Chrome: Google ändert Nutzungsbedingungen (Update)
Google streicht umfangreiche Rechteabtretung der Nutzer
Nicht nur die Anmerkungen zum Datenschutz zu Googles neuem Browser Chrome sorgen für Diskussionen. Auch die in der EULA festgehaltenen Nutzungsbedingungen sorgten für Aufsehen, lässt Google sich darin doch eine "unbefristete, unwiderrufliche, weltweit gültige, unentgeltliche und nicht exklusive Lizenz" an allen übermittelten, eingestellten oder angezeigten Inhalten einräumen. In den USA hat Google auf die Kritik reagiert.
Es ist nicht die erste Diskussion um Googles EULAs und darin enthaltene Rechteabtretungen. Bereits im Zusammenhang mit Google Docs wurde der Punkt 11 der Nutzungsbedingungen kritisiert. Darin heißt es: "Durch Übermittlung, Einstellung oder Darstellung der Inhalte gewähren Sie Google eine dauerhafte, unwiderrufliche, weltweite, kostenlose und nicht exklusive Lizenz zur Reproduktion, Anpassung, Modifikation, Übersetzung, Veröffentlichung, öffentlichen Wiedergabe oder öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung der von Ihnen in oder durch die Services übermittelten, eingestellten oder dargestellten Inhalte."
Genau diese Formulierung findet sich nun auch in den Nutzungsbedingungen von Google Chrome. Während man in Bezug auf Google Docs aber immerhin noch gutwillig argumentieren kann, diese Rechteabtretung sei nachvollziehbar, zeigt Google diese Inhalte doch auf Wunsch des Nutzers im Internet an, so wirken sie bei einem Browser vollkommen deplatziert. Es sei denn, Google will wirklich über alle Inhalte der Nutzer verfügen können.
Das sieht auch Google ein und hat in den USA den Punkt 11 der Google Chrome Terms of Service radikal zusammengestrichen. Dort heißt es unter Punkt 11 nun nur noch: "Das Urheberrecht sowie sämtliche anderen Rechte, die Sie hinsichtlich Ihrer mithilfe der Services übermittelten, eingestellten oder angezeigten Inhalte bereits besitzen, verbleiben in Ihrem Besitz." Diese Regelung gelte auch rückwirkend, so Google. Es sei Googles Ziel, die Dinge für Nutzer einfach zu halten und möglichst für alle Produkte die gleichen Nutzungsbedingungen zu verwenden. Das führe aber dazu, dass manche Regelungen nicht zum Produkt passen, wie in diesem Fall. Daher habe man reagiert.
In den deutschen Nutzungsbedingungen findet sich noch die alte Formulierung, in der es unter Punkt 11.2 heißt: "Sie erkennen an, dass diese Lizenz Google dazu berechtigt, die Inhalte anderen Unternehmen, Organisationen oder Personen zugänglich zu machen, die mit Google zum Zweck der Bereitstellung syndizierter Services zusammenarbeiten, sowie die Inhalte im Rahmen der Bereitstellung solcher Services zu nutzen."
Da Google die Nutzungsbedingungen in den USA erst in der Nacht zum Donnerstag, dem 4. September 2008, verändert hat, ist zu erwarten, dass auch die deutschen Nutzungsbedingungen noch geändert werden. Im Fall von Google Docs blieben die deutschen Nutzungsbedingungen allerdings auch einen Monat nach Bekanntgabe noch unkorrigiert.
Nachtrag vom 4. September 2008, 9:43 Uhr:
Mittlerweile hat Google gegenüber Golem.de bestätigt, dass auch die deutschen Nutzungsbedingungen schnellstmöglich und rückwirkend geändert werden.






Naja ...Google Checkout ist doch schon mal eine Anfang zum Online Banking oder...
Der installiert aber kein Gears mit.
Vielen Dank!!! Wenn ich jetzt diese Datei entpacke erhalte ich ein 7zip-Archiv "chrome...
Deshalb ist er auch nicht verlinkt. Aber in dem Fall besteht ja eigentlich keinerlei...
Ich denke, dass wenn man die englischsprachige Lizenz nutzen möchte und sie auch...
Kommentieren