US-Gericht: Youtube muss Nutzerdaten an Viacom übergeben

Viacom will wissen, was wir letztes Jahr bei Youtube gesehen haben

Im Verfahren des MTV-Mutterkonzerns Viacom gegen Google/Youtube um Urheberrechtsverletzungen auf dem Videoportal hat am Mittwoch ein US-Bundesrichter entschieden, dass die Datensätze aller Youtube-Nutzer an Viacom übergeben werden müssen. Datenschutzbedenken wies der Richter zurück.

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Viacom hat am 2. Juli 2008 vor einem US-Bundesgericht einen wichtigen Teilsieg gegen Google/Youtube errungen. Der Richter entschied, dass Google an Viacom "alle Daten aus der Logging-Datenbank an Viacom zu übergeben hat, wann von wo aus welche Youtube-Videos angeschaut wurden". Die Entscheidung bezieht sich nicht nur auf Videos, die direkt bei Youtube angesehen wurden, sondern auch auf solche, auf die der Zugriff indirekt über andere Websites erfolgte. Erfasst sind von der Entscheidung Daten aus der Logging-Datenbank, die "für jedes gesehene Video die eindeutige Login-ID des Nutzers; die Zeit, zu der der Nutzer das Video anzusehen begann; die IP-Adresse ... des Nutzercomputers; und die ID des Videos" umfassen.

Mit einer anderen Forderung konnte sich Viacom beim Gericht allerdings nicht durchsetzen: Das Ansinnen von Viacom, dass Google den Quelltext für seine Suchtechnologie übergeben müsse, wies das Gericht zurück. Das Gericht folgte in diesem Punkt der Argumentation von Google, dass es sich beim Quelltext um ein Geschäftsgeheimnis handele, das besonders zu schützen ist. "Youtube und Google sollten nicht dazu gezwungen werden, dieses lebenswichtige Gut auf der Basis reiner Spekulationen in Gefahr zu bringen", entschied das Gericht. Und weiter: "Vor der Offenlegung ... müsste erst plausibel dargelegt werden, dass Youtubes und Googles Aussagen, die Suchfunktion sei nicht dazu geeignet, Urheberrechtsverletzungen zu begünstigen, falsch sind."

Die Electronic Frontier Foundation (EFF) kritisiert das Urteil: "Das irrige Gerichtsurteil ist ein schwerer Schlag für den Datenschutz und erlaubt es Viacom, zu beobachten, was Sie bei Youtube sehen." Der Richter habe sich über die Datenschutzbestimmungen des Video Privacy Protection Act (VPPA) hinweggesetzt. Nach dem VPPA ist es "Videoanbietern verboten, Informationen darüber herauszugeben, welches Videomaterial Kunden bestellen". Die EFF weist darauf hin, dass der VPPA auch für Onlinevideos gilt und das Gericht deshalb die Viacom-Forderung hätte zurückweisen müssen." Die EFF appelliert an Viacom, auf ihre "zu weit gehenden Forderungen" zu verzichten. Google fordern die Bürgerrechtler auf, "alle notwendigen Schritte einzuleiten, um diese Anordnung zurücknehmen zu lassen und die Rechte der Nutzer zu schützen." [von Robert A. Gehring]


knacki 07. Jul 2008

und was ist, wenn man auf youtube eingeloggt ist und unaufgefordert ein eingebettetes...

Hinz Kunz 04. Jul 2008

Das ist sehr einfach; Eines der Hauptexportartikel der USA ist "geistiges Eigentum" weil...

hmmhhgf 04. Jul 2008

Weiß nicht. Runterladen war früher glaub ich erlaubt, nur hochladen nicht, weshalb...

@ 03. Jul 2008

.

:-) 03. Jul 2008

Diese Datenmenge braucht Word aber auch für eine leere Seite :-) Damit steigt die...

Kommentieren


Das Mitmachmagazin / 17. Jul 2008

Warnung an alle Youtube-User und Nutzer

politik.zweiterklasse.de / 06. Jul 2008

Gewaltiger Nachholfbedarf

Oliver Hallmann / 03. Jul 2008

Vorratsdatenspeicherung bei youTube



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