Grüne fordern: "Datenschutz in die Verfassung!"

Künast fordert höhere Strafen und schärfere Kontrollen

Die Vorsitzende der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Grüne, Renate Künast, hat sich in einem Interview mit der Financial Times Deutschland für eine grundlegende Modernisierung von Datenschutz, Vertrags- und Zivilrecht ausgesprochen. Der Datenschutz solle dafür im Grundgesetz verankert werden.

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Der aktuelle Skandal um den Handel mit Adressen und Kontodaten sowie illegale Abbuchungen von Konten und untergeschobene Verträge hat es allen noch einmal überdeutlich vor Augen geführt: Um den Datenschutz in Deutschland steht es schlecht. Offensichtlich wird mit Verbraucherdaten im großen Stil Schindluder getrieben, ohne dass diese sich dagegen wirksam wehren können. Die bestehenden Regularien und Mechanismen im Datenschutz sind kaum das Papier wert, auf dem sie festgeschrieben sind. Deshalb hat sich die grüne Fraktionschefin Renate Künast in der Financial Times für eine grundlegende Modernisierung des Datenschutzes ausgesprochen: "Jeder muss wissen und bestimmen können, wer hat meine Daten, was passiert mit ihnen und wer bekommt sie. Dafür muss das Grundgesetz überarbeitet werden." Welcher Art eine solche Grundgesetzänderung sein sollte, ließ Künast allerdings offen.

Renate Künast fordert neben höheren Strafen bei Rechtsverstößen und schärferen Kontrollen auch eine Anpassung des Vertragsrechts: "Telefonisch geschlossene Verträge dürfen nicht wirksam sein." Diese seit langer Zeit von Verbraucherschützern erhobene Forderung ist bisher von der Bundesregierung immer wieder zurückgewiesen worden. Allerdings will Künast nicht so weit wie manche ihrer Parteikollegen gehen und ein grundsätzliches Handelsverbot für persönliche Daten fordern: "Es gibt bereits ein Handelsverbot: Ohne Zustimmung dürfen persönliche Daten nicht gehandelt werden." Künast gibt den Bürgern zudem eine gewisse Mitschuld und fordert sie auf, sorgsamer mit ihren Daten umzugehen: "Der Bürger - vor allem die Jüngeren sind da zu sorglos - muss eine strenge Datensparsamkeit praktizieren. Man wirft ja auch sein Geld nicht zum Fenster raus."

Die Profite im Datengeschäft sind hoch und übersteigen die möglichen Strafzahlungen um ein Vielfaches. Die vergleichsweise niedrigen Strafen - bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht drohen Bußgelder und Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren - scheinen deshalb auch praktisch niemanden von dem illegalen oder halblegalen Datenhandel abzuschrecken. Der jetzt bekanntgewordene Fall des Callcenter-Mitarbeiters, der rund 1,5 Millionen Datensätze kopiert und verkauft haben will, dürfte da nur die Spitze der Spitze des Eisberges markieren. Dass eine Grundgesetzänderung daran etwas ändern könnte, scheint mehr als zweifelhaft.

Erfolgversprechender wäre da vielleicht eine Schadensersatzpflicht mit Beweislastumkehr: Unternehmen und staatliche Stellen, die Daten verarbeiten, müssen jederzeit auf Anfrage durch Bürger in der Lage sein, den Nachweis zu erbringen, dass, wo und wie sie die Daten rechtmäßig erworben haben. Andernfalls sollten sie den Betroffenen, deren Daten sie verarbeiten, Schadensersatz in nicht geringer Höhe zahlen müssen. Die Kosten für den Nachweis hätten, abgesehen von einer geringfügigen Verwaltungsgebühr, die Datenverarbeiter zu tragen. So ließe sich wahrscheinlich auch ohne Grundgesetzänderung ein wirksamer Datenschutz etablieren. [von Robert A. Gehring]


ist es nicht 23. Aug 2008

Dann sagen wir es eben so: Es hat natürlich die Funktion einer Verfassung (und natürlich...

Sir Jective 18. Aug 2008

... da fuhr ein Greenpeace-Schiff vorbei, ich dachte "Gott sei dank". Ich hab gebrüllt...

H4kor 18. Aug 2008

Ist wohl ne Verfassung ^^ Man hats erst Grundgesetz genannt weil man erst eine deutsche...

baldda 18. Aug 2008

verschrieben in der überschrift -.-

baldda 18. Aug 2008

und sobald sie in der Koalition sind nicken die alles ab was die Großepartei sagt.

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