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Krankenkasse gab Patientendaten an Unternehmen weiterBundesdatenschutzbeauftragter bezeichnet die Weitergabe als illegal
Schaar sagte gegenüber Report Mainz, dass es aus seiner Sicht keine
Rechtsgrundlage für diesen Vorgang gebe - die Datenwiedergabe sei illegal
erfolgt. Das Unternehmen Healthways kontaktiert über Callcenter chronisch
Kranke. Dabei seien laut Report Mainz Krankenschwestern und Pfleger
Gesprächspartner. Mit dem Programm sollen Krankenhauseinweisungen vermieden und Kosten gesenkt werden, indem den Patienten langfristig eine bessere
Lebensweise angeraten wird.
Seitens der DAK sieht man sich im Recht, da eine Datenverarbeitung im Auftrag erfolgt sei. Schaar ist anderer Meinung und sagte: "Datenverarbeitung im Auftrag heißt, dass im Detail festgelegt wird durch den Auftraggeber, in dem Falle durch die Kasse, welche Daten für welchen Zweck erhoben werden. Aber hier geht es ja um sehr viel mehr. Es geht um die Beeinflussung des Verhaltens der Versicherten und das ist keine Datenverarbeitung im Auftrag, das ist Übermittlung höchst persönlicher Daten. Die DAK wies allerdings darauf hin, dass die Kassenpatienten ihre Teilnahme an dem Programm schriftlich bestätigt haben. Interessanterweise sagte ausgerechnet der Geschäftsführer von Healthways International GmbH, Michael Klein, gegenüber Report Mainz, dass die Weitergabe der Patientendaten durch die DAK auch ohne Einverständniserklärung der Patienten erfolgt sei. "Die DAK identifiziert potenzielle Kandidaten und stellt diese Kandidaten zur Verfügung. Wir bekommen von ihnen die Stammdaten, das sind die Adresse, der Name. Wir bekommen von ihnen Krankenhausdaten, Arzneimitteldaten und die Diagnose", so Klein. Healthways habe definitiv die Daten bekommen, bevor die Versicherten einwilligten. (ad)
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