Datenschützer: Google Analytics verletzt Nutzerrechte

Webseitenbetreiber sollen den Dienst nicht mehr verwenden

Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer Thilo Weichert nennt "Google Analytics" einen "datenschutzwidrigen Service", dessen Einsatz man mit Bußgeldern belegen könne. Ohne Wissen der Betroffenen führe Google mit Hilfe von Cookies Nutzungsdaten verschiedener Webseiten mit denen anderer Google-Dienste zusammen, um detaillierte Nutzungs- und Interessenprofile für Werbezwecke zu generieren.

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Google Analytics ist ein Angebot für Webseitenbetreiber zur Betrachtung des Nutzerverhaltens. Doch während der Betreiber erfreut ist, ein kostenloses Tool zu bekommen, um mehr über "seine Besucher" zu erfahren, habe Google Kenntnis über alle Analytics-basierten Webseiten, die der Nutzer besucht hat, und könne diese verknüpfen. Datenschützer Weichert: "Den meisten Betreibern dürfte nicht vollständig bewusst sein, dass sie mit dem Einsatz von Google Analytics einen Service in Anspruch nehmen, bei dem Daten in die USA übermittelt werden, die dort umfassend ausgewertet und genutzt werden, und dass dies die Datenschutzrechte der Webseitenbesucher verletzt." Die gesetzlichen Anforderungen an Werkzeuge zum Tracking und Erstellen von Nutzungsstatistiken seien eindeutig: Eine personenbezogene Sammlung und Auswertung ist unzulässig.

Google habe zudem "generell bestätigt", Analytics-Nutzungsdaten mit denen anderer Google-Dienste zusammenzuführen, so Weichert weiter. "Selbst den deutschen Datenschutzbehörden ist nicht bekannt, was Google dann mit diesen Daten anstellt."

Der Konzern wurde von den Landesdatenschutzbehörden Schleswig-Holsteins und Berlins nun aufgefordert, mitzuteilen, welche Unternehmen des jeweiligen Bundeslandes das Analysewerkzeug einsetzen. Betreibern wurde zudem nahegelegt, Google Analytics nicht weiter zu nutzen. Wie Weichert erklärte, sei das Ziel nicht, bestimmte, unter Umständen sinnvolle Auswertungen von Internetnutzungsdaten zu vereiteln. Man richte sich auch nicht gegen irgendwelche Unternehmen. "Internettracking und -statistik? Ja, aber bitte datenschutzkonform" sei das Motto.

Weichert will Websitebetreiber, die Google Analytics oder vergleichbare Werkzeuge einsetzen, allerdings nicht mit Bußgeldern überziehen, "obwohl wir davon ausgehen, dass in vielen Fällen die Voraussetzungen hierfür vorliegen." Um gegen den "massenhaft stattfindenden Datenschutzverstoß" vorzugehen, setze er zunächst auf Information und Aufklärung. Google habe jetzt bis zum 1. August 2008 eine Frist zur Beantwortung der Fragen der Datenschützer.

Wegen der Datenübermittlung in ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes sei derzeit nicht erkennbar, wie Google Analytics datenschutzkonform eingesetzt werden könne. Die Bedingungen seien klar: Über eine pseudonyme Auswertung müsse der Internetnutzer in allgemein verständlicher Form unterrichtet werden, auch über sein Recht, dieser Datenverarbeitung zu widersprechen.

Laut Weichert müsse zudem eine Möglichkeit für einen "Opt-Out-Klick" bereitstehen und vor einer Datenauswertung erfolgen. Schließlich müsse gewährleistet sein, dass keine übergeordnete Zusammenführung der pseudonymen Daten und deren Re-Identifizierung betrieben werde. Entsprechende überprüfbare Zusicherungen von Google lägen bislang nicht vor.


jü po 22. Aug 2008

Deamon_ schrieb:ich habe doch nichts dagegen wenn alles gespeichert und kontrolliert...

Peter0945 14. Jul 2008

Wenn man seinen Browser anständig eingestellt hat wird man sehr wohl gefragt ob man das...

Wikifan 10. Jul 2008

Extras -> Einstellungen -> Datenschutz -> Cookies -> Behalten, bis: -> Jedes Mal...

MacBookProMan 10. Jul 2008

Ich möchte mich bei allen Innovationsbremsen entschuldigen, das mit den Datenschützern...

MacBookProMan 10. Jul 2008

Muss man? Ich finde "Datenschutz" ist ein Generationsproblem. Die Generation, die mit...

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EKM Blog / 09. Jul 2008

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