Oxami.com: Raus aus dem Alt-Handyvertrag
Handelsportal bietet Restlaufzeitverträge für Mobilfunk, DSL oder Auto-Leasing
Über ein Webportal lassen sich laufende Handyverträge handeln. Wer seinen Vertragsverpflichtungen nicht länger nachkommen und teuren Auflösungskosten entgehen will, kann seinen Vertrag auf oxami.com zum Kauf anbieten. Der Käufer profitiert dann von kurzen Vertragslaufzeiten.
Handyverträge laufen in Deutschland in der Regel zwei Jahre. Doch innerhalb dieser Zeitspanne will sich mancher von alten Verträgen trennen. Das ist in der Regel nur möglich, wenn der Nutzer eine Vertragsstrafe zahlt.
Die Handelsplattform Oxami.com hat sich daher auf die Vermittlung von laufenden Verträgen spezialisiert. Der Verkäufer kann seinen alten Vertrag beenden, ohne eine Vertragsstrafe zu zahlen. Im Gegenzug bekommt der Käufer einen Vertrag mit kurzer Restlaufzeit und je nach Angebot eventuell einen weiteren Bonus. Auch zu den Verträgen gehörende Handys können gehandelt werden.
Der Verkäufer setzt eine Anzeige auf das Portal, in der er die maximale Restlaufzeit in Monaten, die Kosten pro Monat und den Netzbetreiber angibt. Diese Angaben dienen Kaufinteressenten als Suchkriterien, um einen geeigneten Restlaufzeitvertrag zu finden. Wird der Interessent fündig und möchte den Vertrag übernehmen, müssen verschiedene Formalitäten erledigt werden. So muss zum Beispiel ein Kontoauszug vorgelegt werden, der die Liquidität des Neukunden beweisen soll. Die Kosten für die Übernahme des Handyvertrages trägt bei den meisten Providern der Altkunde. Nach Abschluss der Formalitäten muss der Altbesitzer die SIM-Karte dem Neukunden zuschicken.
Der Service von Oxami ist derzeit kostenlos. Neben Handy- und DSL-Verträgen können auch Auto-Leasing-, Fitnesscenter- oder PayTV-Verträge gehandelt werden. Ab 1. Juli 2008 sollen Nutzer auch Versicherungen, Immobilien, Reisen oder Zeitschriftenabonnements handeln können.






Wie bereits beschrieben, wird von nur einigen wenigen Providern ein Kontoauszug...
Und warum braucht man dann noch den Kontoauszug, wenn dann sowieso noch eine...
Nein. Zu dem neuen Vertragsinhaber wird ebenfalls zuvor eine Schufa-Prüfung vom Provider...
dann kann man sich da trotz schlechtem schufa eintrag in einen guten vertrag...
Früher sah ich alles ganz anders um käme mir da einer mit einem Ehevertrag, hätte ich ihn...
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