Anwalt Gravenreuth zu 14 Monaten Haft verurteilt

Landgericht gibt taz gegenüber Münchner Anwalt recht

Der Münchener Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth ist vor Gericht der Berliner Tageszeitung taz erneut unterlegen. Das Berliner Landgericht wies eine Berufung Gravenreuths gegen ein Urteil des Amtsgerichts zurück. Der Münchener soll nun für 14 Monate in Haft.

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Das Berliner Landgericht hat den für seine Abmahnungen bekannten Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wegen versuchten Betruges zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Das berichten mehrere Medien. Das Gericht wies eine Berufung Gravenreuths gegen ein Urteil des Amtsgerichts vom September 2007 zurück. Es folgte dem Antrag des Staatsanwaltes und verhängte eine Gefängnisstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung.

Der Rechtsstreit Gravenreuths mit der Tageszeitung taz begann im Mai 2006 mit einer Bestätigungs-E-Mail, die der Anwalt für ein Abonnement des Newsletters der Berliner Tageszeitung unaufgefordert erhalten hat. Die taz nutzt für ihren Newsletter ein sogenanntes "Double-Opt-in"-Verfahren. Das bedeutet, ein Abonnent erhält, nachdem er den Newsletter bestellt hat, eine Mail, die er noch einmal bestätigen muss. Daraufhin erwirkte Gravenreuth eine einstweilige Verfügung, laut der die taz etwa 660 Euro zahlen musste. Die taz zahlte und schickte Gravenreuth ein Fax, in dem die Zeitung zu der Zahlung Stellung nahm.

Dennoch ließ Gravenreuth die Internetdomain der Zeitung taz.de pfänden und versuchte, diese zu versteigern. Im Verfahren vor dem Amtsgericht begründete der Anwalt sein Vorgehen damit, dass er in dem Chaos, das in seiner Kanzlei herrschte, das Fax und den Zahlungseingang übersehen hatte. Als die Polizei seine Kanzlei durchsuchte, fanden die Beamten jedoch sowohl das Fax als auch Unterlagen, die den Zahlungseingang bestätigten. Daraufhin verurteilte das Amtsgericht Gravenreuth wegen versuchten Betruges zu sechs Monaten Gefängnis.

Im Berufungsverfahren vor dem Berliner Landgericht ging es deshalb unter anderem um die Zustände in Gravenreuths Kanzlei. Dazu hatten die Richter mehrere Zeugen geladen, darunter Gravenreuths ehemaligen Partner Bernhard Syndikus und zwei Gehilfinnen. Diese bestätigten die chaotischen Verhältnisse beim Posteingang, sagten aber aus, dass bei Geldeingängen stets Ordnung herrschte, berichtet Heise.

Syndikus und ein weiterer Zeuge hingegen erschienen nicht zu der Verhandlung. Syndikus teilte dem Gericht per Fax mit, er habe den Flug nach Berlin verpasst, weil sein Wecker nicht funktionierte, schreibt die taz.

Die Verhandlung endete mit einer Bestätigung des Urteils der untergeordneten Instanz. Da Gravenreuth wegen Veruntreuung von Mandantengeldern und Urkundenfälschung bereits auf Bewährung verurteilt war, beantragte der Staatsanwalt, die Strafen zu einer 14-monatigen Haftstrafe ohne Bewährung zusammenzuziehen. Diesem Antrag schloss sich das Landgericht an. Nach Angaben des Tagesspiegel hat Gravenreuth Revision gegen das Urteil angekündigt.

Gravenreuth bestätigte Golem.de, dass er Revision eingelegt habe. "Dann möge man klären wie das im Widerspruch zu mehreren BGH-Entscheidung stehende Urteil Bestand hat."


hmjam 23. Feb 2010

Jep, so sollte das dann auch langsam mal bei sonybmguniversum.usw. anfangen - machts GFvG...

Martin H 07. Feb 2009

Jetzt ist es soweit. Gravenreuth muss einsitzen. Heise-Artikel vom 06.02.2009: http://www...

abecede 23. Sep 2008

Ich dachte das war Kimble, der den Yihat ins Leben gerufen hat. War da der Günther auch...

FreudeSchönerGö... 22. Sep 2008

Ich hoffe das dieses ARSCHLOCH endlich hinter Gitter kommt! Solche Menschen sind einfach...

Darq 22. Sep 2008

"Wer Wind säht wir Sturm ernten" oder auch "Karma will bite you in the ass" Schadenfreude...

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Puhs Blog / 19. Sep 2008

Abmahnanwalt muss in Knast



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