AK Vorrat veröffentlicht geheimes Datenaustauschabkommen

Bürgerrechtler veröffentlichen Abkommen zum Datenaustausch mit den USA

Im Frühsommer 2008 hat die Bundesregierung mit den USA die umfangreiche Weitergabe persönlicher Daten vereinbart. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat den bisher geheim gehaltenen Wortlaut des Abkommens, das am Bundestag vorbei ausgehandelt wurde, veröffentlicht. US-Bürgerrechtler warnen Europäer vor einem Datenaustausch mit US-Behörden.

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Die Bürgerrechtsorganisation Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat den Wortlaut des "Abkommens über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität" veröffentlicht, das die Bundesregierung mit der US-Regierung geschlossen hat. Demnach erhalten US-Behörden wie Strafverfolger, Grenzschützer und Geheimdienste Zugang zu persönlichen Daten von Deutschen. Das Abkommen nach dem Vorbild des Vertrages von Prüm hatten Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am Bundestag vorbei mit der US-Regierung ausgehandelt.

Laut dem Abkommen erhalten US-Behörden Zugang zu Datenbanken, um DNA-Profile und Fingerabdrücke abgleichen zu können. Solche Abfragen können ohne einen konkreten Verdacht erfolgen. Die US-Behörden dürfen die abgefragten Daten an andere Behörden weitergeben sowie auf unbestimmte Zeit in Datenbanken speichern.

Zudem dürfen die deutsche Behörden "auch ohne Ersuchen" Personendaten wie Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, aktuelle und frühere Staatsangehörigkeiten, Ausweisdaten und Fingerabdrücke weitergeben, wenn "bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der oder die Betroffenen terroristische Straftaten oder Straftaten, die mit Terrorismus oder einer terroristischen Gruppe oder Vereinigung in Zusammenhang stehen, begehen werden".

Ausgetauscht werden dürfen nach dem Abkommen auch intime Daten, "aus denen die Rasse oder ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse oder sonstige Überzeugungen oder die Mitgliedschaft in Gewerkschaften hervorgeht oder die die Gesundheit und das Sexualleben betreffen", wenn diese Daten "für die Zwecke dieses Abkommens besonders relevant sind."

Die Betroffenen, deren Daten weitergegeben werden, haben kaum eine Chance, sich dagegen zu wehren oder ihre Daten löschen zu lassen. Zwar heißt es in Artikel 17, das Abkommen sei "nicht so auszulegen, dass dadurch die nach ihren jeweiligen Rechtsvorschriften bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien beeinträchtigt werden", die Betroffenen darüber zu informieren, dass und auf welcher Rechtsgrundlage ihre Daten verarbeitet wurden. Absatz 2 des Artikel hebt diese Verpflichtung praktisch jedoch wieder auf: Danach dürfen solche Informationen "in Übereinstimmung mit den jeweiligen Rechtsvorschriften der Vertragsparteien verweigert werden".

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wing 27. Sep 2008

Du hast micht sehrwohl direkt kommentiert bzw. "angesprochen". 1. Hier die Kopie...

wing 27. Sep 2008

O.K. - ich habe auch nichts grundsätzliches gegen Löschungen entsprechender Traeds...

TCF 26. Sep 2008

Flamewars werden oft gelösch falls sie zu wild werden egal ob es die üblichen...

Alle Rechte... 26. Sep 2008

Wie kommst du darauf? Ich habe dich gar nicht angesprochen.

Alle Rechte... 26. Sep 2008

Bei deinen "*/*SATZZEICHEN*/*!!!" kann man das nicht wissen und in der Hast vergisst man...

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