelle dieser Dikussion vermerkt: Bücher würden durch...

th 01. Nov 2008

wie kommst du darauf, das die bücher ohne bindung automatisch billiger werden? Ich habe...

th 01. Nov 2008

wie kommst du darauf, das die bücher ohne bindung automatisch billiger werden? Ich habe...

Mr. Hm 01. Nov 2008

Nö, er war dann 187% teurer. Du behauptetest ja auch nicht, er sei 100% teuerer, wenn er...

Mr. Hm 01. Nov 2008

Ah ok, dann war der Rucksack 1 - 1 / 2,87 = 65% billiger.

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