Sperrungsverfügungen rechtlich und technisch problematisch

Gutachten raten der Kommission für Jugendmedienschutz, auf Sperren zu verzichten

Sperrungsverfügungen gegen Access-Provider sind technisch und rechtlich grundsätzlich möglich - so interpretiert die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zwei von ihr in Auftrag gegebene Gutachten. Allerdings macht das vom Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht erstellte Gutachten, das sich mit den rechtlichen Aspekten solcher Sperrungen befasst, Eingriff in die Grundrechte durch solche Sperrungsmaßnahmen aus.

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Das von Prof. Ulrich Sieber und Malaika Nolde durchgeführte rechtliche Gutachten weist darauf hin, dass insbesondere in die Berufsfreiheit und den Eigentumsschutz der Zugangsdiensteanbieter, die Meinungsfreiheit der Content-Provider sowie die Informationsfreiheit der Nutzer eingegriffen wird. Neben diesen in Rechtsprechung und Literatur auch bisher schon diskutierten Eingriffen weisen die Gutachter darauf hin, dass die Umsetzung von Sperrverfügungen, die in vielen Fällen durch die Analyse der angeforderten IP-Adressen und URLs erfolgt, auch in das Fernmeldegeheimnis eingreift: "Das beruht darauf, dass dieses Grundrecht nicht nur den Inhalt, sondern auch die näheren Umstände der Kommunikation schützt. Darunter fallen nach den Ergebnissen der Studie auch die Adressen und Portnummern, die bei den meisten Sperrtechnologien flächendeckend ausgewertet werden müssen, um den Zugriff auf bestimmte Angebote zu verhindern."

So kommen die Gutachter zu dem Schluss, dass die geltende Rechtslage gegenwärtig keine Sperrmaßnahmen erlaubt, die in das von Art. 10 Grundgesetz und § 88 Telekommunikationsgesetz geschützte Fernmeldegeheimnis eingreifen. Dies betreffe derzeit alle Ansätze zur Sperrung, die auf der Analyse von IP-Adressen, Portnummern, URLs oder Inhaltsdaten beruhen. Zulässig seien daher nur die - nicht in das Fernmeldegeheimnis eingreifenden - Manipulationen von Domain-Namen an den entsprechenden Servern sowie die Unterdrückung von Einträgen in der Trefferliste von Suchmaschinen.

Die bestehenden Regelungen zu Sperrungen bezeichnen die Gutachter als "unausgereift". Dies gelte sowohl im Hinblick auf die Effektivität als auch auf den Schutz der von Sperrverfügungen tangierten Grundrechte: "Will die Legislative eine - in ihren Erfolgsaussichten gleichwohl fragliche - wirkungsvollere, präzisere, transparente und kontrollierte nationale Abschottung gegen illegale Inhalte im Internet ermöglichen, so sind gesetzliche Neuregelungen notwendig, die sich keinesfalls nur auf die Gestattung von Eingriffen in den Fernmeldeverkehr beschränken dürfen. Dies erfordert eine Grundsatzdiskussion über technische Konzepte zur 'Territorialisierung des Internets' in freiheitlichen Gesellschaften, über die jeweiligen rechtlichen Möglichkeiten und ihre Begrenzung durch Freiheitsrechte sowie vor allem auch über alternative Schutzstrategien. Diese Grundsatzdiskussion muss vor entsprechenden Reformschritten geführt werden."

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MarekP. 29. Apr 2008

Eigentlich werden wir noch viel mehr beschissen als die Chinesen. Die wissen wenigstens...

desillusioniert 29. Apr 2008

Ja, als eine der ersten Regeln von Anstand und Moral sollten die Eltern ihren Kindern...

Monika Scheider 29. Apr 2008

Wessen Moral? Gibt es darauf ein Monopol? Informationen, die mit Regeln von Moral und...

Monika Scheider 29. Apr 2008

Lacht nur über die Chinesen. Haltet euch sooo viel besser. Hängt genauso am Haken, nur...

Monika Scheider 29. Apr 2008

Pressefreiheit, Meinungsfreiheit, ... sind keinen Pfifferling wert, wenn Presse...

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Prapagonda / 29. Apr 2008

Netzsperren ausgesperrt



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