Datenschützer verhängt Bußgeld gegen MeinProf

Betreiber der Bewertungsplattform wollen sich gerichtlich zur Wehr setzen

Der Berliner Beauftragte für Datenschutz hat ein Bußgeld gegen die Betreiber der studentischen Bewertungsplattform MeinProf verhängt. Doch das MeinProf-Team will sich gegen den Datenschützer zur Wehr setzen.

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Auf MeinProf können Studierende ihre Lehrveranstaltungen bewerten und so nicht nur ihren Kommilitonen bei der Kurswahl helfen, sondern auch ihren Dozenten Feedback für deren Lehrleistung geben. Das Portal existiert seit rund 2,5 Jahren und konnte inzwischen 300.000 Bewertungen sammeln. Auf dieser Grundlage wurde 2007 das erste Ranking deutscher Hochschulen veröffentlicht, das allein die Lehrqualität der Dozenten berücksichtigt.

Doch Seiten wie MeinProf und Spickmich, die eine Bewertung von Lehrern erlauben, sind dem Berliner Datenschützer Dix ein Dorn im Auge: Nach Ansicht von Dix rechtfertigt das Recht auf freie Meinungsäußerung "nicht, das Recht der Bewerteten auf informationelle Selbstbestimmung generell als nachrangig einzustufen". Nach Ansicht des Berliner Datenschutzbeauftragten berücksichtigen die bisherigen Gerichtsurteile dies nicht. Vor allem die Lehrerbewertungsplattform Spickmich konnte sich wiederholt vor Gericht gegen Klagen von Lehrern behaupten.

Im Fall von MeinProf versuchte ein Professor 2007, die Veröffentlichung seines Namens und der Bewertungen seiner Lehrveranstaltungen gerichtlich zu unterbinden. Auch er scheiterte mit diesem Versuch vor dem Landgericht Berlin.

Die Behörde des Berliner Datenschützers Dix wirft MeinProf nun zwei Ordnungswidrigkeiten vor, die jeweils mit bis zu 25.000 Euro bestraft werden können. Die Datenschützer wollen das Portal für die Öffentlichkeit schließen, so dass die dort hinterlegten Daten nur noch dann eingesehen werden können, wenn die Studierenden nachweisen, dass sie die Veranstaltung tatsächlich besucht hätten, so die MeinProf-Betreiber. Nach ihrer Ansicht sind Lehrevaluationen aber nur dann sinnvoll, wenn sie von zukünftigen und aktuellen Studenten sowie Hochschulvertretern eingesehen werden können.

Ein ähnliches Problem stellt sich z.B. bei der Whois-Datenbank der DENIC: Hier müssen Nutzer mit einem Klick ihr berechtigtes Interesse nachweisen, um auf die Daten zuzugreifen.

Des Weiteren verlangt die Behörde, Dozenten bei neuen Bewertungen postalisch zu benachrichtigen sowie nachträglich alle bisher bewerteten Personen schriftlich zu informieren. Diese Forderung sei "praktisch nicht umsetzbar", entgegnet das MeinProf-Team den Forderungen. Eigene Gegenvorschläge, wie beispielsweise die regelmäßige Benachrichtigung der jeweiligen Hochschule, seien von der Datenschutzbehörde abgelehnt worden.

Die Betreiber von MeinProf wollen daher gegen den Bußgeldbescheid vorgehen: "Wir stellen uns darauf ein, das vor Gericht auszutragen. Es geht um Transparenz und Qualitätsverbesserung der Lehre. Wir werden uns durch den Bußgeldbescheid nicht aus der Bahn werfen lassen, sondern weiter die Interessen der Studenten vertreten. Wir machen das für unsere Kommilitonen", sagt Thomas Metschke, einer der Gründer von MeinProf und einer der Vorstände des Vereins MeinProf, der das Portal betreibt.


Manfred Hellwig 08. Dez 2008

Hallo, in der Sache kann ich alle Forderungen im Zusammenhang mit Datenschutz und...

Psychoholic398 29. Apr 2008

Hmm, erschreckend wie wenig die Öffentlichkeit doch weiß: Ich kann jetzt nur für NRW...

Artemis 29. Apr 2008

Prinzipiell geb ich dir Recht. Als Dienstleister haben Universitäten und deren...

Artemis 29. Apr 2008

Es geht doch auch gar nicht darum, das Lehrpersonal persönlich zu diffamieren und sich...

huahuahua 29. Apr 2008

Dann, so im Umkehrschluss, ist es ebenso berechtigt, Noten und Bewertungen der Schüler...

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