Google und Eco verteidigen Bildersuche im deutschen Internet

Eco: Richterentscheidungen katapultieren Deutschland ins digitale Steinzeitalter

Der Suchmaschinenbetreiber Google und der Internetprovider-Verband Eco sehen durch Hamburger Richter die Bildersuche im Web bedroht. Zwei Künstler hatten Google, die Deutsche Telekom, Freenet und AOL/HanseNet verklagt: Ihrer Ansicht nach stellt die Anzeige von Thumbnails in der Bildersuche einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.

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Zwei Urteile des Landgerichts Hamburg vom 26. September 2008 gefährden Bildersuchfunktionen im Internet. Das Institut für Urheber- und Medienrecht erklärt: "Ein Fotograf und ein Comiczeichner waren gegen die Vorschauansichten ihrer Bilder in der Ergebnisliste der Suchmaschine vorgegangen. Die [...] Thumbnails seien zwar starke Verkleinerungen des Originals, stellten jedoch keine selbstständigen Werke dar, so das Gericht. Vielmehr handle es sich lediglich um Umgestaltungen urheberrechtlich geschützter Werke, so dass durch die Anzeige in der Suchmaschine Ausschließlichkeitsrechte der Urheber verletzt werden, sofern keine Einwilligung vorliegt."

Eco-Chef Harald A. Summa meint, die Entscheidung katapultiere (Az.: 308 O 42/06 und Az.: 308 O 248/07) Deutschland "ins digitale Steinzeitalter" zurück und ignoriere die "technischen Gegebenheiten des Internets". Wer als Urheber eines Bildes nicht in Bildersuchmaschinen gefunden werden möchte, könne das leicht verhindern.

"Das Urteil gefährdet die Existenz von Bildersuchmaschinen und bedeutet in der Konsequenz dasselbe, als würde man in Bibliotheken sämtliche Kataloge zum Auffinden der Bücher verbannen. Der Gesetzgeber ist jetzt gefragt, das Thema Verantwortlichkeit von Suchmaschinenbetreibern endlich so zu regeln, dass wieder Rechtssicherheit herrscht. Andernfalls hätte das Urteil die Konsequenz, dass alle Anbieter von Bildersuchen im Internet ihre Bildersuchmaschinen für deutsche Nutzer abschalten müssten."

Auch Google-Deutschland-Sprecher Kay Oberbeck betonte im Gespräch mit Golem.de, Webseitenbetreiber könnten ihre Angebote so programmieren, dass Bilder nicht von Suchmaschinen gefunden und angezeigt werden. "Google respektiert das Recht von Urhebern im Internet. Inhaber von Rechten an Bildern könnten Suchmaschinen darüber hinaus mitteilen, dass sie keine Wiedergabe ihrer Bilder in der Bildersuche wünschen.

"Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg gegen Bildersuchmaschinen in Deutschland enttäuscht uns sehr. Wir haben Berufung gegen das Urteil eingelegt", sagte Oberbeck. Google sei davon überzeugt, dass Bildersuchen in Deutschland rechtmäßig seien.

Der Vorschlag der Richter, doch alternativ "textliche Beschreibungen von Bildern vorzunehmen", zeuge von einer "nutzerfernen, technologiefeindlichen Auffassung" des Gerichts. Nun sei die Berufungsinstanz und der Gesetzgeber gefragt, dieses "untragbare Ergebnis schnellstens" zu korrigieren, fordert Oberbeck.


@ 22. Apr 2009

Fragen: - Warum geht jemand in die Öffentlichkeit (Internet), wenn er die Inhalte seiner...

deine_mudda 13. Nov 2008

Seit wann trage ich denn die Verantwortung dafür, wenn mir jemand was Unrecht antut...

Django79 20. Okt 2008

In diesem Punkt ist schlicht und ergreifend keine Novellierung des Gesetzes nötig. Es...

Tach 19. Okt 2008

... sollte dann auch der Richter fuer jedes einzelne Bild im Netz vornehmen. Viel Spass...

werbinich 18. Okt 2008

Geklagt hatten der deutsche Fotograf Michael Bernhard und der Comic-Autor Thomas Horn...

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