Base-Kündigungen: Harsche Kritik von Verbraucherschützern
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen bestätigte gegenüber Golem.de, dass einige Anfragen zu diesen Kündigungen bei den Verbraucherschützern aufgelaufen sind und ruft betroffene Privatpersonen dazu auf, sich bei der zuständigen Verbraucherzentrale zu melden, damit diese auch den Einzelfall prüfen können. So können die Beschwerden gesammelt werden und die Verbraucherzentralen können entscheiden, ob sie gegebenenfalls mit einer Abmahnung gegen E-Plus vorgehen. Allerdings kann dies ein sehr langwieriger Prozess sein, meint die Pressesprecherin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Die Verbraucherschützer empfehlen übereinstimmend, sich schriftlich an E-Plus zu wenden, Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen und darauf zu pochen, dass E-Plus den geschlossenen Vertrag erfüllt. Der Kunde sollte klarstellen, dass er vertragsgerecht agiert hat und eine Erklärung einfordern, welche Gründe zu der Kündigung geführt haben. Er sollte eine "genauere Aufschlüsselung anfordern, warum das eigene Datennutzungsverhalten nicht einer 'normalen Nutzung' entspricht", meint Karin Thomas-Martin, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Es sei auch möglich, Schadensersatzanspruch einzufordern, wenn E-Plus den Vertrag nicht fortführt. Hierbei können Gebühren abzüglich der monatlichen Flatrate-Kosten geltend gemacht werden. Allerdings sei fraglich, ob sich eine solche Forderung vor Gericht durchsetzen lässt, zumal der Aufwand für den Verbraucher entsprechend hoch sei, schränkt Dirk Weinsheimer von der Verbraucherzentrale Thüringen ein.
Einhellige Verwunderung erregte die Kündigung von E-Plus, weil der Mobilfunknetzbetreiber bestimmen will, welche Merkmale eine Flatrate kennzeichnet. Dabei ist die Definition einer Daten-Flatrate absolut eindeutig: Der Kunde darf ohne Zeit- oder Volumenbegrenzung das Internet nutzen und der Kunde kann sich darauf verlassen, dass keine weiteren Kosten anfallen. Daher hält die Verbraucherzentrale von Bremen eine Einschränkung einer Flatrate über AGB für "überraschend, weil ein vernünftiger Kunde mit ihr nicht zu rechnen braucht". Die Verbraucherzentrale Sachsen urteilt, dass das Verhalten von E-Plus dafür sorgt, dass "alles sehr unklar für den Kunden" ist.
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Ich mag dich auch nicht. So, jetzt ist es amtlich. Und zum Vorredner "aha" - Wer seine...
Wat, wer bist du denn?
In einem gesättigen Markt gehts jetzt ans Aussieben. Die guten ins Töpfchen die...
Deutsche Kunden sind einfach zu dumm und uninformiert. Zweitens lassen sie sich von...
Naja, das Verhalten von Debitel ist zwar auch mies, aber wenigstens kein Vertragsbruch...
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