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Bundesdatenschützer kritisiert Ermächtigung für das BKAÖffentliche Anhörung zum BKA-Gesetz und Onlinedurchsuchungen
Am heutigen 15. September 2008 findet im Innenausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zum BKA-Gesetz statt. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die geplanten Erweiterungen der Ermittlungsbefugnisse für das BKA abgelehnt. "Je mehr im Vorfeld eines Verdachts Menschen überprüft werden, umso mehr Kontakt- und Begleitpersonen ins Blickfeld geraten, umso mehr Daten werden registriert", sagte Schaar der Berliner
Zeitung. Darin bestünde eine grundlegende Gefahr.
Durch die heimlichen Überwachungen, die unter der Überschrift der "Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus" erfolgen sollen, werde der "Kernbereich der Privatsphäre nicht ausreichend geschützt", beklagte Schaar, was nicht im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts stünde. BKA, Landeskriminalämter und Geheimdienste dürften zudem gleichzeitig ermitteln, wodurch es "zu parallelen Datenerhebungen" komme, sagte er. "Das ist keine sinnvolle Lösung." Nach dem im Gesetzentwurf enthaltenen Paragrafen 20 u kann das Bundeskriminalamt von Journalisten die Herausgabe von Recherchematerial verlangen. Im Falle einer Weigerung drohen Zwangsgeld, Redaktionsdurchsuchung und Beugehaft. Auch gegen Journalisten gerichtete Onlinedurchsuchungen sieht der Gesetzentwurf vor. "Das BKA-Gesetz darf in dieser Form auf keinen Fall verabschiedet werden", appellierte der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV), Michael Konken, an den Gesetzgeber. Der DJV hat eine Stellungnahme gegen das BKA-Gesetz gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, dem Verband Privater Rundfunk und Telemedien, dem Deutschen Presserat, mit Verdi sowie mit ARD und ZDF abgegeben. Bei der Anhörung zu dem Gesetz, das auch den Einsatz der Onlinedurchsuchung durch das BKA regelt, wird auch BKA-Präsident Jörg Ziercke gehört. Laut Ziercke bietet der Gesetzesentwurf die Grundlage für eine "noch effektivere Zusammenarbeit" der Polizeien und Geheimdienste von Bund und Ländern. "Verschlüsselung schafft Räume abgeschotteter Täterkommunikation", heißt es in Zierckes Stellungnahme. "Offene Datensicherungsverfahren (Durchsuchung, Sicherstellung des PC und anschließende Datenträgerauswertung)" führten nicht zum Ziel. Klassische Instrumente der verdeckten Informationserhebung wie die Telekommunikationsüberwachung reichten angesichts des veränderten Interaktions- und Kommunikationsverhaltens der Täter nicht mehr aus, so der BKA-Chef. Auch Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) will mehr Befugnisse für das BKA. "Es ist eine klare Regelung nötig, damit BKA-Beamte auch heimlich die Wohnung betreten dürfen", so Schünemann. Dies gelte besonders für die technische Vorbereitung zur Installation staatlicher Hackersoftware, aber auch bei anderen Ermittlungen. Heimliche Onlinedurchsuchung will er zudem im niedersächsischen Landespolizeigesetz verankern lassen. Änderungswünschen der SPD erteilte Schünemann eine Absage: Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hätten sich im Vorfeld geeinigt. (asa)
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