Ebbt die Abmahnwelle im Internet ab?

Gesetzesentwurf beschränkt Anwaltsgebühren

Nach dem Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums zur Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie, der am vergangenen Freitag im Bundestag beschlossen wurde, werden auch die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für die erste Abmahnung wegen einer einfachen Urheberrechtsverletzung auf 50,- Euro begrenzt.

Anzeige

Mit der Begrenzung der Gebühren für eine erste Abmahnung bei Urheberrechtsverletzungen will die Bundesregierung den zum Teil unverhältnismäßig hohen Abmahnkosten entgegenwirken. Zu diesem Zweck soll § 97a in das Urheberrechtsgesetz (UrhG) eingefügt werden. Nach bisheriger Rechtslage kann es passieren, dass ein Jugendlicher, der ein einzelnes Musikstück von einer Internettauschbörse herunterlädt, anschließend eine anwaltliche Abmahnung erhält, in der er zugleich aufgefordert wird, Anwaltskosten in Höhe von 2.500,- Euro zu begleichen.

In der Anwaltschaft hat sich diese Form der Abmahnung zu einer lukrativen Einnahmequelle entwickelt. Anwälte werden dabei von den Internetseitenbetreibern beauftragt, Verletzungen des Urherrechtsgesetzes zu verfolgen. Dabei kommt es vor, dass einzelne Internetseiten, die auf den ersten Blick Informationszwecken zu dienen scheinen, systematisch dafür geschaffen wurden, den Internetnutzer zu einem Missbrauch zu verleiten, z.B. bei dem auf den ersten Blick erlaubten Download von Fotos von Gebrauchsgegenständen.

Diejenigen Nutzer, die dann von dieser Internetseite einzelne Fotos für ihre eigene Homepage herunterladen, werden anschließend umgehend von einer Anwaltskanzlei mit einem vorgefertigten Schreiben abgemahnt und zur Zahlung hoher Anwaltsgebühren aufgefordert. Die Abmahngebühren stehen aber häufig völlig außer Verhältnis zu dem möglichen Schaden des Urheberrechtsinhabers und dem Nutzen desjenigen, der das Foto heruntergeladen hat. Dies gilt insbesondere bei der rein privaten Nutzung der heruntergeladenen Dateien.

Hinsichtlich der Kooperation zwischen Internetseitenbetreibern und Abmahnanwälten drängt sich der Verdacht auf, dass Internetseiten nur zu dem Zweck betrieben werden, Nutzer in die Abmahnfalle tappen zu lassen, während sich Abmahnanwalt und Internetseitenbetreiber die erheblichen Gebühren für die Abmahnung aufteilen.

Mit der Gebührendeckelung auf 50,- Euro für das erste Abmahnungsschreiben ist zu erwarten, dass die anwaltliche Abmahnpraxis im Bereich der Urheberrechtsverletzung durch Private erheblich abnehmen wird, weil dann dieses "Geschäftsfeld" sowohl für die beteiligten Anwälte als auch für die Internetseitenbetreiber an Attraktivität verliert.

Die Gebührendeckelung greift dagegen nicht ein, wenn eine Privatperson einen erheblichen Urheberrechtsverstoß begeht. Von einem solchen erheblichen Verstoß spricht man, wenn jemand in größerem Umfang Filme und Musikstücke herunterlädt, also z.B. das gesamte Album eines Interpreten. Die Gebührendeckelung greift auch dann nicht ein, wenn ein Geschäftsmann z.B. einen Stadtplanausschnitt unerlaubt herunterlädt und verwendet. In diesen Fällen bedarf der Rechtsverletzer nicht des Schutzes gegen hohe Anwaltsgebühren.

Einzelheiten zu dem Gesetzensentwurf finden sich online auf den Webseiten des Bundesjustizministeriums. Der Gesetzesentwurf soll in Kürze vom Kabinett beschlossen werden und wird dann voraussichtlich im Herbst 2008 wirksam. [von RA Philip Christmann]


expert 14. Apr 2008

Es ist wohl nicht strafbar, wenn du nicht beweisen kannst, dass es eine "Verleitung" war.

Der Halbwissende 14. Apr 2008

Sorry, dass ich hier nur mit Halbwissen auftauche, aber ist das Verleiten zu einer...

Q-Kontinuum 14. Apr 2008

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Die Abmahnung ist mehr oder weniger...

XDXDXDXDXDXDXDX... 14. Apr 2008

Eine IP reicht nicht aus. Wobei bisher auch immer noch fraglich war, wie man an die IP...

Power Bauer 14. Apr 2008

Wenn wir schon Vergleiche anstellen: Wenn ich ein Auto mit offenem Fenster abstelle, wird...

