Bundestag stärkt Schutz geistigen Eigentums
Um der notwendigen Abwägung der schutzwürdigen Interessen von Rechteinhabern und mutmaßlichen Rechtsverletzern angemessen Rechnung zu tragen, hat die Bundesregierung einen Richtervorbehalt im Gesetzentwurf vorgesehen. Die entsprechende Formulierung im Gesetz lautet: "Kann die Auskunft nur unter Verwendung von Verkehrsdaten [...] erteilt werden, ist für ihre Erteilung eine vorherige richterliche Anordnung über die Zulässigkeit der Verwendung der Verkehrsdaten erforderlich, die von dem Verletzten zu beantragen ist."
Justizministerin Zypries ließ sich in der Bundestagsdebatte von ihrem Staatssekretär Alfred Hartenbach vertreten. Dieser erläuterte, dass es der Bundesregierung beim Gesetzentwurf darum gehe, "Produktpiraten und Fälscher besser [zu] bekämpfen". Hartenbach verteidigte den Richtervorbehalt beim zivilrechtlichen Auskunftsanspruch und wies zugleich auf die Grenzen des Auskunftsanspruches hin: "Bei bloßen Bagatellverstößen besteht dieser Anspruch [...] nicht!"
Dem wollte Jerzy Montag von den Grünen nicht folgen. Montag verwies auf die Begründung des Gesetzentwurfs, in der davon die Rede sei, dass ein "gewerbliches Ausmaß" der Rechtsverletzung schon dann erreicht wäre, wenn ein Verletzer einen "mittelbaren wirtschaftlichen Vorteil" erzielt hätte. In Montags Auslegung lässt sich das so interpretieren, dass auch bei einem Tauschbörsennutzer, der ja Geld spart, weil er ein Musikstück nicht kauft, sondern kostenlos herunterlädt, ein Auskunftsanspruch besteht. Montag sprach deshalb von einem "Placebo" im Gesetzentwurf. Dirk Manzewski von der SPD widersprach dem nicht direkt, sondern empfahl Montag: "Vertrauen Sie unseren Gerichten!"
Für die FDP lehnte die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger den Gesetzentwurf wegen der darin vorgesehenen Deckelung der Abmahngebühren ab, auch wenn die FDP grundsätzlich "die Zielsetzung des Gesetzentwurfs teilt". Die Deckelung der Abmahngebühren stellt nach Meinung von Leutheusser-Schnarrenberger einen "Systemwechsel" dar, "denn bei berechtigten Abmahnungen soll gedeckelt werden". Die Deckelung werde dazu führen, dass "die Kosten für Abmahnung [...] nicht gedeckt [werden könnten]".
Die Befürwortung der Deckelung durch Staatssekretär Hartenbach sei wohl auch nicht zuletzt dadurch begründet, dass er in der Vergangenheit "zwei Mal abgemahnt worden" sei, betonte Leutheusser-Schnarrenberger. Hartenbach hatte von "zum Teil verantwortungslose[r] Geschäftemacherei" mit Abmahnungen gesprochen und auf "eine Flut von Bürgerbriefen" an das Justizministerium verwiesen. Leutheusser-Schnarrenberger warnte ebenfalls davor, dass die unklare Begrifflichkeit der im Gesetzentwurf verwendeten Formulierung "in gewerblichem Ausmaß" in der Praxis zu Schwierigkeiten führen werde.






Ja, das Gesetz ist ziemlich widersprüchlich, Informationen zu den Hintergründen findest...
Das ist mir zu larmoyant. Ohne das Konstrukt des geistigen Eigentums sind...
Full Ack. Künstler kommen so keine zustande. Diese Industrie befindet sich im Umbruch...
Ist nicht unser Problem, wenn sich die Konzerne in' s Knie schiessen. Wenn es zu teuer...
Na, na. Mal halblang. Das ist doch arg übertrieben. Die Dinge entwickeln sich. Was...
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