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Verfassungsklage gegen Sammlung von Passdaten und BildernRechtsanwalt spricht von "Daten-Inkontinenz der Innenpolitiker"
"Leider hat die Innenpolitik zunehmend nicht mehr Straftäter im Visier, sondern jeden von uns", meint Patrick Breyer. Massenhafte und automatisierte Datenerhebungen wie der Identifizierungszwang für Handynutzer, biometrische Gesichtsfahndung und TK-Vorratsdatenspeicherung müssten aufhören, denn in einer freien Gesellschaft sei eine derart breite Erfassung beliebiger Personen ins Blaue hinein nicht hinnehmbar.
"Derzeit werden von jeder Person, die einen Reisepass oder Personalausweis beantragt, sämtliche Angaben einschließlich des Lichtbilds aufbewahrt und in sogenannten Pass- und Personalausweisregistern fünfzehn Jahre lang vorgehalten. Eine unbestimmte Vielzahl von Behörden kann die Daten einsehen. Seit November 2007 sind die örtlichen Register zudem elektronisch verknüpft. Polizei- und Ordnungsbehörden haben einen direkten Online-Zugriff auf die Personalien und Fotos praktisch der gesamten Bevölkerung", schreibt Breyer weiter. Aufgrund der 2007 eingeführten elektronischen Vernetzung aller Pass- und Personalausweisregister sei zu erwarten, dass es zu weiteren Erleichterungen des Zugriffs kommen werde. Es bedürfe nur kleiner technischer Änderungen, um alle elektronisch gespeicherten Lichtbilder mit Fahndungsfotos oder mit den Aufnahmen von Überwachungskameras abzugleichen, so der Datenschützer. Dem Bundesverfassungsgericht liegt bereits eine Verfassungsbeschwerde der Schriftstellerin Juli Zeh gegen die zwangsweise Abnahme von Fingerabdrücken bei der Beantragung von Reisepässen vor, die das Bundeskabinett auf Vorschlag von Ex-Innenminister Otto Schily (SPD) in seiner Amtszeit eingeführt hatte. Auch der Bochumer Rechtsanwalt Michael Schwarz klagt seit November 2007 vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auf Ausstellung eines Reisepasses ohne Fingerabdrücke, weiß Kläger Breyer. (asa)
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