Urteil: US-Luftwaffe darf Urheberrecht brechen

DMCA-Verletzung bleibt folgenlos

Ein Bundesberufungsgericht hat im Streit um die Verletzung von Urheberrechten an Software und DMCA-Verletzung durch die US-Luftwaffe entschieden, dass diese Immunität genießt. Das Gericht erklärte sich deshalb für nicht zuständig.

Anzeige

Die Firma Blueport hatte vor Jahren die Urheberrechte an einer Software zur Personalverwaltung von einem Luftwaffenmitarbeiter erworben. Der Mitarbeiter, Mark Davenport, hatte die Software in seiner Freizeit geschrieben und der Luftwaffe unentgeltlich zur Nutzung überlassen. Die Software hatte dort durchschlagenden Erfolg, Davenport wurde befördert. Nachdem Davenports Programm in immer mehr Dienststellen verwendet wurde, beschlossen Davenports Vorgesetzte, sich den Quellcode zu verschaffen. Davenport wurde aufgefordert, die Quellen der Software unentgeltlich herauszugeben - was er aber verweigerte.

Davenport wurde daraufhin von der Mitarbeit in der Abteilung für Personalsoftware ausgeschlossen. Er lizenzierte die Software an die Firma Blueport, die ihrerseits der Luftwaffe eine Lizenz anbot. Die Luftwaffe lehnte ab und beauftrage stattdessen einen Dienstleister damit, den Binärcode so zu modifizieren, dass ein von Davenport eingebauter Zeitschalter deaktiviert wurde. Der Zeitschalter sorgte dafür, dass die Software nicht unbefristet lauffähig war.

Blueport sah in der Deaktivierung des Zeitschalters eine Verletzung seiner Urheberrechte und des Digital Millennium Copyright Acts (DMCA). Der Zeitschalter fungierte nach Auffassung von Blueport als technische Schutzmaßnahme im Sinne des DMCA, die nicht umgangen werden dürfe. Blueport klagte vor dem zuständigen Bundesgericht, das die Klage abwies. Gegen diese Entscheidung legte Blueport beim United States Court of Appeals for the Federal Circuit (CAFC) Berufung ein.

Der CAFC bestätigte am 25. Juli die Entscheidung der Vorinstanz und erklärte sich ebenfalls für nicht zuständig. Zur Begründung verwies das Gericht auf das Konzept der sogenannten Immunität des Souveräns (sovereign immunity) im US-Urheberrecht, demzufolge der Staat nur verklagt werden kann, wenn er einer solchen Klage vorher zugestimmt hat. Da die Luftwaffe eine solche Zustimmung nicht erteilt hatte, kann Blueport sie nicht wegen Urheberrechtsverletzung verklagen - und der CAFC ist nicht zuständig. [von Robert A. Gehring]


Mein Senf 02. Aug 2008

aufm C64 mit allem drum und dran!

Ich, 02. Aug 2008

Hast Du das geprüft? Wenn Du ein Programm in Deiner Freizeit schreibst *und* Du in...

Somian 01. Aug 2008

Natürlich wurde sie das. Wenn er nicht gearbeitet hätte, hätte er nicht genügend geld...

Deerhunter 01. Aug 2008

Auch das ist nach unserer Rechtssprechung i.d.R. kein Argument. Es zählt allein, dass...

Deerhunter 01. Aug 2008

Der Betroffene ist Angehöriger der Luftwaffe gewesen und da ist es unerheblich, ob er...

Kommentieren


Prapagonda / 31. Jul 2008

US-Luftwaffe steht über dem Gesetz



Anzeige
  1. IT-Koordinator (m/w) Produktionsplanung und -steuerung
    Harry Brot GmbH, Schenefeld
  2. Informatiker Anwendungsentwicklung und -betreuung im IT Security-Bereich (m/w)
    Vattenfall Europe Information Services GmbH, Berlin
  3. SAP HR Specialist (m/w)
    Bayer Business Services GmbH, keine Angabe
  4. ORBIS-Administrator (m/w)
    Berufsgenossenschaftliche Kliniken Bergmannstrost, Halle (Saale)

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


Meistgelesen
  1. Anonymous

    Telefonat zwischen FBI und Scotland Yard veröffentlicht

  2. Joseph Weizenbaum

    Welche Rolle spielt Wissenschaft?

