Bundestag stärkt Schutz geistigen Eigentums

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Nach der Zustimmung des Bundestags muss nun noch der Bundesrat sein Einverständnis zum Gesetzentwurf geben. Das wird voraussichtlich Ende Mai 2008 der Fall sein, so dass das Gesetz schon im Sommer 2008 in Kraft treten könnte. Sollte der Bundesrat wider Erwarten seine Zustimmung verweigern und den Vermittlungsausschuss anrufen, kann sich der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens allerdings noch um mehrere Monate verzögern.

Der Richtervorbehalt beim Auskunftsanspruch und die Deckelung der Abmahnungsgebühren waren den Vertretern der Medienindustrien von Anfang an ein Dorn im Auge. Während des laufenden Gesetzgebungsverfahrens hatten sie durch massive Lobbyarbeit versucht, die geplanten Einschränkungen zu kippen - letztlich erfolglos.

Für den Börsenverein des Deutschen Buchhandels, den Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU), die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) und die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) stand deshalb schon gestern fest: "Das geplante Gesetz zur 'Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums' [...] bietet für die Rechte von Autoren und Kreativen im Internet keinen ausreichenden Schutz."

Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Musikindustrie, beklagte sich in einer Pressemitteilung stellvertretend für die anderen Verbände: "Urheber, Künstler und ihre Verwerter müssen von ihren Leistungen leben können. Wenn eine Dose Cola im Supermarkt mehr juristischen Schutz genießt als Musikalben, Spielfilme, Hörbücher oder Computerspiele im Internet, wird ihnen die Existenzgrundlage entzogen."

Ganz so schlimm kann es aber um den Schutz des "geistigen Eigentums" in Deutschland nicht bestellt sein. Laut einer Umfrage des Weltwirtschaftsforums hat Deutschland weltweit sogar den "besten" Schutz für "geistiges Eigentum".

Die anwesenden Abgeordneten des Bundestages haben heute auch über die Ratifizierung des Londoner Protokolls zum Europäischen Patentübereinkommen abgestimmt. Die darin enthaltenen Bestimmungen begrenzen die notwendigen Übersetzungen bei Patentanmeldungen und sollen helfen, Kosten zu sparen. Mit der Annahme durch den Bundestag kann das Londoner Protokoll zum 1. Mai 2008 in Kraft treten. [von Robert A. Gehring]

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Zierhut 18. Apr 2008

Ja, das Gesetz ist ziemlich widersprüchlich, Informationen zu den Hintergründen findest...

Youssarian 15. Apr 2008

Das ist mir zu larmoyant. Ohne das Konstrukt des geistigen Eigentums sind...

Tante 15. Apr 2008

Full Ack. Künstler kommen so keine zustande. Diese Industrie befindet sich im Umbruch...

Tante 15. Apr 2008

Ist nicht unser Problem, wenn sich die Konzerne in' s Knie schiessen. Wenn es zu teuer...

Tante 15. Apr 2008

Na, na. Mal halblang. Das ist doch arg übertrieben. Die Dinge entwickeln sich. Was...

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