![]() |
Stellenmarkt
Mitarbeiter Application Management Billing und Collection & Dunning (m/w)
Senior embedded Softwaredeveloper (m/w)
Projektleiter DMS- / SAP-Business-Workflow (m/w) Verwandte ThemenPolitik/Recht, Wirtschaft, Internet Verwandte Artikel3-2-1: Per eBay-Auktion zum Steuerhinterzieher Zoll auf DVI-Displays zunächst gestoppt Letzte MeldungenSony hofft auf das große Geld mit 3D Weg frei für 4-GByte-Module: Hynix mit 40nm-DRAMs XMLHttpRequest auf dem Weg zum Webstandard Verleiher: Nicht alle Filme auf Blu-ray bieten mehr Qualität Neues Verfahren für Herstellung von OLEDs Fedora setzt Rechte bei Software-Installation zurück Star Trek Online: Kurs auf offene Beta im Januar 2010 Canonical arbeitet für Google an Chrome OS Spieletest: Left 4 Dead 2 - untotes Multiplayergemetzel RFID-Chips machen Metallteile schlau GPL-Programm Fpflac nutzt mehrere Prozessoren CHKDSK-Bug nervt Nutzer von Windows 7 (Update) AOL kündigt 2.500 Mitarbeitern und verkauft MapQuest und ICQ AMD: Nur einige tausend Radeon 5800 pro Woche Kreditkartenumtausch: Banken fordern Entschädigung Call of Duty 6: Wirbel um gesperrte Accounts auf Steam HDMI bekommt aussagekräftige Logos Mozilla steigert Umsatz und Kosten Dell sieht Belebung bei PC-Nachfrage von Firmenkunden Regierung startet Offensive Elektroauto PHP 5.3.1 beseitigt zahlreiche Fehler Dell mit Tintenstrahl-Multifunktionssystemen in Serie Youtube untertitelt Videos per Spracherkennung automatisch LED-Multifunktionsdrucker von Oki Funktioniert trotzdem: Fernbedienung ohne Batterie Haben wir etwas übersehen? Dann Mail an news@golem.de. |
|||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||
Wertgrenze für zollfreie Warensendungen deutlich erhöhtAb 1. Dezember 2008 sind Sendungen bis zu 150,- Euro zollfrei
Sendungen mit Waren im Gesamtwert von maximal 22,- Euro sind schon heute unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers einfuhrabgabenfrei. Zum 1. Dezember 2008 wird diese Grenze auf 150,- Euro angehoben, was manchen Einkauf bei Onlineshops außerhalb der EU erleichtern dürfte. Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze ist der Warenwert einschließlich der
ausländischen Umsatzsteuer. Ausländische Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung ebenfalls außer Betracht.
Die Befreiung von Abgaben gilt sowohl für Pakete, Päckchen und Briefe, die durch die Deutsche Post befördert werden, als auch für Sendungen, die von anderen Dienstleistern transportiert werden. Die Sendungen müssen direkt aus einem Drittland an einen Empfänger im Zollgebiet der EU gesendet werden. Für die Wertobergrenze maßgeblich ist dabei die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesendet worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird. Allerdings gilt die Zollfreiheit nicht für alle Waren: Alkohol einschließlich alkoholischer Getränke, Tabak und Tabakwaren sowie Parfüms und Eau de Toilette sind davon ausgenommen. Bei der Einfuhr von Kaffee muss die Kaffeesteuer abgeführt werden. (ji)
Aktuelle Artikel
Sony hofft auf das große Geld mit 3D
Weg frei für 4-GByte-Module: Hynix mit 40nm-DRAMs
XMLHttpRequest auf dem Weg zum Webstandard
|
||||||||||||||||||||||||