Kommentieren


Das Abzocke Blog / 19. Apr 2008

Abmahngebühren gesenkt

Webmaster / Internet Blog / 14. Apr 2008

Ein Ende von Abmahnungen in Sicht!?

politik.zweiterklasse.de / 14. Apr 2008

Neue Durchsetzungrichtline gegen Abmahnwelle?



Anzeige
  1. Produktsoftwareentwickler (m/w)
    E.G.O. Elektro-Gerätebau-GmbH, Oberderdingen
  2. IT-Prozessmodelliererin/IT-P- rozessmodellierer
    Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Magdeburg
  3. Security IT-Specialist (m/w) für unser Network Management Center
    DIDAS Business Services GmbH, Frankfurt am Main
  4. Consultant Finance Processes & Applications (m/w)
    Fresenius Netcare GmbH, Bad Homburg

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


Meistgelesen
  1. Gema-Vermerk

    Youtube sperrt irrtümlich Acta-Video von Bruno Kramm

  2. Tablet-Nachfolger

    iPad-3-Teile aufgetaucht

  3. IBM-Mainframe

    Nasa schaltet letzten Großrechner ab

  4. Linux-Handbuch

    Umfassendes Nachschlagewerk als Openbook erhältlich

  5. Spielebranche

    Diskussion über "stinkende Gamer"


Meistkommentiert
  1. Kommentare: 270 | letzter Beitrag 13.02. 23:28

  2. Kommentare: 191 | letzter Beitrag 10:27 Uhr

  3. Kommentare: 178 | letzter Beitrag 13.02. 22:01

  4. Kommentare: 116 | letzter Beitrag 13.02. 18:47

  5. Kommentare: 96 | letzter Beitrag 13.02. 16:40

Mehr


  1. SSL

    Twitter macht HTTPS zum Standard

  2. Tim Schafer

    40.000 US-Dollar für einen Konsolenpatch

  3. ProLiant Gen8

    HP macht Server unabhängig

  4. Eye-Tracking

    Bewegungsabhängige Bildschirmoberfläche von Apple

  5. Linux-Handbuch

    Umfassendes Nachschlagewerk als Openbook erhältlich

  6. Samsung

    Fernseher mit Gesichtserkennung für Zuschauer

  7. Tablet-Nachfolger

    iPad-3-Teile aufgetaucht

  8. Jugendschutz

    Filtersoftware von Jusprog und Telekom staatlich anerkannt

  9. Gema-Vermerk

    Youtube sperrt irrtümlich Acta-Video von Bruno Kramm

  10. Deutsche Post

    Zusatzfunktionen beim E-Postbrief dauern länger



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Spielebranche: Gaming-Standort Bayern sucht den Reset-Knopf
Spielebranche
Gaming-Standort Bayern sucht den Reset-Knopf

Das Branchentreffen Munich Gaming fällt 2012 aus, der Deutsche Computerspielepreis wird neu verhandelt, die Förderung umstrukturiert: Das Bundesland Bayern will sich in Sachen Games neu aufstellen. Staatskanzleichef Thomas Kreuzer hat sich auf einer Besuchstour auch Kritik von Publishern angehört.

  1. Splash Damage Brink-Macher gründen Middleware-Studio
  2. Hawken Grundsätzlich kostenloser Mech-Kampf ab dem 12.12.12
  3. Clash of Realities 2012 Wissenschaftler und Computerspiele

IMHO: Windows 8 - Microsofts Befreiungsschlag
IMHO
Windows 8 - Microsofts Befreiungsschlag

"Windows Reimagined", so bezeichnet Microsoft Windows 8. Es ist die größte Veränderung von Microsofts Betriebssystem seit Windows 95 und soll mit neuem UI und dem neuen API WinRT zum großen Befreiungsschlag für Microsoft werden.

  1. Beta Consumer Preview von Windows 8 am 29. Februar 2012
  2. Windows Explorer Windows 8 Beta mit weiteren Verbesserungen
  3. Sensor-Fusion Windows 8 soll Sensornutzung vereinfachen

Club-Mate: Hack fürs Hirn
Club-Mate
Hack fürs Hirn

Es sprudelt, schäumt und schmeckt - nicht jedem. Macht nichts: Club-Mate ist Kult und aus der Hackerkultur nicht mehr wegzudenken. Wie es dazu kommen konnte, erzählt das Buch Hackerbrause.

  1. Retro-Gnome Cinnamon 1.2 stabilisiert API und Desktop
  2. Linux Mint Cinnamon wird wohl Standarddesktop
  3. 28C3 Hacker hinter feindlichen Linien

Zum Artikel