Gravenreuth unterliegt der taz

Berufung im Strafprozess gegen Gravenreuth steht noch aus

Der vor allem durch seine Abmahnungen bekannte Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth hat im Streit mit der Zeitung taz die Berufung verloren und muss Gerichts- und Verfahrenskosten in Höhe von 5.000 Euro bezahlen.

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Ausgangspunkt für den Streit war eine Bestätigungs-E-Mail für den Newsletter der taz, die Gravenreuth erhielt. Um das kostenlose Abonnement abzuschließen, hätte Gravenreuth dies durch eine Antwort bestätigen müssen. Doch Gravenreuth sah bereits durch dieses übliche Verfahren seine Persönlichkeitsrechte verletzt und mahnte die taz ab, samt Kostennote über 600 Euro, wie bei der taz nachzulesen ist.

Zunächst hatte Gravenreuth Erfolg und konnte eine einstweilige Verfügung gegen die taz erwirken, woraus weitere Kosten resultierten, aus denen ein weiterer Streit resultiert, in dem Gravenreuth wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt wurde. In diesem Strafverfahren steht die Berufung allerdings noch aus und wird laut taz im September verhandelt.

Die einstweilige Verfügung hatte keinen Bestand, die Bestätigungs-E-Mail hat Gravenreuths Rechte nicht verletzt. Auch das Berufungsgericht deutete an, sich dieser Auffassung anschließen zu wollen, woraufhin Gravenreuth seine Berufung zurücknahm. Er muss nun neben seinen eigenen Kosten auch die Gerichts- und Verfahrenskosten in Höhe von rund 5.000 Euro tragen, schreibt die taz.


Darq 22. Aug 2008

pi news halte ich persönlich für rechtsextreme propaganda wenn sowas gelöscht wird kann...

fastix 22. Aug 2008

Kann ich einen Scan haben? fastix Adresse ist auf http://www.fastix.de/kontakt.php

Vollhorst 22. Aug 2008

Wenn du das hier schon öffentlich regeln willst, dann bitte auch mit Link auf deinen in...

fastix 22. Aug 2008

Also: - 6 Monate auf Bewährung (AG München, wg. Unterschlagung) - 7 Monate auf...

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Verstand in Gefahr?! / 22. Aug 2008

Es kommt dicke..

stohl.de / 22. Aug 2008

Die taz hat gewonnen!



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