Microsoft sperrt Schlüssel von gebrauchter Software (Update)

Weitergabe von Keys aus Volumenlizenzen nur mit Microsofts Zustimmung

Microsoft sperrt Softwareschlüssel, die unrechtmäßig mehrfach genutzt werden. Die Weitergabe von Produktschlüsseln sei nur mit Zustimmung des Rechteinhabers erlaubt, begründet der Softwarehersteller sein Vorgehen.

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Bei Testkäufen habe das Unternehmen entdeckt, dass häufig mehrere Nutzer Microsoft-Programme mit identischen Produktschlüsseln aus sogenannten Volumenlizenzverträgen nutzen, ohne dafür eine Zustimmung von Microsoft eingeholt zu haben. Das deute auf "Unregelmäßigkeiten bei der Übertragung von Nutzungsrechten aus Volumenlizenzverträgen" hin, heißt es in einer Mitteilung.

Um das zu unterbinden, hat Microsoft nach eigenen Angaben "auffällig gewordene Produktschlüssel" gesperrt und damit die Nutzung der entsprechenden Programme eingeschränkt. Das sei, sagte Dorothee Belz von der Geschäftsleitung von Microsoft Deutschland, "ein klares Zeichen" an Unternehmen, denen oft nicht bewusst sei, dass sie eine Urheberrechtsverletzung begehen, deretwegen der Rechteinhaber Schadensersatzansprüche anmelden könne.

Microsoft beruft sich auf ein Urteil des Münchner Oberlandesgerichts. Das hatte kürzlich dem Unternehmen usedSoft verboten, gebrauchte Software von Oracle ohne Zustimmung des Rechteinhabers zu verkaufen (Aktenzeichen 6 U 2759/07, Urteil vom 3. Juli 2008). Nach Ansicht von Microsoft sei damit "die Weiterübertragung der Softwarelizenzen und die Übergabe des Produktschlüssel an Dritte" auch nur mit ausdrücklicher Genehmigung von Microsoft zulässig.

Das Unternehmen sieht hier die Nutzer in der Pflicht. Diese müssten "beweisen, dass sie eine rechtmäßige Lizenz besitzen. Beim Erwerb einer gebrauchten Lizenz bedeutet dies, dass sie belegen müssen, an wen Microsoft ursprünglich die Lizenz vergeben hat und wie und über wen sie dann auf den neuen Nutzer übertragen worden ist", erklärte Belz.

Nachtrag vom 11. August 2008, 16:25 Uhr:
Auf Nachfrage von Golem.de hat Microsoft seine Position zum Verkauf gebrauchter Software präzisiert. Danach vertritt das Unternehmen die Auffassung, dass der Weiterverkauf von gebrauchter Software aus Volumenlizenzverträgen "nur in Ausnahmefällen" zulässig sei, etwa im Rahmen des Verkaufs eines gesamten Unternehmens, und der Zustimmung durch Microsoft bedürfe, so eine Sprecherin des Unternehmens. Der Weiterverkauf von gebrauchten Softwarepaketen samt Datenträgern und allen Produktbestandteilen hingegen sei "zulässig, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel das Löschen der Software auf dem Altrechner und das Einhalten der Microsoft-Lizenzbedingungen."


Name 13. Aug 2008

Sag mal, geht's noch? Hast Du keinen Anstand?

chris109 13. Aug 2008

Niveau? Fähigkeit zu verstehen? 1. Eine Ausdrucksweise ist niveaulos. 2. Mein Beitrag...

Captain 12. Aug 2008

Das dfa ein Unterschied sein soll, versucht uns die Software Industrie einzureden...

Captain 12. Aug 2008

stimmt, man kommt sich glatt wie ein Verbrecher vor, wenn man ein System zum rumfrickeln...

Captain 12. Aug 2008

auch falsch, es gibt einiges an Software, die ihre EULA erst bei Installation...

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