Golem.de
 
Suchen bei Golem.de
Golem.de Newsletter-Abo
Videos bei Golem.de
Nintendo DSi XL in der Redaktion angespielt Nintendo DSi XL in der Redaktion angespielt
Stellenmarkt

Software-Entwickler (Junior) (m/w)
D.O.M. Datenverarbeitung GmbH, Nürnberg

Teamleiter/in im IT-Center
DELICom DPD GmbH, Aschaffenburg

PHP-Entwickler (m/w)
TMP Communication & Services GmbH, Wiesbaden

Detailsuche
Newsletterabo
Verwandte Themen

Politik/Recht, Internet, Urheberrecht, Vorratsdatenspeicherung

Verwandte Artikel
Letzte Meldungen

Bundesgerichtshof: Sedlmayr-Mörder müssen Fotos dulden

Buzz - Google macht Twitter und Facebook Konkurrenz

Belkins Powerline-Adapter sollen P1901-kompatibel werden

600 GByte mit 10.000 U/min von Seagate

British Library und Microsoft liefern kostenlose E-Books

Wenn Sicherheitssoftware zu Sicherheitslücken führt

KDE SC 4.4 - Caikaku macht einen großen Schritt

Quadriga Games - ein neues deutsches Spielestudio

Zoomit: SD-Kartenleser fürs iPhone

EA macht weniger Umsatz im Weihnachtsgeschäft

Wie geht es weiter mit dem Kindle?

Samsung S5620: Handy mit kapazitivem Touchscreen und WLAN

Aperture 3 lernt GPS, erkennt Gesichter und bekommt Pinsel

Aiptek MobileCinema D25 - Projektor mit DVD und DVB-T

Optimus: Grafikkerne im Notebook automatisch umschalten

Innenministerium gibt 2 Millionen Euro für Botnetzbekämpfung

Dalvik Turbo soll Android dreimal schneller machen

Amazons S3 lernt Versionierung

Copperlicht - 3D-Engine rendert Quake 3 im Browser

EU-Kommission bekennt Farbe zu ACTA

Samsung Shark: Drei Mobiltelefone für soziale Netzwerke

Kingston profitiert von Preisanstieg bei DRAM und Flash

Infocus-Projektoren über Funk auch mit dem Mac ansteuern

Tankstellen werden zu Akkuwechselstationen

AMD verrät Details zu CPU- und GPU-Kombination Llano

Microsoft: Windows 7 hat keine Probleme mit Notebookakkus

Flash soll auf Macs bald schneller laufen als unter Windows

Speedcommander 13.10 korrigiert Programmfehler

Radeon HD 5570 - DirectX-11 auch für Kompakt-PCs

Deutsche Telekom greift Kabel Deutschland an (Update)

Weitere News


Haben wir etwas übersehen? Dann Mail an news@golem.de.

HOME


Networld / 30.04.2008 / 12:12 Trackback     Versenden     Druck 
LG Offenburg: Providerdaten auch ohne Gerichtsbeschluss Seiten

LG Offenburg: Providerdaten auch ohne Gerichtsbeschluss

Neue Rechtslage seit 1. Januar 2008

Mit der Änderung der Rechtslage bei der Telekommunikationsüberwachung zum 1. Januar 2008 haben Staatsanwaltschaften und Polizei die Möglichkeit bekommen, von ISPs die Herausgabe von Nutzerdaten zu IP-Adressen auch ohne Gerichtsbeschluss zu verlangen. Das hat das Landgericht Offenburg anlässlich einer staatsanwaltschaftlichen Beschwerde festgestellt.

Es war ein Filesharing-Verfahren wie viele andere. Es ging um die Vorwürfe der unerlaubten Verwertung urheberrechtlicher Werke (§106 UrhG) und des unerlaubten Eingriffs in verwandte Schutzrechte (UrhG), wegen der die Staatsanwaltschaft Offenburg mit Antrag vom 25. Juni 2007 einen Gerichtsbeschluss zur Herausgabe von Providerdaten erwirken wollte. Zuvor hatte proMedia IP-Adressen eines Tauschbörsenteilnehmers an eine im Auftrag von Rechteinhabern agierende Anwaltskanzlei weitergeleitet, die bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet hatte.

