Beschuldigungen gegen P2P-Nutzer sind oft haltlos

Studie: Medienbranche kann Urheberrechtverletzungen oft nicht beweisen

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung gegen P2P-Nutzer durch die Film-, Musik- und Games-Branche basieren auf unzureichenden Beweisen. Das hat eine Studie der University of Washington ergeben. Selbst Netzwerkdrucker kommen in Verdacht.

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Drohbriefe, die Uni-Verwaltungen oft ungeprüft an Studenten weiterleiten, stützen ihre Anschuldigungen auf IP-Adressen, die in BitTorrent-Netzwerken getrackt wurden. Aber diese sind extrem leicht zu fälschen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Feldstudie der University of Washington.

Die Branchenorganisationen Motion Picture Association of America (MPAA), Recording Industry Association of America (RIAA) und Entertainment Software Association (ESA) berufen sich auf den umstrittenen DMCA (Digital Millennium Copyright Act). Besonders die in der RIAA organisierten Plattenbosse verfolgen die Beschuldigten weiter und versuchen, in Vergleichsverfahren Strafzahlungen zu erreichen.

Doch zwei separate Studien der Assistenzprofessoren Tadayoshi Kohno und Arvind Krishnamurthy (beide von der University of Washington) vom August 2007 und Mai 2008 stellen dieses Vorgehen jetzt grundsätzlich in Frage. Allein die Verwendung von Softwareagenten zur Messung in BitTorrent-Netzwerken durch die Wissenschaftler führte dazu, dass die Forscher über 400 Abmahnungen wegen illegaler Downloads erhielten, obwohl sie nicht eine einzige Mediendatei aus dem Netz gezogen oder bereitgestellt hatten.

In ihrem Forschungsbericht zeigen die Wissenschaftler zudem, wie leicht man unter fremden IP-Adressen im Netz unterwegs sein kann. So sandte der Filmbranchenverband MPAA Anmahnungen gegen drei Laserdrucker und einen drahtlosen Zugangsknoten ohne NAT im Netzwerk der Hochschule. Der Vorwurf: Unter den IP-Adressen der Geräte seien illegale Kopien der letzten Indiana-Jones-Episode und der Comic-Verfilmung "Iron Man" bezogen worden.

"Weil die Ermittlungsmethoden so unzureichend sind, kann jeder, egal ob man nun Inhalte über BitTorrent tauscht oder nicht, eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung nach dem DMCA bekommen", sagte der Doktorand Michael Piatek, der Teil der Forschergruppe ist. Die Medienkonzerne müssten mehr Transparenz herstellen, wie sie gegen mutmaßliche Tauschbörsennutzer ermitteln, so das Fazit. Dazu habe man mit dem Forschungsbericht den Anstoß geben wollen.


asdasd 13. Jun 2008

rechtsschutz dient dazu, deine ansprüche durchzusetzen und nicht dazu die eventuell sogar...

asdasd 13. Jun 2008

"toter mann" spiele sind trotzdem hirnlos, wenn man keine einstweilige verfügung...

asdas 13. Jun 2008

es ging darum, dass die bullen vorgeschlagen haben, den als tatwaffe bestimmten aldi...

phoenix19 12. Jun 2008

Oh Mann, ich sehe da leider logistische Probleme. Ich habe das mal kurz überschlagen und...

DA IST ER 11. Jun 2008

aber sicher doch kann man die IP durch das Kabel abhängen.

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