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Verbraucherzentrale: Immer mehr Handys strahlen am GrenzwertHersteller meiden das Umweltzeichen "Blauer Engel"
Die Spezifische Absorptionsrate (SAR) beschreibt, wie viel Strahlung (in Watt pro Kilogramm) maximal vom Körper aufgenommen wird. Je niedriger der SAR-Wert ist, desto weniger wird beim Telefonieren vom Kopf absorbiert. Als strahlungsarm gelten Handys, deren SAR-Wert bei höchstens 0,6 Watt pro Kilogramm liegt. Diese Geräte können sich mit dem Umweltzeichen Blauer Engel schmücken. Fast jedes dritte Mobiltelefon hält dieses Strahlungskriterium ein, so die
Verbraucherschützer. Allerdings ist nur ein Modell am Markt mit dem Umweltsignet ausgezeichnet. Das haben die Verbraucherschützer im Rahmen des Jahresgutachtens Mobilfunk festgestellt, in dem die Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber überprüft wird.
Die Verbraucherzentrale fordert die Mobiltelefonhersteller auf, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die SAR-Werte ihrer Produkte zu reduzieren und die Auszeichnung mit dem Blauen Engel zu nutzen. Bitkom-Sprecher Christian Spahr sagte Golem.de: "Innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte gibt es nach dem Stand der Wissenschaft keine Belege für Gesundheitsgefahren. Deshalb ist ein Blauer Engel nicht zusätzlich nötig - die Anbieter stellen aber natürlich Informationen über SAR-Werte zur Verfügung." Hotlines und Prospekte der Hersteller seien eine Möglichkeit, sich zu informieren. Zudem gäben auch Handy-Fachzeitschriften bei ihren Tests oft den SAR-Wert an. Das Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramms (DMF) hat auf seiner Abschlusskonferenz vom 17. bis 18. Juni 2008 in Berlin im Wesentlichen Entwarnung im Hinblick auf gesundheitliche Risiken durch Mobilfunkstrahlung gegeben. Allerdings blieben, so die Verbraucherorganisation, weiterhin offene Fragen. So ist etwa ungeklärt, ob bei einer Handynutzung von mehr als zehn Jahren Langzeitschäden auftreten können, und ob Kinder und Jugendliche einem möglicherweise höheren Risiko ausgesetzt sind. "Es sollten daher weiterhin alle technischen Möglichkeiten genutzt werden, die Strahlungsbelastung durch Mobilfunk zu minimieren", so die Forderung der Verbraucherschützer. Dies gelte speziell für Sendemasten, die in der Nähe von Kindergärten und Schulen stehen. (asa)
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