Rettung für US-Webradios in Sicht
US-Repräsentantenhaus billigt Webcaster Settlement Act
Das US-Repräsentantenhaus hat ein Gesetz über Urheberabgaben für Internetradios in den USA gebilligt. Danach dürfen Internetradios in den USA künftig mit den Plattenfirmen niedrigere Abgaben vereinbaren. Für einige nichtkommerzielle Internetradios könnte das die Rettung sein.
Nach dem neuen Gesetz, dem Webcaster Settlement Act, dürfen die Internetradios nun mit der Musikindustrie niedrigere Urheberabgaben aushandeln. Jede dieser Vereinbarungen muss allerdings von der Regierung genehmigt werden, wie der US-Branchendienst CNet berichtet.
Für die Internetradios ist das ein wichtiger Erfolg. Im Jahr 2005 hatte das Copyright Royalty Board (CRB) die Abgaben für Internetradios drastisch erhöht. Nach der Regelung, die im Juni 2007 in Kraft trat, müssen die Internetradios für jedes Musikstück, das sie spielen, 0,14 US-Cent zahlen. Viele der Webradios bringen die hohen Urheberangaben in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Für einige der Anbieter überstiegen die Zahlungen sogar die Einnahmen, berichtet das Wall Street Journal. Das Gesetz wurde deshalb als entscheidend für Internetradios in den USA gewertet.
Am Freitag hatte die National Association of Broadcasters (NAB), der Branchenverband der Radio- und Fernsehstationen, in letzter Minute versucht, den Gesetzesentwurf zu verhindern. Am gleichen Tag mobilisierte Tim Westergren, Gründer des Internetradios Pandora, der sich für das Gesetz stark gemacht hat, die Pandora-Nutzer und rief sie auf, ihre Abgeordneten anzurufen und sie zu bitten, dem Gesetzesentwurf zuzustimmen. Offensichtlich mit Erfolg: Die Büros der Abgeordneten seien mit Anrufen überschwemmt worden, berichtet Westergren im Pandora-Blog. Der Entwurf wurde einstimmig angenommen. Der Senat muss das Gesetz noch bestätigen. Es wird erwartet, dass er sich am heutigen Montag damit beschäftigt.
In der vergangenen Woche hatten sich Plattenfirmen, Komponisten, Musikverlage und Onlineanbieter in den USA über eine Abgabe für die Distribution von Musikstücken über das Internet geeinigt. Dieses Abkommen gilt jedoch ausschließlich für Streams auf Abruf sowie gemietete Musikstücke, nicht aber für Internetradios.






Es sei denn, es wäre die Rede von pro Song UND pro Hörer, das sollte im Artikel dann...
Glaube ich auch, denn bei 0,14 Cent pro Titel ergibt das bei 24Std.-Betrieb ca. 60 Cent...
Die Amis sind sich darüber oft unklar; viele von ihnen scheinen irgendwie zu glauben...
http://volksmusikanten.de/ http://91.194.85.142:7000/vmdsl http://91.194.85.142:7000/rodsl
http://128mp3.tunebase.fm auch sehr cooler stream ;-)
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