Golem.de
 
Suchen bei Golem.de
Golem.de Newsletter-Abo
Videos bei Golem.de
Developer Garden - Interview mit Thomas Mörsdorf Developer Garden - Interview mit Thomas Mörsdorf
Detailsuche
Verwandte Themen

Politik/Recht, Internet, Tauschbörse

Verwandte Artikel
Letzte Meldungen

Sony hofft auf das große Geld mit 3D

Weg frei für 4-GByte-Module: Hynix mit 40nm-DRAMs

XMLHttpRequest auf dem Weg zum Webstandard

Verleiher: Nicht alle Filme auf Blu-ray bieten mehr Qualität

Neues Verfahren für Herstellung von OLEDs

Fedora setzt Rechte bei Software-Installation zurück

Star Trek Online: Kurs auf offene Beta im Januar 2010

Canonical arbeitet für Google an Chrome OS

IMHO: Grafikmarkt goes Gaga

Spieletest: Left 4 Dead 2 - untotes Multiplayergemetzel

RFID-Chips machen Metallteile schlau

GPL-Programm Fpflac nutzt mehrere Prozessoren

CHKDSK-Bug nervt Nutzer von Windows 7 (Update)

AOL kündigt 2.500 Mitarbeitern und verkauft MapQuest und ICQ

Xbox 360 mit mehr Beigaben

WebSDK von Sony Ericsson

Wired kommt auf E-Book-Reader

AMD: Nur einige tausend Radeon 5800 pro Woche

Kreditkartenumtausch: Banken fordern Entschädigung

Links ohne Referrer

Call of Duty 6: Wirbel um gesperrte Accounts auf Steam

HDMI bekommt aussagekräftige Logos

Mozilla steigert Umsatz und Kosten

Dell sieht Belebung bei PC-Nachfrage von Firmenkunden

Regierung startet Offensive Elektroauto

PHP 5.3.1 beseitigt zahlreiche Fehler

Dell mit Tintenstrahl-Multifunktionssystemen in Serie

Youtube untertitelt Videos per Spracherkennung automatisch

LED-Multifunktionsdrucker von Oki

Funktioniert trotzdem: Fernbedienung ohne Batterie

Weitere News


Haben wir etwas übersehen? Dann Mail an news@golem.de.

HOME


Networld / 29.04.2008 / 18:10 Trackback     Versenden     Druck 

LG München: Keine Akteneinsicht für Rechteinhaber

IP-Adressen begründen keinen hinreichenden Tatverdacht

Das Landgericht München I hat einem jetzt bekanntgewordenen Beschluss zufolge Mitte März 2008 in einem Verfahren wegen Urheberrechtsverletzung dem Kläger die Akteneinsicht verweigert. Eine IP-Adresse begründet dem Urteil zufolge nicht ohne weiteres einen hinreichenden Tatverdacht eines Internetnutzers.

Anfang Januar 2008 erstattete eine Filmfirma Anzeige bei der Staatsanwaltschaft München I gegen unbekannt wegen der ungenehmigten Verbreitung von erotischen und pornografischen Filmen, an denen sie die Rechte hält. Als Beleg wurden der Staatsanwaltschaft Verbindungsdaten vorgelegt, aus denen hervorging, zu welchem Zeitpunkt unter welchen IP-Adressen die betreffenden Filme via Tauschbörse verbreitet wurden. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein, das später eingestellt wurde.

Die Filmfirma forderte dann - wie in Filesharing-Verfahren üblich - Akteneinsicht, um an die Identitäten der Nutzer zu den IP-Adressen zu gelangen. Auf diese Weise lassen sich die Nutzer kostenpflichtig abmahnen und zivilrechtlich wegen Urheberrechtsverletzungen belangen. Allerdings verweigerte die Staatsanwaltschaft die Akteneinsicht, wogegen die Filmfirma vor Gericht zog und verlor.

Die gründliche Güterabwägung, die das Landgericht München I im vorliegenden Fall vorgenommen hat, hebt den Beschluss gegenüber den Entscheidungen anderer Gerichte in ähnlich gelagerten Fällen heraus.

