![]() |
Stellenmarkt
Support Engineer (m/w)
Softwareintegrator Runtime-Platform (m/w)
Quality Manager (m/w) im Projekt C Verwandte ThemenPolitik/Recht, Internet, Urheberrecht Verwandte ArtikelDeutsche Strafverfolger lassen Tauschbörsennutzer in Ruhe Urteil: Provider muss Kundendaten nicht herausgeben Fachleute warnen vor verlängerten EU-Schutzfristen für Musik Letzte MeldungenSony hofft auf das große Geld mit 3D Weg frei für 4-GByte-Module: Hynix mit 40nm-DRAMs XMLHttpRequest auf dem Weg zum Webstandard Verleiher: Nicht alle Filme auf Blu-ray bieten mehr Qualität Neues Verfahren für Herstellung von OLEDs Fedora setzt Rechte bei Software-Installation zurück Star Trek Online: Kurs auf offene Beta im Januar 2010 Canonical arbeitet für Google an Chrome OS Spieletest: Left 4 Dead 2 - untotes Multiplayergemetzel RFID-Chips machen Metallteile schlau GPL-Programm Fpflac nutzt mehrere Prozessoren CHKDSK-Bug nervt Nutzer von Windows 7 (Update) AOL kündigt 2.500 Mitarbeitern und verkauft MapQuest und ICQ AMD: Nur einige tausend Radeon 5800 pro Woche Kreditkartenumtausch: Banken fordern Entschädigung Call of Duty 6: Wirbel um gesperrte Accounts auf Steam HDMI bekommt aussagekräftige Logos Mozilla steigert Umsatz und Kosten Dell sieht Belebung bei PC-Nachfrage von Firmenkunden Regierung startet Offensive Elektroauto PHP 5.3.1 beseitigt zahlreiche Fehler Dell mit Tintenstrahl-Multifunktionssystemen in Serie Youtube untertitelt Videos per Spracherkennung automatisch LED-Multifunktionsdrucker von Oki Funktioniert trotzdem: Fernbedienung ohne Batterie Haben wir etwas übersehen? Dann Mail an news@golem.de. |
||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
Neues Urheberrecht: Telekom muss Nutzerdaten herausgebenErste zivilrechtliche Auskunftsansprüche durchgesetzt
Erst vor wenigen Tagen ist das "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" in Kraft getreten. Mit dem Gesetz, das Änderungen im Urheberrechtsgesetz, Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Halbleiterschutzgesetz, Markengesetz, Geschmacksmustergesetz und Sortenschutzgesetz mit sich bringt, setzt die Bundesregierung die EU-Durchsetzungs-Richtlinie (2004/48/EG) in deutsches Recht um.
Das neue Gesetz gibt Rechteinhabern – beziehungsweise den von ihnen beauftragten Anwälte – nun grundsätzlich die Möglichkeit, direkt beim Internetprovider Auskunft über die Identität von Rechtsverletzern zu verlangen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ein Richter dem Anspruch auf Herausgabe der Verkehrsdaten zustimmt ("Richtervorbehalt"). Der Anspruch besteht zudem nur in Fällen, in denen Rechte in gewerblichem Ausmaß verletzt worden sind. Der Gesetzgeber hat allerdings davon abgesehen, genau festzulegen, wann das gewerbliche Ausmaß erreicht wird. Einer Mitteilung des Unternehmens DigiProtect zufolge haben die Landgerichte in Düsseldorf und Köln bereits am Mittwoch, dem 3. September 2008, erste Anordnungen zur Herausgabe von Nutzerdaten gegen die Telekom erlassen. Nach Aussage von DigiProtect-Anwalt Udo Kornmeier seien die Gerichte "ohne Wenn und Aber auch bei bereits einem Album von einer für den Auskunftsanspruch erforderlichen Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß ausgegangen". Nach der Telekom will DigiProtect nun Auskunft von weiteren ISPs verlangen: "Die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH wird nun auch all die anderen Internetprovider ins Visier nehmen, die sich jahrelang aus Datenschutzgründen geweigert haben, hinter IP-Adressen stehende Straftäter zu nennen", heißt es dazu in einer Pressemitteilung. Bisher hatten Rechteinhaber die Identität von Rechtsverletzern auf dem Umweg über eine Strafanzeige herausfinden müssen. Die Ermittlungsbehörden ließen sich nach einer Anzeige von den Internetprovidern die Adressen von Nutzern aushändigen, die zu einer bestimmten Zeit Musikstücke oder Filme in Tauschbörsen verbreitet haben. Durch Einblick in die Ermittlungsakten erfuhren dann die Anwälte der Rechteinhaber die Adressen der mutmaßlichen Übeltäter und verschickten an diese Abmahnschreiben. Das eigentliche Strafverfahren wurde in der Regel wegen Geringfügigkeit eingestellt. Verschiedene Staatsanwaltschaften, die sich teils mit mehreren zehntausend Strafanzeigen pro Quartal konfrontiert sahen, hatten in der Vergangenheit wiederholt ihren Unmut darüber geäußert, als Erfüllungsgehilfen der Musik- und Filmindustrie eingespannt zu werden. Sollten andere Gerichte die Auffassung der Landgerichte in Köln und Düsseldorf teilen, dass schon die Verbreitung eines einzigen Albums eine Urheberrechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes darstellt, wird die nächste Flutwelle wohl auf die Gerichte zurollen. [von Robert A. Gehring] (ji)
Aktuelle Artikel
Sony hofft auf das große Geld mit 3D
Weg frei für 4-GByte-Module: Hynix mit 40nm-DRAMs
XMLHttpRequest auf dem Weg zum Webstandard
|
|||||||||||||||||||||

