Verbraucherfeindliche Klauseln in Mobilfunkverträgen

19 große deutsche Mobilfunkanbieter wurden von Verbraucherschützern abgemahnt

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat 19 deutsche Mobilfunkanbieter abgemahnt, weil sie unzulässige Klauseln in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben. Vor allem Regelungen zu Preis- und Leistungsänderungsvorbehalten, zur Haftung sowie Kündigungsklauseln fallen zuungunsten der Verbraucher aus.

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Die Verbraucherschützer haben vor allem Preis- und Leistungsänderungsvorbehalte, Haftungsregelungen sowie Kündigungsklauseln in den Verträgen der Mobilfunkanbieter näher untersucht. In sämtlichen überprüften Verträgen wurden unzulässige Klauseln zum Nachteil der Verbraucher gefunden. In einem Fall waren es sogar 23 bedenkliche Regelungen.

Häufig behalten sich Anbieter das Recht vor, Preise, Leistungen und Geschäftsbedingungen jederzeit nahezu unbeschränkt ändern zu können. Derartig ausufernde Klauseln sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes grundsätzlich unwirksam. "Es kann einfach nicht sein, dass Handyanbieter die Kunden in Verträge mit möglichst langer Laufzeit zwingen, sich selbst jedoch jedes Türchen offen halten wollen", bemängelt Thomas Bradler, Rechtsexperte im Verbraucherzentrale Bundesverband.

Abmahnungen gingen an die vier deutschen Netzbetreiber, deren Tochterunternehmen sowie an zahlreiche weitere Anbieter in diesem Marktfeld. 21 Klauseln wurden bei E-Plus beanstandet, bei O2 sind es 9 Klauseln, immerhin nur 5 Klauseln erregten bei T-Mobile den Missmut der Verbraucherschützer, während Vodafone-Verträge 13 solcher Klauseln aufweisen.

Die geringsten Beanstandungen gibt es bei AllMobility mit lediglich 3 kritisierten Klauseln. Bei Blau Mobilfunk sind es 4 Klauseln, Brand Mobile schießt mit 21 Klauseln ins Spitzenfeld und Congstar weist mit 6 Klauseln mehr Beanstandungen als die Konzernmutter auf. Bei der O2-Tochter Fonic ist es umgekehrt, hier sind es mit 5 AGB-Klauseln weniger als beim Mutterkonzern.

Bei der Gemodi Gesellschaft für Mobilfunkdienste bemängeln die Verbraucherschützer 11 Klauseln, 8 Klauseln sind es bei HFO Telecom, während Klarmobil, McSIM Mobilfunk und Moconta jeweils 11 zu bemängelnde Klauseln aufweisen. Mobilcomm liegt mit 12 Klauseln knapp darüber, während Ortel Mobile mit 4 verbraucherfeindlichen Klauseln im unteren Bereich liegt. Bei Simply zählten die Verbraucherschützer 11 zu bemängelnde Klauseln, 8 Klauseln sind es bei Simyo und schließlich liegt Vistream mit satten 23 Klauseln auf dem unrühmlichen Spitzenplatz.


Kleine... 04. Aug 2008

Vielleicht sollte sich der Verfasser dieses Beitrags doch einmal genauer mit den §§ 305...

Nein 01. Aug 2008

Vielleicht ein Schubladenvertrag?

Nein 01. Aug 2008

Dürfte aber ebenfalls nicht so leicht werden. Die Klauseln haben bisher nur scheinbar...

Plexington Steel 01. Aug 2008

wie wäre es eigentlich mit gar nicht erst abschließen?!

irgendwer 01. Aug 2008

Nein, so ein Vertrag ist anfechtbar und kann nichtig werden. Somit ist eine Kündigung...

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