Bürgerrechtler für Datenschutz bei digitalen Wasserzeichen

CDT legt Prinzipienkatalog vor

Immer häufiger kommen in digitalen Bildern, Musikdateien und Filmen digitale Wasserzeichen zum Einsatz, die teilweise personenbezogene Informationen enthalten. Die US-Bürgerrechtler vom Center For Democracy and Technology (CDT) fordern deshalb einen besseren Datenschutz bei digitalen Wasserzeichen.

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Mit dem Verzicht auf den Einsatz von digitalem Rechte-Management (DRM) haben sich viele Unternehmen nach Alternativen umgesehen, um die nicht genehmigte Verbreitung von Medieninhalten zu kontrollieren. Mit Hilfe von digitalen Wasserzeichen, die in Mediendateien eingebettet werden, ist es möglich, Informationen über den legalen Käufer der Dateien zu speichern. Sollte eine derart markierte Datei in einer Tauschbörse auftauchen, kann der Verursacher mit Hilfe des digitalen Wasserzeichens ermittelt werden. Die Rechteinhaber versprechen sich davon eine abschreckende Wirkung.

Es ist ebenfalls möglich, anhand von digitalen Wasserzeichen die Verbreitungswege von Dateien im Internet nachzuvollziehen. Damit ist unter Umständen ein gravierender Eingriff in die Privatsphäre von Internetnutzern verbunden. Aus diesem Grunde fordern die US-Bürgerrechtler vom Center For Democracy and Technology (CDT) Unternehmen auf, beim Einsatz von digitalen Wasserzeichen eine Reihe von Datenschutzprinzipien zu beachten.

In einem Ende Mai 2008 veröffentlichten White Paper schlägt das CDT acht Kategorien von Datenschutzprinzipien vor, an denen sich die Entwickler und Anwender von Wasserzeichensystemen orientieren sollten. Auf insgesamt 17 Seiten diskutiert die CDT die Hintergründe der Wasserzeichentechnologie und die von ihr unterbreiteten Datenschutzvorschläge.

Vor allem anderen sollte das Prinzip "Datenschutz durch Design" zur Anwendung kommen, demzufolge "Datenschutzüberlegungen schon in der frühen Designphase berücksichtigt werden sollen, nicht erst im Nachhinein". Grundsätzlich fordert das CDT, dass Endnutzer immer über den Einsatz von Wasserzeichen und "dessen mögliche Auswirkungen auf den Datenschutz" informiert werden sollten und die Möglichkeit erhalten sollten, "falsche Informationen, die über sie gespeichert wurden, zu korrigieren".

Weitere Prinzipien sehen unter anderem vor, nur notwendige Informationen in Dateien einzubetten, strikte Kontrolle über die zum Auslesen von Wasserzeichen eingesetzte Technologie auszuüben und Backend-Datenbanken abzusichern. [von Robert A. Gehring]


Blair 04. Jun 2008

ich glaube es waren bis zu 5 kopien die man an bekannte verschenken darf. drm-dateien...

ufw1965 04. Jun 2008

Hab da eine Vermutung (keine Beweise...): Nachdem der MediaPlayer ja recht komunikativ...

Ich sage einer... 04. Jun 2008

Die dazugewonnenen Freiheiten sind grösstenteils theoretischer Natur. Theoretisch darf...

Ich sage einer... 04. Jun 2008

Die dazugewonnenen Freiheiten sind grösstenteils theoretischer Natur. Theoretisch darf...

Sir Jective 04. Jun 2008

Also erstens, wenn da nicht wieder ein krankes Gesetz erlassen wird, daß die Geräte...

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