Urteil: WLAN-Betreiber haftet nicht für unberechtigte Nutzer

OLG Frankfurt am Main sieht keine Störerhaftung

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main sieht Inhaber von WLAN-Netzen nicht in der Verantwortung, wenn ihr Internetanschluss durch Dritte unerlaubt mitbenutzt wird. Die Musikindustrie hatte gegen einen Inhaber eines Internetanschlusses geklagt. Über sein WLAN-Netz war Musik in einem Filesharing-Dienst angeboten worden, ohne dass er davon wusste.

Anzeige

Kläger war die Rechteinhaberin eines Musikstückes, das ein unbekannter Internetnutzer unter der IP-Adresse des Beklagten auf einer Internettauschplattform zum Download angeboten hatte. Die Rechteinhaberin klagte auf Unterlassung und verlangte Schadensersatz. Der Inhaber eines Internetanschlusses eröffne eine Gefahrenquelle, so die Begründung, und müsse sicherstellen, dass der Anschluss nicht durch Dritte für Rechtsverletzungen genutzt werde. Der Inhaber habe aus Medienberichten wissen müssen, dass WLAN-Verbindungen missbräuchlich genutzt werden können und hätte Sicherheitsvorkehrungen treffen müssen. Darunter sei zum Beispiel die Sicherung des Routers durch ein individualisiertes Passwort zu verstehen, die Verschlüsselungsmethode WPA2 und eine Aufstellung des Routers fern von Fenstern oder Außenwänden.

Der Inhaber des Internetanschlusses wies die Klage zurück. Er war zum Zeitpunkt des Vorfalls im Urlaub und versicherte, kein Dritter habe Zugriff auf seinen Computer gehabt.

In erster Instanz hatte ein Landgericht der Klage im Großen und Ganzen stattgegeben. Das Gericht befand, es sei unerheblich, ob der Beklagte das Musikstück selbst zum Download bereitgestellt habe oder nicht, denn man könne nicht ausschließen, dass ein Dritter dies getan habe. Dafür müsse der Inhaber des Internetanschlusses als Störer einstehen.

Der Beklagte ging in Berufung.

Das Oberlandesgericht hob das erstinstanzliche Urteil nun auf und wies die Klage ab. Nach Auffassung des OLG haftet der Beklagte nicht als Störer. Das Gericht argumentierte, dass eine uneingeschränkte Haftung des Inhabers des WLAN-Anschlusses zu weit gehe, denn so müsse er auch für das Verhalten beliebiger Dritter einstehen, die mit ihm in keinerlei Verbindung stünden. Das gelte auch dann, wenn man davon ausgehe, dass der Inhaber eine gewisse Pflicht habe, seinen Anschluss zu überwachen - zum Beispiel mit Blick auf Familienangehörige.

Jeder habe zwar die Pflicht, sich recht- und gesetzmäßig zu verhalten, doch diese Verpflichtung könne mit dem Argument der Störerhaftung nicht über Gebühr auf Dritte ausgedehnt werden, so das OLG. Eine Störerhaftung komme nur in Betracht, wenn der Anschlussinhaber Prüfungspflichten verletze, dafür müsse es aber konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Handlungen Dritter geben. Diese Anhaltspunkte sah das Gericht in diesem Falle nicht.

Nach Auffassung des OLG gibt es also keine allgemeine Haftung des WLAN-Anschlussbetreibers im privaten Bereich. Die Behauptung der Klägerin, es sei allgemein bekannt, dass sich Dritte über einen fremden WLAN-Anschluss Zugang zum Internet verschaffen können, sah das Gericht kritisch: Diese Behauptung sei viel zu ungenau. Die Klägerin habe unverhältnismäßige Sicherheitsmaßnahmen gefordert.

Die Entscheidung ("Keine Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für die unberechtigte Nutzung eines WLAN-Netzes durch einen Dritten", 11 U 52/07) des OLG Frankfurt vom 1. Juli 2008 ist noch nicht rechtskräftig, da das Gericht Revision zugelassen hat. [von RA Philip Christmann]


k9 18. Jul 2008

Und wie isses mit nem geknackten Auto? Obwohl es ja noch schärfer dort zugeht...

atte gegen... 16. Jul 2008

Das Düsseldorfer Landgericht bestätigte einstweilige Verfügungen gegen drei Beklagte (u...

Hüppemützchen 16. Jul 2008

hihi.. ich habe in Deinen Beiträgen in anderen Diskusionen schon festegestellt, dass Du...

