Callcenter-Verband verteidigt Adresshandel

Lehnt Verbot des Datenhandels ohne "aktive Einwilligung" der Betroffenen ab

Der Callcenter-Verband DDV hat vor dem Hintergrund des aktuellen Skandals um Datendiebstahl und illegale Kontenabbuchungen den Handel mit Adressen verteidigt. Das "Adressgeschäft sei nicht per se fragwürdig", so Verbandssprecher Patrick Tapp. Ein Verbot des Datenhandels ohne vorherige aktive Einwilligung der Betroffenen sei "Beschneidung der Werbefreiheit".

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Mit einer drastischen Stellungnahme ist der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV), der Callcenter-Betreiber und deren Auftraggeber vertritt, an die Öffentlichkeit gegangen. Ein strafbarer Vorfall dürfe nicht zum "Regelfall erklärt werden". Am Handel mit Adressen sei nichts Fragwürdiges, so DDV-Vizepräsident Tapp. Die Rufe nach Verboten würden der Situation nicht gerecht.

Am 12. August 2008 war der kriminelle Handel mit Kundendaten der Süddeutschen Klassenlotterie bekanntgeworden. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hatte eine CD mit 17.000 Datensätzen zugespielt bekommen, die auch Kontoverbindungen der aufgeführten Personen enthielten. Gleichzeitig häuften sich Beschwerden von Betroffenen, denen ohne Einwilligung Beträge zwischen 30 und 100 Euro vom Konto abgebucht wurden. Auch die Deutsche Telekom beklagte, dass Kundendaten gestohlen wurden.

Nach herrschendem Datenschutzrecht dürfen Angaben wie Name, Anschrift, Geburtsjahr und Beruf zu Werbezwecken weitergegeben und genutzt werden, sofern der Betroffene nicht ausdrücklich widerspricht. Laut Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer Thilo Weichert sind deshalb die Adressen der gesamten bundesdeutschen Bevölkerung für Marketingzwecke im Umlauf. Nötig sei deshalb, so der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV), ein generelles Verbot des Datenhandels zu gewerblichen Zwecken, ohne vorherige aktive Einwilligung der Betroffenen. Dies lehnt der Callcenter-Verband als "Beschneidung der Werbefreiheit" jedoch ausdrücklich ab.

Tapp hält die bestehende Gesetze für ausreichend: "Datenmissbrauch ist kriminell und durch bestehende Gesetze bereits verboten und sanktioniert. Es läuft entschieden etwas aus dem Ruder, wenn jetzt der Eindruck erweckt wird, das Adressgeschäft per se sei fragwürdig." Alle Unternehmen einer Wirtschaftsbranche, die sich zum Beispiel in seinem Verband zertifizieren und damit unabhängig kontrollieren ließen, würden pauschal mit ihrer Dienstleistung unter Generalverdacht gestellt, empört sich Tapp. "Wir können es nicht zulassen, dass Kriminelle, die Wirtschaft und Verbraucher beschädigen, als Vorwand dazu dienen, Kundeninformation und Werbung zu untersagen." Der DDV hatte im Fall des aktuellen Datenmissbrauchs Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach erstattet.


vergesstwahlenk... 22. Aug 2008

... aber wenns im Namen des "Krampfes gegen Terror" geht, ist ein Generalverdacht (DR-RL...

Ebula 22. Aug 2008

Für sind diese Werbeprospekte arger Umweltverschmutzung, die wir uns in der heutigen...

Ebula 22. Aug 2008

Glaube tunt man in der Kirche. Im realen Leben sollte man wissen....

Hurz 22. Aug 2008

Ich würde einfach die Strafen drastisch verschärfen. Wer mit Daten handelt, muss...

MxH 22. Aug 2008

ein generelles datenhandelsverbot für gewerbliche zwecke hate ich für angemessen, da...

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Compyblog / 21. Aug 2008

neues Recht?

thomasnesges/blog / 21. Aug 2008

Werbefreiheit > Informationelle Selbstbestimmung



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