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Networld / 11.04.2008 / 14:04 Trackback     Versenden     Druck 
Bundestag stärkt Schutz geistigen Eigentums Seiten

Bundestag stärkt Schutz geistigen Eigentums

Bundestag beschließt Gesetz zur Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie

Der Bundestag hat den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Durchsetzungsrichtlinie von 2004 beschlossen. Zu den wesentlichen Neuerungen zählen die Einführung eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs bei Verletzungen von Urheber-, Patent-, Gebrauchsmuster- und Markenrechten. Neu ist auch eine "Regelung für Abmahnungen bei Bagatellverstößen durch Privatpersonen" im Bereich des Urheberrechts, die Abmahnkosten auf 100 Euro "für erste Urheberrechtsverletzungen" begrenzt.

Gut vier Jahre hat sich die Bundesregierung mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (2004/48/EG) Zeit gelassen und damit die von der EU-Kommission gesetzte Frist um fast zwei Jahre überzogen. Mit der EU-Richtlinie soll den Inhabern von Urheber-, Patent-, Gebrauchsmuster- und Markenrechten die Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber mutmaßlichen Rechtsverletzern EU-weit deutlich erleichtert werden.

Audio: Bundestag geht schärfer gegen Tauschbörsen vor

Im Anschluss an die Beratung über die Verschiebung der Stichtagsregelung im Stammzellgesetz beriet der Bundestag in zweiter und dritter Lesung über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf. Lediglich etwa zwei Dutzend Abgeordnete nahmen an der Beratung und der Abstimmung über das Gesetz zur Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie teil.

Der Rechtssausschuss des Bundestags hatte dem Gesetzentwurf mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD am 9. April 2008 zugestimmt. FDP, Linke und Grüne hatten den Gesetzentwurf abgelehnt, weil er ihnen entweder nicht weit genug oder zu weit ging. Die FDP monierte vor allen Dingen die vorgesehene Deckelung der Abmahngebühren.

Durch den Gesetzentwurf wird für Rechtsinhaber in Fällen von Rechtsverletzungen "im gewerblichen Ausmaß" ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber Dritten, an einer Verletzungshandlung (mittelbar, aber nicht ursächlich) beteiligten Parteien eingeführt. Im Fall von online begangenen Urheberrechtsverletzungen sind das beispielsweise die Internetprovider.

Den Rechteinhabern wird in Deutschland mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie die Möglichkeit verschafft, ohne den Umweg über eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft an die Nutzerdaten zu IP-Adressen zu gelangen, über die beispielsweise Musik- und Filmdateien in Tauschbörsen verbreitet wurden. Die Bundesregierung verspricht sich durch den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch unter anderem auch eine Entlastung der Strafverfolgungsbehörden, die seit 2004 im Auftrag der Rechteinhaber regelmäßig mit Massenstrafanzeigen überschwemmt worden waren. weiter...
Bundestag stärkt Schutz geistigen Eigentums Seiten

Kommentar-Übersicht / Kommentieren:
Re: Widerspruch? (Zierhut, 18.04.08 11:58)
Re: nicht gleich so übertreiben. (Youssarian, 15.04.08 16:16)
Re: Dose Cola > Daten (Tante, 15.04.08 09:50)
nicht sein Bier (Tante, 15.04.08 09:46)
nicht gleich so übertreiben. (Tante, 15.04.08 09:41)
Trackback:

Neue Durchsetzungrichtline gegen Abmahnwelle? (politik.zweiterklasse.de, 14.04.08 12:42)

Abmahnungen bei Erstverstoß nicht mehr so teuer! (Jannewap, 13.04.08 17:06)

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