![]() |
Stellenmarkt
Entwicklungsingenieur (m/w) Softwareentwicklung Hybridfunktionalitäten
Quality Manager (m/w) im Projekt C
Softwareentwickler/in Java/C# Verwandte ThemenPolitik/Recht, Internet, Tauschbörse Verwandte ArtikelNeues Urheberrecht: Telekom muss Nutzerdaten herausgeben Bundesrat winkt Gesetz zur Durchsetzungsrichtlinie durch Experten kritisieren dogmatische Anwendung von TRIPS Letzte MeldungenSony hofft auf das große Geld mit 3D Weg frei für 4-GByte-Module: Hynix mit 40nm-DRAMs XMLHttpRequest auf dem Weg zum Webstandard Verleiher: Nicht alle Filme auf Blu-ray bieten mehr Qualität Neues Verfahren für Herstellung von OLEDs Fedora setzt Rechte bei Software-Installation zurück Star Trek Online: Kurs auf offene Beta im Januar 2010 Canonical arbeitet für Google an Chrome OS Spieletest: Left 4 Dead 2 - untotes Multiplayergemetzel RFID-Chips machen Metallteile schlau GPL-Programm Fpflac nutzt mehrere Prozessoren CHKDSK-Bug nervt Nutzer von Windows 7 (Update) AOL kündigt 2.500 Mitarbeitern und verkauft MapQuest und ICQ AMD: Nur einige tausend Radeon 5800 pro Woche Kreditkartenumtausch: Banken fordern Entschädigung Call of Duty 6: Wirbel um gesperrte Accounts auf Steam HDMI bekommt aussagekräftige Logos Mozilla steigert Umsatz und Kosten Dell sieht Belebung bei PC-Nachfrage von Firmenkunden Regierung startet Offensive Elektroauto PHP 5.3.1 beseitigt zahlreiche Fehler Dell mit Tintenstrahl-Multifunktionssystemen in Serie Youtube untertitelt Videos per Spracherkennung automatisch LED-Multifunktionsdrucker von Oki Funktioniert trotzdem: Fernbedienung ohne Batterie Haben wir etwas übersehen? Dann Mail an news@golem.de. |
|||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||
Gericht: Tauschbörsennutzung hat immer gewerbliches AusmaßGeringe Hürden beim Auskunftsanspruch für Rechteinhaber
Die Frage, wann Rechteinhaber einen zivilrechtlichen Anspruch beispielsweise gegen Internetprovider haben, beschäftigt derzeit die Gerichte. Seit September 2008 gilt das Gesetz zur "Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums", das Musik- und Filmproduzenten oder Verlagen erstmals die Möglichkeit eröffnet, ausschließlich und auf direktem Wege zivilrechtlich gegen sogenannte Internetpiraterie vorzugehen. Bürgerrechtler und
Datenschützer hatten das Gesetz zuvor heftig kritisiert.
Der Gesetzgeber hat daher vorgesehen, dass ein solcher zivilrechtlicher Auskunftsanspruch nur dann besteht, wenn der jeweilige Fall ein "gewerbliches Ausmaß" erreicht. Dann ist es dem Provider gestattet, dem Rechteinhaber Name und Anschrift des Anschlussinhabers mitzuteilen, über dessen Internetzugang die Rechtsverletzung begangen wurde - unter Verwendung von Verkehrsdaten. Wann gewerbliches Ausmaß vorliegt, haben Gerichte zu entscheiden, und die legen dabei zum Teil sehr niedrige Hürden fest, wie die Musikindustrie erfreut feststellt: "Viele Gerichte sehen den illegalen Download von Musik, Hörbüchern oder Filmen aus Tauschbörsen nicht als Bagatelle", so der Bundesverband Musikindustrie. Das zeigten die ersten Erfahrungen mit dem neuen Gesetz. Richter der Landgerichte in Köln (28 AR 6/08), Bielefeld (24 O), Oldenburg (5 O 2421/08), Frankfurt a.M. (2-06 O 534/08) und Nürnberg (3 O 8013/08) sehen bereits das Anbieten von einem Musikalbum oder Hörbuch als ausreichend, betroffenen Musikfirmen oder Verlagen die Abfrage der hinter den IP-Adressen stehenden Klardaten der Anschlussinhaber (sogenannte Verkehrsdaten) zu erlauben. Das LG Oldenburg geht sogar noch einen Schritt weiter und sieht bereits in der Nutzung einer Musiktauschbörse ein Indiz dafür, dass der Rahmen des Privaten "endgültig" überschritten sei. Kennzeichen des Privaten sei es "aber stets, dass nur ein überschaubarer, begrenzter Kreis von Kontaktpersonen angesprochen wird". Aber nicht alle Gerichte betrachten schon eine solche geringe Nutzung als gewerblich: Das Landgericht Frankenthal sieht das gewerbliche Ausmaß erst bei rund 3.000 Musiktiteln beziehungsweise 200 Filmen als gegeben an (AZ.: 6 O 325/08). (ji)
Aktuelle Artikel
Sony hofft auf das große Geld mit 3D
Weg frei für 4-GByte-Module: Hynix mit 40nm-DRAMs
XMLHttpRequest auf dem Weg zum Webstandard
|
||||||||||||||||||||