Hüppemützchen 16. Jul 2008

Der Sinn Deiner Worte ist dunkel :)

ohmygod 16. Jul 2008

Wer auch nur einen Hauch organsiert ist hat zumindest 95% schon am Tag vorher gepackt...

Kommentieren


Ralphs Piratenblog / 17. Jul 2008

Hurra, es lebe die Rechtssicherheit im Internet



Anzeige
  1. Vice President - Research / Development (m/w)
    m:pro IT Consult GmbH, Wiesbaden
  2. Manager IT Demand (m/w)
    QIAGEN GmbH, Hilden
  3. Softwareentwickler Vernetzung (m/w)
    Miele & Cie. KG, Gütersloh
  4. Softwareentwickler Java (m/w)
    Payment Network AG, Wetzlar bei Frankfurt

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


Meistgelesen
  1. Tablet-Nachfolger

    iPad-3-Teile aufgetaucht

  2. Gema-Vermerk

    Youtube sperrt irrtümlich Acta-Video von Bruno Kramm

  3. Tim Schafer

    40.000 US-Dollar für einen Konsolenpatch

  4. ProLiant Gen8

    HP macht Server unabhängig

  5. Linux-Handbuch

    Umfassendes Nachschlagewerk als Openbook erhältlich


Meistkommentiert
  1. Kommentare: 270 | letzter Beitrag 13.02. 23:28

  2. Kommentare: 194 | letzter Beitrag 13:50 Uhr

  3. Kommentare: 185 | letzter Beitrag 13:49 Uhr

  4. Kommentare: 117 | letzter Beitrag 12:39 Uhr

  5. Kommentare: 96 | letzter Beitrag 13.02. 16:40

Mehr


  1. Vodafone

    LTE auf dem Smartphone kostet monatlich 10 Euro mehr

  2. Abmahnabzocke

    Maximal 100 Euro Abmahngebühr für Urheberrechtsverstöße

  3. Proview Technology

    Ausfuhrverbot soll Apple von iPad-Herstellern abschneiden

  4. HTC Velocity 4G

    Android-Smartphone mit LTE und 4,5-Zoll-Touchscreen

  5. Farmville & Co.

    Patentklage gegen Zynga

  6. Document Foundation

    Libreoffice 3.5 ist fertig

  7. Pegatron

    Übt Apple Druck auf OEM-Hersteller von Ultrabooks aus?

  8. Blackhole Toolkit

    Cryptome gehackt und mit Malware infiziert

  9. Piranha Bytes

    Risen 2 geht am 20. Februar in den geschlossenen Betatest

  10. Google

    EU und USA geben Kauf von Motorola frei



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


WOA: Windows 8 für ARM im Detail
WOA
Windows 8 für ARM im Detail

Mit Windows on ARM (WOA) will Microsoft ein neues System mit einer ganz neuen Art von PCs etablieren. Damit Windows 8 auf ARM performant läuft und lange Akkulaufzeiten ermöglicht, musste Microsoft einige Kompromisse machen.

  1. Windows 8 auf ARM Microsoft zeigt Office 15

Gerüchte: Apple will alle Notebooks dünner machen
Gerüchte
Apple will alle Notebooks dünner machen

Apple soll einem Bericht zufolge seine gesamte Notebookpalette dem Macbook Air anpassen. Dazu müssten die relativ dicken Modelle der Macbook-Pro-Serie vollständig überarbeitet werden und Anwender auch von liebgewonnenen Eigenschaften Abschied nehmen.

  1. Apple-Patentantrag Macbooks mit Brennstoffzellen
  2. Landingzone Dockingstation für das Macbook Air

Paypal: Nutzern von Kino.to drohen Strafverfahren
Paypal
Nutzern von Kino.to drohen Strafverfahren

Zahlenden Nutzern der im Juni 2011 geschlossenen Filmplattform Kino.to drohen dem Nachrichtenmagazin Focus zufolge Strafverfahren. Rechtsanwalt Udo Vetter befürchtet sogar Hausdurchsuchungen, "wenn die Strafverfolger sich auf glattes Parkett begeben". Noch im Februar 2012 will die GVU zudem gegen den Kino.to-Nachfolger Kinox.to Strafanzeige erstatten.

  1. Kino.to-Prozess Kein Unterschied zwischen Streaming und Herunterladen
  2. Kino.to Drei Jahre Haft wegen Links auf illegale Filmkopien
  3. Kino.to Haftstrafe wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung

Zum Artikel