OLG Thüringen: Google-Thumbnails verletzen Urheberrecht

Künstlerin trotzdem mit Klage weitgehend gescheitert

Das Thüringer Oberlandesgericht hat die verkleinerte Anzeige von auf Websites gespeicherten Bildern durch Google als Urheberrechtsverletzung eingestuft. Die Unterlassungsforderung der klagenden Künstlerin hat das Gericht allerdings zurückgewiesen.

Anzeige

Das Thüringer Oberlandesgericht hat Ende Februar entschieden, dass Googles Anzeige von verkleinerten Bildern (Thumbnails) von Websites eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Geklagt hatte eine Künstlerin, die auf ihrer Website Fotos ihrer Kunstwerke veröffentlicht hatte. In ihrer Klage hatte die Künstlerin Google jegliche Verwendung von Thumbnails der Fotos oder der Fotos selbst sowie die Speicherung von Kopien ihrer Website im Google-Cache untersagen lassen wollen.

Das zuständige Gericht erster Instanz, das Landgericht Erfurt, hatte vor einem Jahr entschieden, dass die Klage zwar zulässig, aber unbegründet sei. Der Klägerin wurde unter anderem deshalb kein Unterlassungsanspruch zugestanden, da "die Klägerin in diese Nutzung und Verwertung konkludent eingewilligt hat."

Das LG Erfurt nahm in seiner undogmatischen Entscheidung an, dass die Anzeige von Thumbnails den finanziellen Interessen derjenigen, die auf ihren Websites Bilder veröffentlichen, nicht entgegensteht: "Soweit das Urheberrecht auch die finanzielle Verwertung der Werke schützt, ist zu berücksichtigen, dass diese Möglichkeit durch die Suchmaschine ebenfalls nicht beeinträchtigt, sondern gefördert wird. Es besteht nicht die Gefahr, dass sich die Vermarktung der Kunstwerke allein durch das Abbilden der 'thumbnails' erschwert oder sogar erübrigt. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall. [...] Die Kammer vertritt daher die Ansicht, dass ein Berechtigter, der ein Werk im Rahmen seines Internetauftritts allgemein und kostenlos zugänglich macht, stillschweigend sein Einverständnis mit Vervielfältigungen erklärt, die mit dem Abruf des Werkes notwendig verbunden sind."

  1. 1
  2. 2
  3. 3

Pingu 15. Apr 2008

Dies gilt aber nur für dauerhafte Installationen. Vorübergehende Installationen (wie...

naja 15. Apr 2008

Die Fotos verhüllter Gebäude dürfen von jedem gemacht werden, wenn er diese von einem...

Hupe 15. Apr 2008

Das wäre einfach nur fair :) Wenn sie nicht will, dass von ihren ach so wertvollen...

BSDDaemon 15. Apr 2008

Niemand benutzt die Homepage die du ins Internet stellst. Man betrachtet sie. Genauso...

Jorek 15. Apr 2008

Das ist mit Abstand der dümmste, hinkende Vergleich den ich je lesen durfte. Und...

Kommentieren


Tipps für Blogger, mit Blogs Geld im Internet zu verdienen / 15. Apr 2008

Urheberrechtsverletzung: Google Deutschland vor dem Aus?



Anzeige
  1. Systemadministrator/IT-Spezi- alist (m/w)
    Siemens AG, Nürnberg
  2. Software Ingenieur (m/w)
    Stadtwerke München GmbH, München
  3. User Experience Designer / Web Designer (m/w)
    Schleupen AG, Moers
  4. Testmanager (m/w)
    cqc corporate quality consulting GmbH, bundesweit, Reisebereitschaft