Das zuständige Amtsgericht in Offenburg lehnte jedoch das Begehren der Staatsanwaltschaft am 20. Juli 2007 "wegen offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit" ab. Die Begründung: Bei den identifizierenden Informationen zu einer dynamischen IP-Adresse handele es sich "um Verkehrsdaten, und nicht um Bestandsdaten", und "infolgedessen unterliegen sie dem Fernmeldegeheimnis". Die im Gesetz an die Herausgabe von Verkehrsdaten geknüpften, hohen Voraussetzungen sah das Gericht nicht erfüllt. Die in der Anzeige vorgeworfenen Straftaten seien nicht "von erheblicher Bedeutung", es handele sich lediglich um "Bagatellkriminalität".

Gegen die Entscheidung des Gerichts legte die Staatsanwaltschaft am 1. August 2007 Beschwerde beim Amtsgericht ein, das dieser am folgenden Tag jedoch nicht nachkam. Stattdessen legte das Gericht die Beschwerde zur Entscheidung der Beschwerdekammer vor. Daraufhin ergänzte die Staatsanwaltschaft die Beschwerde um das Argument, dass es sich bei den zu dynamischen IP-Adressen auf der Seite des Providers zugeordneten Nutzerdaten um Bestandsdaten gemäß Telekommunikationsgesetz handeln würde, deren Herausgabe unter den gegebenen Umständen nicht unverhältnismäßig sei. Eine solche Auffassung hatten auch die Rechteinhaber durch ihre Anwälte vertreten. weiter...
LG Offenburg: Providerdaten auch ohne Gerichtsbeschluss Seiten

Kommentar-Übersicht / Kommentieren:
Re: Geiz ist geil! (Sabine Biene, 05.05.08 16:59)
Re: Geiz ist geil! (Flying Circus, 05.05.08 13:16)
Geiz ist geil! (Sabine Biene, 05.05.08 13:10)
Mal so, mal so. Wie es gerade passt. (Jerry & Fox, 05.05.08 13:06)
Re: "..verliert der Staat an Glaubwürdigkeit" (tOad, 02.05.08 14:01)
Trackback:

Der richtige Dreh bei der Vorratsdatenspeicherung (Oliver Hallmann, 30.04.08 16:15)

Links zum Artikel
Bookmarks:
Artikel bei Mister Wong ablegen Artikel bei Yigg ablegen Artikel bei Linkarena ablegen Artikel bei Google ablegen Artikel bei del.icio.us ablegen Artikel bei Webnews ablegen
Aktuelle Artikel

Bundesgerichtshof: Sedlmayr-Mörder müssen Fotos dulden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat geurteilt, dass auch Bilder der Sedlmayr-Mörder in Online-Archiven bestehen bleiben dürfen. Gegen eine Namensnennung in alten Meldungen hatten die aus der Haft entlassenen Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr bereits erfolglos geklagt.

Buzz - Google macht Twitter und Facebook Konkurrenz
Buzz - Google macht Twitter und Facebook Konkurrenz Mit Buzz führt Google einen neuen Weg zur Echtzeitkommunikation ein und tritt damit in Konkurrenz zu Twitter und Facebook. Mit Funktionen wie Auto-Following und einer Integration in die Inbox von Google Mail soll es leicht werden, Neuigkeiten mit anderen zu teilen und diese zu verfolgen.

Belkins Powerline-Adapter sollen P1901-kompatibel werden
Belkin wird den in Entwicklung befindlichen Powerline-Standard IEEE-P1901 ebenfalls unterstützen. Die aktuellen Gigabit-Powerline- und Homeplug-AV-Adapter des Herstellers sollen mit späteren Firmware-Upgrades zu IEEE P1901 kompatibel werden.

 

 

Audio/Video | Desktop-Applikationen | Foto | Games | Handy | Internet | Mobil | OSS | PC-Hardware | Politik/Recht | Security | Software-Entwicklung | Wirtschaft | Wissenschaft

Ticker | RSS | API | Forum | Zusatz-Dienste | Jobs | IT-Events

Home | Impressum | Werbung | Freunde

Copyright © 1997 - 2010 Golem.de. Alle Rechte vorbehalten.

 

Zum Artikel Text einblenden Text ausblenden