Hürden für Online-Angebote von ARD und ZDF beschlossen

Rundfunkstaatsvertrag begrenzt Textangebote

Textbasierte Online-Informationen der Öffentlich-Rechtlichen sollen nur noch zulässig sein, wenn sie an Sendungen gekoppelt sind. Ihre Verweildauer soll auf sieben Tage begrenzt werden, bei bestimmten Sportübertragungen auf 24 Stunden. Das sind die Kernaussagen des neuen Rundfunkstaatsvertrags, den die Ministerpräsidenten am 23. Oktober in Dresden beschlossen haben. Ein Drei-Stufen-Test soll außerdem darüber entscheiden, welche Online-Angebote im Netz verfügbar sein dürfen.

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Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sieht damit wichtige Forderungen der deutschen Verlage berücksichtigt. Zwar werde die Online-Expansion von ARD und ZDF im Bereich der Bewegtbilder über das nötige Maß hinaus gestattet, doch bleibe der Auftrag zu einer staatlich finanzierten Online-Presse versagt. "Wir sind froh, dass nach langem Ringen wichtige Schranken für die wettbewerbsverzerrende Konkurrenz gebührenfinanzierter Online-Presse erhalten bleiben", erklärt Christoph Fiedler, Leiter Medienpolitik im VDZ. Die vorgesehenen Regelungen könnten eine mit staatlicher Finanzgarantie arbeitende Online-Presse verhindern. Entscheidend sei, dass die gebührenfinanzierte Berichterstattung im Internet nur in Form von Bewegtbild und Ton erlaubt wird, mit Text und Bild aber beschränkt bleibt. Nach wie vor kritisch sei jedoch, dass mit den Rundfunkräten letztlich Organe der Sender selbst über die Zulässigkeit der Senderangebote entscheiden könnten. Auch die nun wegfallende Deckelung der Online-Ausgaben von ARD und ZDF in Höhe von 0,75 Prozent des Gebührenaufkommens sei bedenklich.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) spricht dagegen von einem "herben Schlag für die Gebührenzahler". Die Gebührenzahler hätten einen Anspruch auf "ausreichende Informationen auch über das Internet", erklärt Vorstand Gerd Billen. Er appellierte an die Länderparlamente den Vertragsentwurf nicht in der vorliegenden Form passieren zu lassen.

Die ARD sprach von einem "Kompromiss, mit dem wir leben müssen", so der ARD-Vorsitzende Fritz Raff. Dass sämtliche Telemedien nachträglich einem Drei-Stufen-Test unterzogen werden müssten, wird den Verwaltungsaufwand und die Kosten erhöhen. Mit der 24-Stunden-Frist bei Sportereignissen wollten die Länder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Internet viel weiter einschränken, als die EU, was Raff bedauerte. Er kritisierte, dass zudem nicht klar formuliert sei, was unter "presseähnlichen Angeboten" zu verstehen sei. Hier befürchtet der ARD-Vorsitzende nach wie vor hohes Konfliktpotential, das zu juristischen Auseinandersetzungen führen könne.


Danke 21. Jul 2010

Blödsinn. Natürlich ist nicht alles gut aber tagesschau, heute etc. sind sicherlich ein...

MarcH 28. Okt 2008

Sorry nochmal für die Wortwahl. Hat mich aber wirklich angenervt als ich das gelesen...

kikimi 27. Okt 2008

ich habe dem ZDF eine Mail geschickt, und danach gefragt, also Antwort kam: Ich könnt...

Rose-Kleidchen 27. Okt 2008

Offensichtlich bist Du kinderlos, sonst wuerdest Du einen Sender, der "Wissen macht Ah...

spanther 27. Okt 2008

Abgeschafft werden kann der nur indem die Mehrheit der Bürger Wiederstand leistet. Wenn...

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