Das Gericht vertritt in seinem Beschluss die Auffassung, dass den Rechteinhabern keineswegs "automatisch" ein Recht auf Akteneinsicht zustehen würde, denn "es ist bereits fraglich, ob ein berechtigtes Interesse der Antragstellerin gemäß [Strafprozessordnung] besteht". Weiter heißt es dazu: "Wie aus einer Vielzahl von Verfahren bekannt ist, und wie sich auch aus der Antragsbegründung erschließen lässt, richtet sich das Interesse der Antragstellerin nicht auf die Verfolgung von konkreten Urheberrechtsverletzern, sondern auf die Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen gegen Inhaber von Netzzugängen, gleich ob diese selbst einen Urheberrechtsverstoß begangen haben oder nicht."

Das Gericht weigerte sich mit deutlichen Worten, die Staatsanwaltschaft als Erfüllungsgehilfen der Rechteinhaber anzusehen: "Es ist [...] nicht Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, die Geltendmachung bloßer zivilrechtlicher Ansprüche, ohne dass eine Straftat nachweisbar wäre, zu ermöglichen. [...] Die Gewährung von Akteneinsicht würde damit die Gefahr begründen, dass die Ermittlungsbehörden die Inanspruchnahme zivilrechtlich nicht Verpflichteter durch die Anspruchstellerin begünstigen würde - dies untermauert mit dem Hinweis auf geführte staatsanwaltschaftliche Ermittlungen."

Auch das Argument, der Inhaber eines Internetzugangs sei zur Überwachung von dessen Nutzung verpflichtet, beispielsweise im Kreise der Familie, und müsse andernfalls als Störer für einen eventuellen Missbrauch haften, ließ das Münchener Gericht mit Verweis auf einen Beschluss des Frankfurter Oberlandesgerichts nicht gelten.

Darüber hinaus könnte die Herausgabe der Identität des Nutzers durch "die Offenlegung, dass sein Computer solche Werke speicherte [...], ganz erheblich in die Intimsphäre und damit sogar in den besonders geschützten Kernbereich der Persönlichkeitsrechte des Computerbesitzers eingreifen." [von Robert A. Gehring] (ji)
Kommentar-Übersicht / Kommentieren:
Re: Besserwisser! (Flying Circus, 05.05.08 13:06)
Besserwisser! (Sabine Biene, 05.05.08 13:03)
Re: Lasst mich raten. (Es war ein, 30.04.08 11:22)
Re: Was jetzt? (Sepps Rache, 30.04.08 10:40)
Was jetzt? (Sabine Biene, 30.04.08 10:14)
Trackback:

Akteneinsicht verweigert (24stunden.de, 30.04.08 11:29)

LG München verweigert Akteneinsicht (kopfueber, 29.04.08 18:29)

Links zum Artikel
Bookmarks:
Artikel bei Mister Wong ablegen Artikel bei Yigg ablegen Artikel bei Linkarena ablegen Artikel bei Google ablegen Artikel bei del.icio.us ablegen Artikel bei Webnews ablegen
Aktuelle Artikel

Sony hofft auf das große Geld mit 3D
3D als Erfolgsrezept? Sony-Chef Howard Stringer geht zumindest mutig davon aus - der Konzern wittert ein Milliarden-Geschäft mit stereoskopischen Filmen, Spielen und der nötigen Hardware.

Weg frei für 4-GByte-Module: Hynix mit 40nm-DRAMs
Mit Hynix nimmt nun nach Samsung und Elpida der dritte DRAM-Hersteller die Serienproduktion von Bausteinen mit 40 Nanometern Strukturbreite auf. Das lässt für 2010 auf bezahlbare Module mit 4 GByte Kapazität hoffen.

XMLHttpRequest auf dem Weg zum Webstandard
Die Arbeitsgruppe Web-Applications des W3C hat einen sogenannten Last Call Working Draft für XMLHttpRequest veröffentlicht. Das XMLHttpRequest-Objekt stellt die Basis moderner Web-Applikationen und von Ajax dar.

 

 

Audio/Video | Desktop-Applikationen | Foto | Games | Handy | Internet | Mobil | OSS | PC-Hardware | Politik/Recht | Security | Software-Entwicklung | Wirtschaft | Wissenschaft

Ticker | RSS | API | Forum | Zusatz-Dienste | Jobs | IT-Events

Home | Impressum | Werbung | Freunde

Copyright © 1997 - 2009 Golem.de. Alle Rechte vorbehalten.

 

Zum Artikel Text einblenden Text ausblenden