Arcor muss YouPorn nicht mehr sperren - seit Februar 2008

Landgericht hat einstweilige Verfügung aufgehoben

Im Rechtsstreit zwischen Arcor und der Kirchberg Logistik konnte der Netzbetreiber einen Sieg erringen. Das Landgericht Frankfurt am Main gab dem Einspruch Arcors statt und hob bereits im Februar 2008 die einstweilige Verfügung vom Oktober 2007 auf, wonach Arcor den Zugriff auf die Webseite YouPorn sperren musste. Demnach ist Arcor nicht für die Inhalte der umstrittenen Pornoseite verantwortlich.

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Mit Urteil vom 8. Februar 2008 (Az. 3-12 O 171/07) entschied das Landgericht Frankfurt am Main, dass Arcor keineswegs als Provider für Inhalte von Webseiten zur Verantwortung gezogen werden kann. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, erklärte ein Sprecher des Landgerichts gegenüber Golem.de. Die Richter folgten dem Urteilsspruch vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 22. Januar 2008. In diesem Fall sollte Arcor den Zugriff auf Google.de und Google.com unterbinden, weil darüber pornografische Inhalte verbreitet werden, die gegen deutsche Jugendschutzregeln verstoßen würden. Diese Klage war von der Huch Medien GmbH als Protest eingereicht worden. Die Firma wollte damit nach eigener Aussage auf "gewisse Unstimmigkeiten im deutschen Jugendschutzrecht" hinweisen.

Wie Arcor auf Nachfrage von Golem.de erklärte, wurde die Sperrung von YouPorn bereits am 22. Februar 2008 aufgehoben. Eine Pressemitteilung hatte Arcor dazu nicht veröffentlicht. Auch im übrigen Verfahren ging das Unternehmen nicht aktiv an die Öffentlichkeit.

Kirchberg Logistik betreibt in Deutschland die Onlinevideothek sexyfilms.de und verspricht dabei, die Jugendschutzauflagen in Deutschland einzuhalten. Im Oktober 2007 erwirkte die Firma am Landgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung gegen Arcor, die den Provider dazu verpflichtet hatte, den Zugang auf YouPorn zu blockieren, weil die Seite nicht den deutschen Jugendschutzbestimmungen entspreche. Seitdem hatte Arcor den Aufruf der Domain über einen DNS-Filter gesperrt.

Ende November 2008 lehnte das Landgericht Kiel eine einstweilige Verfügung der Kirchberg Logistik ab, mit der der Internetprovider Kielnet dazu gezwungen werden sollte, seinen Kunden den Zugriff auf YouPorn zu blockieren. Auch hier entschied das Gericht, dass der Internetprovider nicht für die beklagten Verstöße gegen die Jugendschutzauflagen verantwortlich sei.


tanquart 08. Okt 2008

ups, seh grad.. gibts schon.. wurde mir eben nich angezeigt, sorry!

tanquart 08. Okt 2008

"Ende November 2008 lehnte das Landgericht Kiel eine einstweilige Verfügung der Kirchberg...

o.0 25. Aug 2008

ganz deiner Meinung, youporn ist echt nicht mehr das wahre. gibt genug bessere...

DagmarXL 16. Apr 2008

Wird bestimmt die Dildo-Industrie freuen ;-)

Ekud 16. Apr 2008

Da kann man doch gleich sagen, wixxen hilft der Industrie :)

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feierabendblog.de / 16. Apr 2008

Liebe Arcor Kunden,



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