Streit um Bitkom-Studie zum Kopierverhalten von Verbrauchern

VG Wort lehnt Schlussfolgerungen des Bitkom ab

Der Branchenverband der IT-Industrie Bitkom hat in der Auseinandersetzung um Urheberabgaben auf Geräte eine Studie zum Kopierverhalten von Verbrauchern vorgelegt. Der Studie zufolge werden Computer "nur selten dazu verwendet, urheberrechtlich geschütztes Material zu vervielfältigen". Die VG Wort legt die Studienergebnisse völlig anders aus.

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Der Streit zwischen Geräteherstellern und Verwertungsgesellschaften um die Höhe angemessener Urheberabgaben auf Geräte, die sich dazu eignen, urheberrechtlich geschützte Inhalte zu kopieren, verschärft sich weiter. Der IT-Branchenverband Bitkom hat in der Auseinandersetzung jetzt die Ergebnisse einer von TNS Infratest im Bitkom-Auftrag unter 7.000 Computernutzern durchgeführten Untersuchung zum Nutzungsverhalten vorgestellt. Untersucht wurde die Nutzung von PCs, Scannern, Druckern, Fax- und Multifunktionsgeräten sowie Kopierern.

"Der Anteil urheberrechtlich relevanter Kopiervorgänge liegt bei den meisten Geräten deutlich unter zehn Prozent", sagte Bitkom-Präsidiumsmitglied Uli Holdenried bei der Vorstellung der Studie. Nur acht Prozent der privaten Kopieraktionen beträfen urheberrechtlich geschützte Inhalte. Überwiegend nutzten die Nutzer ihre Computer dazu, eigene Dokumente zu erstellen oder eigene Fotos zu bearbeiten. In Anbetracht dieser Zahlen schlussfolgert Holdenried, "dass es keine Basis für hohe Abgaben gibt."

In einer Pressemitteilung wehrt sich die VG Wort gegen die Bitkom-Äußerungen. Die VG Wort verweist auf ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 25. Januar 2006, das die Ergebnisse einer älteren GfK-Studie zur selben Problematik angezweifelt hatte: "Nach alledem sind schon ausweislich der Studie des Beklagten 7,6 Prozent der Druckvorgänge als urheberrechtlich relevant einzustufen. Der Prozentsatz fällt in Wahrheit noch um einiges höher aus, weil die Untersuchung gewisse Druckernutzungen, die ebenfalls von urheberrechtlicher Relevanz sind, außen vorlässt." Die VG Wort hatte die Studie damals selbst ausgewertet und war zu dem Ergebnis gekommen, "dass mindestens 39 Prozent der Druckvorgänge als urheberrechtlich relevant einzustufen sind".

Mit der am Jahresanfang in Kraft getretenen Urheberrechtsnovelle ("2. Korb") hat sich die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Geräteabgaben geändert. Statt an gesetzliche Vorgaben gebunden zu sein, sind die Gerätehersteller und Verwertungsgesellschaften aufgefordert, angemessene Abgaben miteinander auszuhandeln. Während die Verwertungsgesellschaften im Interesse ihrer Mitglieder - Urheber und Rechteinhaber - möglichst hohe Abgaben erreichen wollen, streben die Gerätehersteller das Gegenteil an. Für sie stellen hohe Geräteabgaben einen Wettbewerbsnachteil dar, da deutsche Käufer Geräte ohne oder mit geringen Geräteabgaben aus dem Ausland beziehen können. Deutsche Anbieter würden dadurch Einnahmeverluste hinnehmen müssen.

Ende Mai 2008 hatte IT-Business berichtet, dass die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) die Abgabensätze drastisch erhöhen wolle. Es war die Rede davon, dass pro Gigabyte Speicherplatz bei MP3-Playern von der ZPÜ eine Urheberabgabe von einem Euro gefordert werden würde. Die ZPÜ hatte bestritten, eine solche Forderung erhoben zu haben. [von Robert A. Gehring]


dafire 13. Jun 2008

Sorry.. aber der Link bestätigt doch nur meine Aussage das es untersagt ist den...

Inge 13. Jun 2008

Es ist mir technisch möglich eine Schusswaffe abzufeuern und damit jemanden zu verletzen...

Baba 13. Jun 2008

Welches Modell ist überholt? Das die Menschen keine Musik mehr mögen, die ein Irrer in...

Baba 13. Jun 2008

Das ist in Deutschland nie vor Gericht geprüft worden, ob diese sehr schwammige...

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