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Bundesdatenschützer gegen staatlichen AdressdatenhandelStädte machen Kasse mit zwangsweise erhobenen Melderegistern
Vor dem Datenschutzgipfel am Donnerstag, dem 4. September 2008, hat der Bundesdatenschutzbeauftragte den Handel der Kommunen mit Meldedaten attackiert. "Ich stehe dem äußerst kritisch gegenüber, insbesondere weil diese Daten ja zwangsweise für hoheitliche Zwecke erhoben werden", sagte Schaar der WAZ.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sowie drei Kabinettskollegen zu einem Datenschutzgipfel geladen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte vorgeschlagen, Vermögen aus illegalem Datenhandel abzuschöpfen. Seit August 2008 sind Regierung und Öffentlichkeit durch Fälle von kriminellem Handel mit Kundendatensätzen der Süddeutschen Klassenlotterie aufgeschreckt. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hatte eine CD mit 17.000 Datensätzen zugespielt bekommen, die auch Kontoverbindungen enthielten. Hundertfach wurden so unautorisiert Beträge zwischen 30 und 100 Euro von Bankkonten abgebucht. Ende September 2008 deckte die Tageszeitung (taz) auf, dass Privatfirmen rechtswidrig Melderegisterdaten säumiger Kreditkunden speichern und weiterverkaufen. Mit ganz legalen Melderegisterauskünften erzielt die Stadt Bochum jährlich Einnahmen von rund 220.000 Euro, so die WAZ unter Berufung auf einen Stadtsprecher. Gelsenkirchen nehme dem Bericht zufolge pro Jahr circa 170.000 Euro durch die Weitergabe von Melderegisterdaten ein. Schaar will nun, dass der Bürger ein allgemeines Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe seiner Melderegisterdaten erhält. "Derzeit gibt es eine Auskunftssperre nur ausnahmsweise, etwa wenn man bedroht wird. Dies ist völlig unzureichend", sagte er. Auch müsse eine Kennzeichnungspflicht über den Datenursprung her. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen den Datenschutz seien Strafverschärfungen zu prüfen. Nach herrschendem Datenschutzrecht dürfen von der Wirtschaft Angaben wie Name, Anschrift, Geburtsjahr und Beruf zu Werbezwecken weitergegeben und genutzt werden, sofern der Betroffene nicht ausdrücklich widerspricht. Widerspruchsklauseln sind auf Bestellformularen und Webseiten oft regelrecht versteckt. Nötig sei deshalb, so der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV), ein generelles Verbot des Datenhandels zu gewerblichen Zwecken, ohne vorherige aktive Einwilligung der Betroffenen. Die Verbände der Werbewirtschaft halten dagegen. "Ein generelles Einwilligungserfordernis oder das Verbot der Nutzung bestimmter Daten sind kein probates Mittel, um Datenmissbrauch zu verhindern", schrieben zwölf Vereinigungen in einem offenen Brief an die Regierung. (asa)
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