PC-Copy-Geräte von HP: Kopieren nur, wenn der Rechner an ist

Technischer Trick soll Urhebrechtsabgabe sparen

Multifunktionsgeräte von HP für unter 200 Euro können nicht mehr als Stand-alone-Kopierer verwendet werden. Um die auf Kopiergeräte fällige Abgabe in Höhe von 102 Euro nicht zahlen zu müssen, bedient sich HP eines Tricks: Ein Kopierauftrag wird in einen Scanvorgang und in einen Druckvorgang aufgespalten. Damit handelt es sich technisch gesehen nicht mehr um Kopieren, auf die Geräte wird daher keine Kopierabgabe mehr fällig, sondern nur noch eine Scannerabgabe in Höhe von 10 Euro.

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Derzeit verlangt das Urheberrechtsgesetz für alle Geräte, die Kopien erstellen können, eine Abgabe in Höhe von 102 Euro. Bei einem Gerät, das circa 100 Euro kostet, würde sich damit der Kaufpreis verdoppeln, wenn HP die Kosten auf den Endkunden abwälzt. Um die Gebühr zu vermeiden, hat HP seine Firmware umgeschrieben und das PC-Copy-Siegel auf die Verpackung gedruckt.

PC-Copy bedeutet, dass der Kopiervorgang auf dem Multifunktionsgerät nun nicht mehr gestartet werden kann, wenn nicht gleichzeitig auch der PC läuft. Wer kopieren will, muss also immer erst seinen Rechner anschalten. Denn das Kopieren zerfällt nun in Scannen und Drucken. Am PC erscheint der Scanvorgang, anschließend wird das Dokument ausgedruckt. Ist der PC abgeschaltet, erfolgt kein Kopieren.

Dieser technische Kniff ist nur auf Geräten implementiert, die in Deutschland verkauft werden. Geräte aus anderen europäischen Ländern, in denen keine oder geringere Urheberrechtsabgaben zu leisten sind, kopieren wie bislang auch bei ausgeschaltetem PC. Ergo bekommen Privatkunden, die im Ausland kaufen, einen anderen Drucker als er in Deutschland zu haben ist. Wer nun ein Multifunktionsgerät aus dem Ausland importiert, ist jedoch rechtlich gesehen dazu verpflichtet, dies an die VG Wort zu melden und die entsprechende Urheberrechtsgebühr in Höhe von 102 Euro zu zahlen. Die von HP umgerüsteten Geräte, die von der Abgabe "befreit" sind, sind als "PC-Copy"-Geräte speziell gekennzeichnet.

HP ist nicht der einzige Hersteller, der seine Geräte umkonstruiert hat. Auch Lexmark fährt diese Strategie, um die Urheberrechtsabgabe zu vermeiden. Bei den Geräten über 200 Euro übernimmt HP die Gebühren und gibt sie vorerst nicht an den Kunden weiter. Das heißt zugleich, dass die teureren Multifunktionsgeräte nach wie vor auch ohne laufenden Rechner kopieren können. Insgesamt geht man bei HP davon aus, dass es sich mit dieser Regelung nur um eine Übergangslösung handelt, ab 2010 soll das neue Urhebrechtsgesetz gelten, das voraussichtlich vorsieht, dass Abgaben nur noch "verhältnismäßig" sein dürfen.

Die Verwertungsgesellschaften Gema und VG Wort haben bis zum Redaktionsschluss dieses Beitrages nicht auf Nachfragen von Golem.de geantwortet.


Sir Jective 16. Aug 2008

Immer diese nicht wohldefinierten Gesetze. Ab wann ist es denn "nur ein Auszug"? Was...

welle123 16. Aug 2008

Aber nicht vom ganzen Buch, wie man mir in der Bibliothek glaubhaft versicherte. Da geht...

Master Sgt. Sykes 16. Aug 2008

Aber klar doch - warum sollte kopieren nicht erlaubt sein? Solange das Buch aus einer...

Volker Cesinger 15. Aug 2008

Mann,mann mann, was sind hier denn für experten online?! Ein Treiberupdate programmiert...

Stromsparer 15. Aug 2008

Was hast du denn geraucht? Wo hab ich auch nur ansatzweise geschrieben, dass es keine...

Kommentieren


eTest-Hardware.de / 15. Aug 2008

HP-Geräte kopieren nur noch, wenn der PC an ist

Gilly's playground / 14. Aug 2008

Warum ich bald nur noch im Ausland kaufe…

Stefan Jung / 14. Aug 2008

Wieder was gelernt: Urheberrechtsabgaben

Developer's Guide / 14. Aug 2008

Multifunktionsgeräte werden teurer



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