Google darf gescannte Bücher online stellen

Google einigt sich mit Verlagen und Autoren über Nutzung digitalisierter Bücher

Google hat mit Autoren und Verlagen in den USA ein Abkommen über Googles Büchersuche getroffen. Demnach darf Google mehrere Millionen urheberrechtlich geschützter Bücher im Internet verfügbar machen. Die Vereinbarung beendet einen mehrjährigen Streit zwischen Google und Rechteinhabern in den USA.

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Google hat sich mit Authors Guild und der Association of American Publishers (AAP) auf die Nutzung von Büchern, die Google gescannt hat, geeinigt. Danach darf Google mehrere Millionen Bücher im Rahmen von Google Books über das Internet zugänglich machen. Die Authors Guild ist der US-Schriftstellerverband, der mehr als 8.000 Autoren vertritt. Die AAP vertritt mehr als 300 Verlage in den USA.

Das Abkommen regelt die Nutzung der von Google digitalisierten Büchern aus Bibliotheken sowie aus dem Partnerprogramm. Im Rahmen dieses Programms stellen Verlage Google Bücher zum Scannen zur Verfügung. Es regelt vor allem den Umgang mit Büchern, deren Urheberrechtsschutz noch nicht abgelaufen ist, die aber im Handel nicht mehr erhältlich sind. Diese würden Lesern künftig wieder zugänglich gemacht, erklärt Google. Verlage und Autoren bekämen die Möglichkeit, mit diesen Werken wieder Geld zu verdienen.

Bei der Suche in diesen Büchern erhalten Nutzer erhalten künftig eine Vorschau, die etwa 20 Prozent eines Buches umfasst. "Wie beim Stöbern im Buchladen" können sie in diesen Seiten schmökern und dann entscheiden, ob sie das Nutzungsrecht am ganzen Buch kaufen wollen. Erwirbt der Kunde dieses Recht, kann er das Werk von jedem beliebigen Computer mit Internetzugang in den USA lesen. Akademische, öffentliche und andere Institutionen können zudem Abonnements für ihre Mitglieder abschließen.

Urheberrechtlich geschützte Bücher, die im Handel erhältlich sind, können mit der Büchersuche ebenfalls durchsucht werden. Allerdings bekommen die Nutzer nach Angaben von Google"standardmäßig keinen Einblick in den Inhalt des Buches". Bücher, die keinem Urheberrechtsschutz unterliegen, sind frei über die Büchersuche zugänglich.

Die Einnahmen aus den Onlineverkäufen sollen über ein unabhängiges, gemeinnütziges Buchrechte-Register verteilt werden. Das Register, in dem die Rechteinhaber der Bücher erfasst werden, soll von Autoren und Verlagen betrieben werden. Für die Einrichtung stellt Google 125 Millionen US-Dollar bereit.

Die Regelung gilt vorerst nur in den USA. Allerdings will Google Rechteinhaber in anderen Ländern dazu bewegen, sich ebenfalls in das Register aufnehmen zu lassen, damit auch Nutzer außerhalb der USA die digitalisierten Bücher lesen können. Bis dahin müssen sie sich mit einer eingeschränkten Vorschau begnügen.

Das Abkommen, dem das zuständige Bezirksgericht des Southern District of New York noch zustimmen muss, beendet eine mehrjährige Auseinandersetzung zwischen Google und Rechteinhabern: Im Jahr 2005 hatte die Authors Guild Google wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt. Google hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Es würden nur kleine Ausschnitte aus Texten angezeigt, in denen ein gesuchter Begriff erscheine, argumentierte das Internetunternehmen. Außerdem räume es Rechteinhabern Möglichkeit ein, ihre Bücher aus dem Angebot herauszunehmen.


kikimi 30. Okt 2008

Ja, was machen die denn? Senden sie mir ein Killerkomando, wenn ich die falschen Bücher...

Legalolas 29. Okt 2008

Google ist glaube ich auch sehr daran gelegen zu wissen an welchen Büchern Du...

Hannes M. 29. Okt 2008

Das ist wirklich eine klasse Idee von Google alte Bücher die man verzweifelt sucht online...

:-) 29. Okt 2008

Ein Falkplan ist eben mehrfältig.

Lunta 29. Okt 2008

Das interessiert nicht, denn die robots.txt ist nicht relevanter als das Urheberrecht.

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