  3. Google-Ranking

    Wie ein Erpresser einem Onlineshop schadete

  4. UCI iSens

    Hightech-Kino für Avatar 2 und Der kleine Hobbit

  5. Windows

    BSI gibt lückenhafte Sicherheitsempfehlungen


Meistkommentiert
  1. Kommentare: 339 | letzter Beitrag 03:50 Uhr

  2. Kommentare: 137 | letzter Beitrag 03.02. 12:16

  3. Kommentare: 109 | letzter Beitrag 03.02. 22:09

  4. Kommentare: 106 | letzter Beitrag 03.02. 17:36

  5. Kommentare: 101 | letzter Beitrag 03.02. 12:57

Mehr


  1. Mozilla

    Firefox 11 Beta mit SPDY und neuem Entwicklertool

  2. Anonymous

    Telefonat zwischen FBI und Scotland Yard veröffentlicht

  3. Samsung Electronics

    "Wer in den Fabriken eine Gewerkschaft will, wird entlassen"

  4. Joseph Weizenbaum

    Welche Rolle spielt Wissenschaft?

  5. Betriebssysteme

    Linux Mint 12 KDE veröffentlicht

  6. Mozilla

    Push-Nachrichten fürs Web

  7. Acta

    Junge Union gegen Acta und Internetsperren

  8. Megaupload

    EFF will Nutzerdaten notfalls mit einer Klage schützen

  9. UCI iSens

    Hightech-Kino für Avatar 2 und Der kleine Hobbit

  10. Linux-Distributionen

    Canonical veröffentlicht Ubuntu 12.04 Alpha 2



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Diablo 3: Blizzard verkleinert die Truhe
Diablo 3
Blizzard verkleinert die Truhe

Die Streichliste bei Diablo 3 wird länger: Nachdem kürzlich das Aus für Elemente wie die Mystikerin kam, müssen nun zwei von fünf Fächern im Inventar dran glauben. Auch auf Begleittiere warten Fans des Rollenspiels vergebens.

  1. Blizzard Diablo 3 ohne Mystikerin, aber mit Stadtportalen
  2. Blizzard "Bashiok" bestätigt Diablo 3 für Konsole
  3. Diablo 3 Echtgeld-Auktionshaus mit 50 "Beta Bucks"

Google Maps: Kostenlose Karten in Frankreich nicht erlaubt
Google Maps
Kostenlose Karten in Frankreich nicht erlaubt

Google muss in Frankreich 500.000 Euro Schadensersatz zahlen, da das Unternehmen mit dem kostenlosen Angebot von Landkarten via Google Maps dem Wettbewerb geschadet hat.

  1. Android-Anwendung Google Maps 6.2.0 schaltet in Tunneln in den Nachtmodus
  2. Android-Anwendung Google Maps 6.1.0 bringt Verbesserungen
  3. Google Maps Neues Kartenmaterial für Deutschland

Lenkgeschoss: Sandia-Forscher entwickeln robotische Gewehrkugel
Lenkgeschoss
Sandia-Forscher entwickeln robotische Gewehrkugel

Eine Gewehrkugel mit Sensor, Prozessor und steuerbaren Flügeln haben zwei US-Wissenschaftler entwickelt. Das Projektil lenkt sich selbst in ein mit einem Laser markiertes Ziel.

  1. Sicherheit Nanofarbe erkennt Schäden in Bauwerken
  2. Medienkonsum Multitasking kann Entwicklung von Kindern gefährden
  3. Forschung Halbleiter per Laserlicht kühlen

Zum Artikel