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


Meistgelesen
  1. Acta-Demos

    Zehntausende gegen "bekACTA Scheiß" in München und Berlin

  2. Klage gegen Samsung

    Apple will Verkauf des Galaxy Nexus verhindern

  3. Lumia-Smartphones

    Nokias Offensive auch in Deutschland gescheitert

  4. Nach Hackerangriff

    Polizei-Webserver in Nordrhein-Westfalen seit 12 Tagen down

  5. Browser

    Firefox 10.0.1 bringt Fehlerkorrekturen


Meistkommentiert
  1. Kommentare: 214 | letzter Beitrag 12.02. 20:12

  2. Kommentare: 144 | letzter Beitrag 12.02. 23:39

  3. Kommentare: 100 | letzter Beitrag 12.02. 10:35

  4. Kommentare: 97 | letzter Beitrag 00:04 Uhr

  5. Kommentare: 88 | letzter Beitrag 12.02. 23:06

Mehr


  1. Browser

    Firefox 10.0.1 bringt Fehlerkorrekturen

  2. Lumia-Smartphones

    Nokias Offensive auch in Deutschland gescheitert

  3. Klage gegen Samsung

    Apple will Verkauf des Galaxy Nexus verhindern

  4. Nach Hackerangriff

    Polizei-Webserver in Nordrhein-Westfalen seit 12 Tagen down

  5. Acta-Demos

    Zehntausende gegen "bekACTA Scheiß" in München und Berlin

  6. Nasa

    Mögliche Etatkürzungen gefährden Mars-Erforschung

  7. Golem.de guckt

    Zuckerberg und Assange

  8. Steam-Hack

    Einbrecher könnten Kreditkartendaten kopiert haben

  9. HTTPS gesperrt

    Iran weitet Internetzensur aus

  10. Paypal-Konkurrent

    Dwolla will seine Dienste weltweit anbieten



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Windows 8 auf ARM: Microsoft zeigt Office 15
Windows 8 auf ARM
Microsoft zeigt Office 15

Wenige Details, aber erste Bilder von Office 15 hat Microsoft im Rahmen seiner Vorstellung von Windows on ARM (WOA) gezeigt. Das neue Office-Paket erhält eine neue Oberfläche, die auf Touchbedienung optimiert ist.

  1. WOA Keine Desktopanwendungen für Windows 8 auf ARM
  2. Stellenanzeige HTML5 und Javascript in Microsoft Office 15

Club-Mate: Hack fürs Hirn
Club-Mate
Hack fürs Hirn

Es sprudelt, schäumt und schmeckt - nicht jedem. Macht nichts: Club-Mate ist Kult und aus der Hackerkultur nicht mehr wegzudenken. Wie es dazu kommen konnte, erzählt das Buch Hackerbrause.

  1. Retro-Gnome Cinnamon 1.2 stabilisiert API und Desktop
  2. Linux Mint Cinnamon wird wohl Standarddesktop
  3. 28C3 Hacker hinter feindlichen Linien

Test PS Vita Import: Ausstattungswunder mit Speicherproblem
Test PS Vita Import
Ausstattungswunder mit Speicherproblem

Zwei Analogsticks und starke Grafik, Berührungs- und Bewegungssteuerung, UMTS und Bluetooth: Sony Computer Entertainment packt in den Nachfolger der Playstation Portable so gut wie alles, was irgendwie Sinn ergibt - nur Speicher etwa für Savegames fehlt der PS Vita von Haus aus.

  1. Playstation Network Umbenennung der Konten und neue Firmware

  1. Re: Wie erfolgreich wäre wohl ein Android...

    oSu. | 00:41

  2. Re: Wie erflogreich wäre Nokia mit Meego (Tizen...

    Walter_Sobchak | 00:37

  3. Re: Mit Google reizt Apfel den falschen Gegner

    Clouds | 00:33

  4. Re: "bekACTA Scheiß"

    candi7 | 00:22

  5. Re: Hardware

    TTX | 00:20


  1. 14:09

  2. 13:59

  3. 13:52

  4. 21:30

  5. 19:49

  6. 14:35

  7. 14:30

  8. 13:27


Zum Artikel