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Bundestag verschärft JugendschutzKennzeichnung von Computerspielen wird gesetzlich festgeschrieben
Konkret werden mit der Gesetzesnovelle die Kriterien, nach denen Gewaltdarstellungen in Medien und Spielen auf den Index gesetzt werden, erweitert. Spiele mit "besonders realistischen, grausamen und reißerischen Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen", die "das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen", sollen indiziert werden. Für Jugendliche verboten waren
bislang Gewalt oder Krieg "verherrlichende" Computerspiele.
Außerdem wird festgeschrieben, welche Größe die Alterskennzeichungen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) auf Computerspielen haben müssen: künftig "mindestens 1200 Quadratmillimeter" auf der Verpackung und 250 Quadratmillimeter auf dem Bildträger. Um die Gesetzesnovelle, die von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) initiiert worden war, hatte es eine lebhafte Diskussion gegeben. Während von der Leyen darin eine Antwort auf die Debatte über den Zusammenhang zwischen gewalttätigen Computerspielen und Amokläufen von Jugendlichen sieht, halten die Oppositionsparteien FDP und die Linke eine Gesetzsnovelle für den falschen Weg. Sie glauben nicht, dass der Schutz von Jugendlichen vor Gewaltdarstellungen so verbessert wird und fordern vielmehr bessere Vermittlung von Medienkompetenz und setzen auf Selbstkontrolle der Wirtschaft. Die Grünen sind zwar mit der neuen Kennzeichnung einverstanden, halten die neue Indizierung aber für überflüssig. Im Bundestag bezeichnete Kai Gehring von Bündnis90/Die Grünen vor der Abstimmung das Gesetz als "Mininovelle", die Aktivität lediglich vorgaukle. "Wir erheben nicht den Anspruch auf Vollkommenheit", rechtfertigte Jürgen Kucharczyk von der SPD-Fraktion die Novelle, "im Bereich Online haben wir die Herausforderung noch zu bestehen". weiter...
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