Polizei sucht in Tauschbörsen nach neuer PC-Ausstattung?

Beschlagnahmter Computer als "Auswerterechner der Polizei"

"Eine Verwertung als Auswerterechner der Polizei erscheint angesichts der starken Leistungsdaten und der klaren Multimediaausrichtung des Systems jedoch sinnvoller. Die externe Festplatte ist aufgrund der besonders großen Speicherkapazität geradezu prädestiniert für einen Einsatz im Bereich der Auswertung von Internetkriminalität." So heißt es in dem "Verwertungsvorschlag" eines Justizoberinspektors für ein Medion-PC, das im Zuge eines Strafverfahrens der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen einen Tauschbörsennutzer beschlagnahmt wurde.

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Die Polizei fand den Rechner anlässlich einer Wohnungsdurchsuchung. Auf dem PC waren rund 3.500 Musikstücke gespeichert, die der Beschuldigte in Tauschbörsen angeboten hatte. Der Betroffene gab die Vorwürfe zu und wurde zu 65 Tagessätzen zu je 40 Euro, insgesamt 2.600 Euro, Strafe verurteilt.

Der für die Begutachtung des beschlagnahmten Rechners (Medion MED MT 380 von 2005) zuständige Beamte war ganz offensichtlich begeistert: "Der vorgelegte Personalcomputer Medion läuft problemlos, ist beeindruckend leistungsstark und befindet sich - sieht man von der notwendigen Innenreinigung mal ab - quasi im Neuzustand. Ein derart schneller Rechner wurde hier bislang noch nicht überprüft. Zudem ist eine gültige Lizenz für das Betriebssystem vorhanden. Das vorgelegte externe Festplattenlaufwerk befinde sich ebenfalls im einwandfreien Zustand und funktioniert ohne Einschränkungen."

Statt den PC wie üblich zugunsten der Staatskasse zu versteigern, sah der Beamte die Chance, die Ausstattung der Ermittlungsbehörden dramatisch zu verbessern. So schlug er den Computer "für einen Einsatz im Bereich der Auswertung von Internetkriminalität" vor.

Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde und Beuger, die den Verurteilten zivilrechtlich in einer Auseinandersetzung mit der Kanzlei Rasch vertritt, kommentiert den Vorgang im Kanzlei-Blog nicht ohne Sarkasmus so: "Ganz offenbar ist also geplant, mit dem schnellen Rechner des Mandanten weitere Filesharer aufzuspüren und dingfest zu machen. Die Geschichte ist damit doppelt traurig: Traurig ist, dass der Mandant mit 65 Tagessätzen absolut überzogen bestraft worden ist. Traurig ist darüber hinaus die technische Ausstattung der Polizei, wenn ein in die Jahre gekommener Medion-Rechner so eine Besonderheit darstellt. Falls dieses Beispiel Schule macht, muss der Begriff 'Beschaffungskriminalität' bald neu definiert werden ...". [von Robert A. Gehring]


huahuahua 04. Mai 2008

Also mal ganz ehrlich, auch wenn sich die Geschichte noch so lustig liest. Wenn die...

ChaosRam 02. Mai 2008

Weil der Laptop als Tatmittel ein Einziehungsgegenstand i. S. §§ 74 ff StGB ist. Ich...

DN 02. Mai 2008

Hey, du versuchst ja auch nur dein Tobit unter die Leute zu bringen, damit du ne Premium...

Zoll-Auktion 02. Mai 2008

http://www.zoll-auktion.de/auktion/

Ekelpack 02. Mai 2008

Da brauche ich keine Sekunde nachzudenken. Natürlich sind die Menschenrechte wichtiger...

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Stefan Jung / 01. Mai 2008

Polizei “beschaffungskriminell”?

kopfueber / 30. Apr 2008

Beschaffungskriminalität der Polizei



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