P2P: Verwertungsverbot für Auskünfte zu IP-Adressen

LG Frankenthal hält dynamische IP-Adressen für personenbezogene Verkehrsdaten

Auskünfte zur IP-Adresse dürfen in Zivilprozessen wegen Filesharing nicht herausgegeben werden. Das entschied das Landgericht Frankenthal unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Sollte die Entscheidung Bestand haben, ist sie ein herber Rückschlag für die Musikindustrie.

Anzeige

Das von Rechtsanwalt Siegfried Exner veröffentlichte Urteil (AZ 6 O 156/08, vom 21. Mai 2008) sieht in der Herausgabe der Daten zu einer IP-Adresse durch die Deutsche Telekom eine Grundrechtsverletzung. Dabei verweist das Gericht auf die jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008, wonach "eine Übermittlung von erhobenen Telekommunikationsdaten vom Anbieter der Telekommunikationsdienstleistung an staatliche Behörden unter anderem nur dann in Betracht [kommt], wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat i. S. d. § 100 a Abs. 2 StPO ist (MMR 2008, 303, 305)". Dies sei in dem vorliegenden Verfahren, in dem es um eine Urheberrechtsverletzung ging, nicht der Fall.

Das Landgericht Frankenthal wertet dabei die übermittelten dynamischen IP-Adressen nebst zugehörigen Kundendaten als Verkehrsdaten und stellt zudem fest, dass es sich bei dynamischen IP-Adressen um personenbezogen Daten handelt.

Die Auslegung des LG Frankenthal stößt bei Experten auf Verwunderung. Jan Spoerle geht im beck-blog davon aus, dass "der vermeintliche 'Etappensieg' für zivilrechtlich verfolgte Tauschbörsennutzer schnell wieder vom Tisch sein" wird.


oO Oo 17. Jun 2008

Uhmm nur bei besonders schwerem Verdacht? Ergo: Gangartiger Schmuggel...

Sir Jective 14. Jun 2008

Das ist ein Kampf um elementare Grundrechte, und nicht um dein Freibier -.-

...:... 14. Jun 2008

Die MI hat halt ne starke lobby nä xD

Hurz 13. Jun 2008

Alles andere als eine gleichlautendes Urteil wäre eine herber Schlag für unser...

Hordarc 13. Jun 2008

Danke für die Antworten :), bei den § 298-300 handelt es ich um Preisabsprachen bei...

Kommentieren


Das Abzocke Blog / 12. Jun 2008

IP-Adressen als Beweis unzureichend



Anzeige
  1. Referent (m/w) - Technischer Marktzugang
    Siemens AG, München
  2. Systemprogrammierer (m/w)
    BG RCI, Bochum
  3. Mitarbeiter (m/w) Technischer Support
    über BüchnerPolzin Management- und Personalberatung, Großraum Stuttgart
  4. IT Manager (m/w)
    Seaarland Shipmanagement GmbH & Co. KG, Hamburg (Reisebereitschaft)

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


Meistgelesen
  1. Tablet-Nachfolger

    iPad-3-Teile aufgetaucht

  2. Gema-Vermerk

    Youtube sperrt irrtümlich Acta-Video von Bruno Kramm

  3. Tim Schafer

    40.000 US-Dollar für einen Konsolenpatch

  4. ProLiant Gen8

    HP macht Server unabhängig

  5. Linux-Handbuch

    Umfassendes Nachschlagewerk als Openbook erhältlich


Meistkommentiert
  1. Kommentare: 270 | letzter Beitrag 13.02. 23:28

  2. Kommentare: 194 | letzter Beitrag 13:50 Uhr

  3. Kommentare: 186 | letzter Beitrag 15:40 Uhr

  4. Kommentare: 117 | letzter Beitrag 12:39 Uhr

  5. Kommentare: 97 | letzter Beitrag 16:24 Uhr

Mehr


  1. Thermosensor

    Schmetterlingsflügel macht Wärme sichtbar

  2. Deutsche Gamestage

    Call for Papers der Quo Vadis verlängert

  3. Vodafone

    LTE auf dem Smartphone kostet monatlich 10 Euro mehr

  4. Abmahnabzocke

    Maximal 100 Euro Abmahngebühr für Urheberrechtsverstöße

  5. Proview Technology

    Ausfuhrverbot soll Apple von iPad-Herstellern abschneiden

  6. HTC Velocity 4G

    Android-Smartphone mit LTE und 4,5-Zoll-Touchscreen

  7. Farmville & Co.

    Patentklage gegen Zynga

  8. Document Foundation

    Libreoffice 3.5 ist fertig

  9. Pegatron

    Übt Apple Druck auf OEM-Hersteller von Ultrabooks aus?

  10. Blackhole Toolkit

    Cryptome gehackt und mit Malware infiziert



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Bing, Blekko, Duck Duck Go: Googeln ohne Google?
Bing, Blekko, Duck Duck Go
Googeln ohne Google?

Die überarbeitete Version der Google-Suche "Search, plus Your World" hat heftige Debatten ausgelöst. Vor allem der Datenschutz steht mal wieder im Vordergrund der Kritik. "Geht es eigentlich auch ohne Google?", fragen sich daher viele Nutzer. Der Blogger Marcel Weiß hat es 18 Monate lang getestet.

  1. "Focus on the User" Facebook und Twitter zeigen Google, wie soziale Suche geht
  2. Neuer Algorithmus Google straft Seiten mit zu viel Werbung ab
  3. Theseus-Projekt Quote soll die erste Zitate-Suchmaschine Deutschlands werden

Samsung Galaxy Tab 2: 7-Zoll-Tablet mit Android 4.0 und Glonass-Unterstützung
Samsung Galaxy Tab 2
7-Zoll-Tablet mit Android 4.0 und Glonass-Unterstützung

Samsung hat mit dem Galaxy Tab 2 ein weiteres Android-Tablet vorgestellt. Es ist das erste Tablet von Samsung, auf dem gleich Android 4.0 alias Ice Cream Sandwich läuft und das den russischen Ortungsdienst Glonass unterstützt.

  1. Ice Cream Sandwich HTC bringt erste Updates auf Android 4.0 erst Ende März
  2. Notizprogramm Microsofts Onenote nun auch für die Android-Plattform
  3. Android-Verbreitung Ice Cream Sandwich und Donut sind gleichauf

Test X-Plane 10: Flugsimulator mit Openstreetmap und vielen Rechnern
Test X-Plane 10
Flugsimulator mit Openstreetmap und vielen Rechnern

Ernsthafte Flugsimulationen gibt es kaum noch. Eine der letzten verbliebenen ist X-Plane 10 für Windows, Mac OS X und Linux. Golem.de hat sich ins virtuelle Cockpit gesetzt und den Flugsimulator mit mehreren Rechnern und iPads als Instrumente gespielt.


Zum Artikel